Powerdynamo in Simson S51 N

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • An der von dir verlinkten LED-Rückleuchte fehlt das Bremslicht.
    Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese Anhänger-Rückleuchte überhaupt am Zweirad zulässig ist, selbst wenn man zusätzlich noch ein Bremslicht anbauen würde.

  • Das ist möglich, da muss man sich eben noch ein katzenauge darunter Schrauben, daran sollte es ja nicht scheitern.


    Ich habe noch eine Frage. Am Regler ist noch so ein Kontaktfähnchen (an das man einen steckverbinder stecken kann). Muss dort etwas dran, Masse oder so? In der Anleitung steht dazu nichts, das braune Kabel wird ja schon auf Masse gelegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Hochrein ()

  • Da Rückleuchten für motorisierte Zweiräder eine andere E-Kennzeichnung haben, ist dieses Rücklicht an der Simson nicht zugelassen. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Reflektor spielt hierbei keine Rolle. Das ist bei den meisten Rückleuchten für Motorräder auch nicht enthalten und muss separat gekauft und montiert werden.

  • schnitzer: Wieso soll/ist eine mit R-S1 gekennzeichnete Rücklichteinheit nicht für ein Motorrad zulässig? - Weil genau diese Kennzeichnung haben diese Rückleuchten!
    An mehrspureigen Kraftfahrzeugen und auch an Motorrädern wird die Kennzeichnung R für Rücklicht, als auch S1 für (Einpegel-) Bremslicht gefordert - entweder als Einzelleuchten oder als Baugruppe (R-S1).


    genau so (und bevor nachher diesbezügliche Diskussionen aufkommen könnten): 1, 1a, 1b, 11 für Blinker vorne, wie für die hinteren Blinker 2, 2a, 2b und 22.


    Also ich erkenne keinen Verstoß gegen die StVZO/StVO bei einer mit "R-S1 (E23) 525691" gekennzeichneten Rückleuchte (von "WAS" aus Polen).

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • @DUO78
    Ich bin fest davon überzeugt, das allein die E Zulassung nicht ausreicht um die Zulässigkeit zu bestimmen. Sonst könntest du dir ans Auto Motorradblinker basteln oder LKW Scheinwerfer ans Mofa.
    Ich hab dazu jetzt aber nicht so richtig was gefunden.
    Bei den Blinkern gibt es auch speziell für Links oder Rechts zugelassene (meist sind diese für beiden Seiten zugelassen.


    Aber wir wollen hier jetzt mal nicht zu weit ausholen und zum eigentlichen Thema zurückkehren. Die Sache behalt ich aber im Hinterkopf und versuch das zu klären.

  • schnitzer:
    Blinker sind entweder für vorne/hinten getrennt zugelassen und nicht für links/rechts ODER die Blinker sowohl für vorne und hinten - je nach Kennzeichnung auf der Leuchte.


    Schaue doch mal in die Dekra-Broschüre "Lichttechnische Einrichtungen" (z.B.: http://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf). Hier findest du die nötigen Zulassungskennzeichnungen unter 1.3.1.
    Die Kennzeichnung ist wichtig -. nicht nur die E-Zulassungsnummern, die jede Leuchten-Bauart und Leuchten-Serie nach deren Prüfung separat vergeben wird und auf der Leuchte eingeprägt sein muss.


    Doch, du kannst an Motorrad und mehrspurigen Kfz die selben Leuchten anbauen, wenn sie E-zugelassen sind und die der Anbaulage entsprechende Kennung haben (z.B. R für Lücklicht, S1 für Bremslicht usw).*
    Nicht die Größe der Leuchte ist anscheinend entscheidend, sondern die "Lichtmenge" und der Abstrahlwinkel - die Auffälligkeit der Signalwirkungen.


    Einzig bei den Scheinwerfern musst du die für den Fahrzeugtyp zulässigen Watt-Zahlen bzw Helligkeitswerte berücksichtigen.
    Motorrad ab 150ccm, "Mehrspurige" (außer Quads bis 150ccm) dürfen nicht mit S1, S2 oder HS1 ausgerüstet werden.- Also hier gibt es unterschiedliche Anbau- und Nutzungsvorschriften (StVZO, ECE-Rili).


    Bis zu 125cm³ waren nur mal 35/35W Bilux oder Halogen je Scheinwerfer zugelassen, sind aber inzwischen ab 125ccm aufgehoben.
    Ein Moped/Mokick/Roller dürfte eigentlich nur bis 35/35W Halogen oder S1 bzw S2 (Bilux mit 15 bzw 25 oder 35W) haben (und einen bzw zwei Scheinwerfer - auch bis zu 4 SW bei Einzel-Funktion für Fern und Abblende(paarweise)) - aber kein H4 soweit ich weiß. Ansonsten wären neue 50ccm-Mopeds/Roller ja mit H4 anstatt der lumpigen 35W ausgerüstet... (Kann sein, dass ggf neuerdings auch hier inzwischen H4 zugelassen ist)



    *) Bestes Beispiel ist der B1000 der hiesigen Simson-Werkstatt: Dieser hat kleine Motorrad-mini-LED-Leuchten (Blinker usw) mit Rücksprache vom TÜV ohne Eintragungen, da die Leuchten zugelassen sind (E-Prüfnummern und die nötigen Anbau-Kennungen)
    Ansonsten hätte er ja die großen Leuchten nehmen müssen. (diese kleinen Leuchten sehen übrigens schei*e am B1000 aus... - fallen aber auch am Tage gut auf. :b_fluester: )


    ===


    Nachtrag:


    Natürlich darf man am Zweirad nicht alles das verbauen, was an mehrspurigen Fahrzeugen erlaubt ist und an PKWs nicht das, was an LKWs erlaubt ist... (Die Zulässigkeiten der Beleuchtungseinrichtungen stehen ja in der StVZO und in den ECE-Regelungen.)
    Aber das, was erlaubt (identisch) ist, kann "sowohl als auch" verbaut werden, da an diesem Anbauort die selben Vorschriften für jedes Fahrzeug gelten - egal, ob die Leuchte nun großflächig oder "minimalistisch" ist.
    Hauptsache die Leuchte ist für diese Anbaulage/-Ort (sowie Zweck) markiert und somit zulässig (das Vorhandensein einer E-Nummer versteht sich von selbst)

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

    4 Mal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • Ich gehe auch davon aus, dass das alles rechtlich wasserdicht ist.
    Nächste Woche verbaue ich noch die Blinker und dann ist das Projekt auch endgültig abgeschlossen.
    Nochmal danke für die Klasse Hilfe

  • Falls du die Blinker aus meinem Link verwenden solltest: Hier gibt es Probleme mit den Originalhalterungen der S51, da das Befestigungsgewinde der Blinker nicht in die "Halterohre" passen.
    Lösungen:
    - Entweder 4 Schlauchstücken, die gerade mal auf das Gewinde der Blinker und auf die "Rohre" passen
    - Halter aus "Flacheisen" für die Blinker selber bauen oder kaufen. (Aber achte auf die Mindestabstände zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen!)
    (Bedenke, dass die "Klingeldrähte" der Blinker sicher geführt - also befestigt werden, damit sie nicht abreißen)

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!