ZitatBlinker sind mit aufgrund der beiden Paragraphen nicht nötig
Beide Paragraphen ?
Kommt darauf an wie und in welchen Zusammenhang du angefragt hast.
Das sind zwei Parr Schuhe, was erfüllt werden muss um eine Betriebserlaubnis erteilt zu bekommen und mit welcher mehr Ausstattung eine erteilt wurde.
Richtig ist das bei Kleinkrafträdern keine notwendig sind um einer Betriebserlaubnis zu bekommen.
Wäre das nicht so würde eine zb. S51N überhaupt keine Betriebserlaubnis bekommen weil sie nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspräche.
Ist ein Kleinkraftrad nun mit Blinker die Betriebserlaubnis erteilt wurden, müssen die auch dran sein und funktionieren. Fehlen die Blinker entspricht das Kleinkraftrad nicht der erteilten Betriebserlaubnis.
Umsonst hat nicht jedes Fahrzeug eine eigene Betriebserlaubnis und muss diese mitführen.
Die Nummern auf der Betriebserlaubnis zb. 1477-4 sagt das es um eine S51B2-4 handelt, sowie auch das diese Blinker hat. Eine mit BE-Nummer 1477-2 ist eine S51B1-3 usw.