Simson ohne Blinker fahren?

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  • auch so geil...s50b1 rahmen mit m541 fahren aber kein drehzahlmesser...logisch...weil wenn man kein motor hat..kann man kein dzm dran bauen :D


    die frage lautet...S50b1 mechanischer dzm? nein :D


    soziusfussrasten s50b1? nein :D S50b ja :D


    s70 e2 darf am wenigsten rumbasteln :D

    3 Mal editiert, zuletzt von michi123 ()

  • Is doch ganz einfach:



    Wenn es in der ABE steht dann ist das so Typen/Bauartgeprüft und für Alle Fahrzeuge diesr Bauart so zugelassen.


    Änderst du etwas ab, was nicht den zulässigen, auch Geprüften Umbauten entspricht dann musst du eine EINZELABNAHME machen oder du lässt das bleiben und deine ABE erlischt.


    Dazu müssen natürlich die Normen usw. usw. eingehalten werden.





    Bei mir im Beruf ist auch vieles Bauartgeprüft und sobald man ein Teil verändert muss man eine Einzelabnahme machen und das Teil/Umbau/Baugruppe muss die bestehenden Normen einhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Starheizer ()

  • naja... dzm gibt es für die s50 nicht darum ein Minus aber ein motor m541..dieser wiederum dzm fahren darf! die haben das beschrieben was geht und was nicht aber nicht was geht, wenn man das geänderte bauteil nun besitzt und fährt!

  • willkommen in Deutschland - WIR schaffen das, unsere Bürger zu verwirren. Wir sind Deutschland, Du bist Deutschland ^^


    Und wer nun keine Blinker hat, und das Handziechen geben vergisst ist dessen ABE auch erloschen ? Is ne ernst gemeinte Frage wenn man schon so haarklein diskutiert


    nee

  • Zitat von <br>[user=

    Locke[/user]: Ja aber es kommt ja nicht nur auf die CCM an. Sondern auch auf die Zulässige Höchstgeschwindigkeit. In der DDR: 50 ccm und 60 km/h. Im westen zunächst 50 nachher 45 km/h und 50 ccm. Beides mitm Mopedschein. Aber ganz ehrlich: Wegen nem nach Verordnung und Richtlinie angebauten TFL wird dir keiner ans Bein pissen.


    ich hab nen LED-TFL dran und wurde schon öfter kontrolliert, gesagt haben se nix bis auf einmal, aber ohne abbauenv verwarnung, busgeld oder so.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • bei eins müssen wir uns einig sein, man kann vieles ändern aber vieles ist auch nicht genau beschrieben! ab wann ein BE erlischt weiss keiner so genau bei typenänderungen! darum leben und leben lassen! sollte man was erklären müssen, so muss man sich halt mühe geben wenn es nicht mehr halb wegs original aussieht :)

  • Zum erlöschen der BE ist auch dieser Beitrag sehr Interessant: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312


    Insgesamt muss man bei Umbauten an unseren Mopeds immer ein bisschen gesunden Menschenverstand gebrauchen. Wir haben mit den alten Kisten erst einmal quasi einen Freifahrtschein solange es die alten Polizisten, Rechtsanwälte und Versicherungsheinis gibt, die selber auch noch Moped gefahren sind und gebastelt haben. Alles was mich oder andere nicht gefährdet und nach anerkannten technischen Regeln gemacht ist, ist auch erstmal erlaubt. Für alles andere gibt's die Rechtsschutzversicherung und Anwälte.

  • denk auch. blinker hin oder her! es ist immer auslegungssache! jeder sollte nach besten einschätzung wissen was er macht und wie! geklärt ist ansich nichts da es auslegungssache sein wird!



    habs ma durch gelesen. die mehrgeschwindigkeit liegtaber bei 20%. das hatte mal ein rechtsanwalt dokumentiert im netz, also 72kmh aus eigenleistung ohne tunning sind das maximum!und wieder steht was anderes da also wie bei uns sind sich alle uneinig :)

    2 Mal editiert, zuletzt von michi123 ()

  • Kurz und knapp, ihr habt alle einen an der Waffel was diese Diskussion angeht. Alles ausser den N Modellen hatte diese Fahrtrichtungsanzeiger und daher müssen se das auch haben. Was ist an diesen paar Worten nicht zu verstehen? Aber wahrscheinlich glauben die "Personen" die auf die zwei Laternenen verzichten möchten, auch daran das die Erde eine Scheibe ist (sich also seit 1989 nichts verändert hat) meine Güte. könnt ihr denn nicht mal ab und zu das bissl Hirn einschalten (was möglicherweise noch vorhanden ist) bevor ihr irgend etwas hier in dieses Forum schreibt?

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Daß die Betriebserlaubnis durch das Wegbauen von am Neufahrzeug vorhanden gewesenen Blinkern aus dem von Michi angeführten Grund entgegen meiner anfänglichen Behauptung nicht erlischt, wurde von unserem "Streckenposten" ja bereits bestätigt.
    Man braucht also darauf nicht weiter herumzureiten.


    Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, daß es entgegen der Behauptung Michis eben NICHT legal ist, sondern mit 15 Euro Verwarnungsgeld "geahndet" wird.


    Sogar die Quelle für diese "Bestrafung" wurde genannt. Es geht also nicht um "Fahren mit erloschener und somit ohne Betriebserlaubnis", sondern lediglich um "Fahren ohne Blinker", weil diese beim Neufahrzeug dran waren und das Abbauen nicht eingetragen wurde.


    Nun sind 15 Euro zwar verhältnismäßig "wenig"; aber hier geht es ja um die grundsätzliche rechtliche Frage, und die wurde von MuZ aus seiner Praxis heraus beantwortet.


    Michi glaubt halt nur nicht, daß wenn für ein Fahrzeug mit Blinkern ab Werk eine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde, diese Blinker (da Bestandteil der Betriebserlaubnis, auch wenn diese durch das Abbauen nicht erlischt, weil wegen der Gesetzlage keine wesentliche Verschlechterung der Sicherheit eintritt, da bei Klein- und Leichtkrafträdern, die ab Werk ohne Blinker ausgeliefert wurde, das Handzeichen dafür ja auch ausreicht) da auch weiterhin dran oder durch entsprechend Eintrag in die Papiere ausgetragen sein müssen und falls nicht, dann eben die 15 Euro Verwarnungsgeld fällig sind. Er vergleicht die Blinker mit Griffgummis o.ä.
    MuZ, der in der Praxis unterwegs ist, sieht das anders.


    Wenn also Michi seine Blinker abbaut und von MuZ eine zahlbare Verwarnung über 15 Euro bekommt, kann er Widerspruch einlegen, und dann kommt es vor Gericht.


    Und dann kommt es darauf an, ob der zuständige Richter den Ausführungen von Michi und seinem evtl. Anwalt glaubt, daß Blinker im Prinzip das gleiche sind wie Griffgummis, oder ob er den Überzeugungen von MuZ und seinen Kollegen folgt, daß Abbauen von Blinkern doch etwas anderes ist als das Abbauen von Griffgummis, auch wenn beides sicherlich Bestandteile der Betriebserlaubnis sind, d.h. es für die Eintragungsnötigkeit einer Änderung also ein Unterschied ist, ob Blinker oder Griffgummi.
    - Halt!, ich vergaß, Michi ist ja der Meinung, daß bei nicht-zulassungspflichtigen Fahrzeugen Änderungen gar nicht eingetragen werden müssen ...

    5 Mal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • danke schwabe...ich seh es aber eher als Modell typ an und nicht nur wie griffgummis :D da es auch modelle ohne blinker gibt! wie comfort ausstattung oder ähnliches gehalten, was wiederum sicherlich zu der ABE nicht zwingend erforderlich wäre, falls es als ausstattung gewährtet würde,kein verfall nach sich ziehen dürfte und durch die stvzo abgeregelt wär ,da keine pflicht besteht!


    mit zulassungsfrei habt ihr mich missverstanden...es ging darum das zulassungsfreie teile einfach angebracht werden dürfen und man beruft sich auf zulassungsfrei, aber bei änderungen es ausgetragen werden muss?!?!?!? das sind 2 paar schuhe die mir keiner erklärt hat :D

    3 Mal editiert, zuletzt von michi123 ()

  • Ja, ich habe das schon verstanden.
    Aber im Ernstfall kommt es - wie erwähnt - eben darauf an, ob ein Richter Deiner Argumentation folgt oder nicht.
    Und wie ich schon schrieb, sind die Entscheidungen von Richtern recht willkürlich (ich hatte ja das Beispiel genannt, wo der Richter gegen den klaren Gesetzestext und für die vom Anwalt vorgebrachte "Intention der Gesetzesänderung" entschied).
    Du könntest also theoretisch recht bekommen. Du kannst aber auch verurteilt werden, nicht nur die 15 Euro Verwarnungsgeld, sondern auch noch die Gerichts- und evtl. Gutachterkosten und evtl. noch Deinen Anwalt (wenn keine Rechtschutzversicherung) bezahlen zu müssen.


    Man kann es (wenn man wie ich kein Geld hat, also ohnehin nichts zu holen ist) darauf ankommen lassen (die meisten Leute haben aber etwas zu verlieren und lassen dann lieber die Blinker austragen bzw. besorgen sich einen N-Rahmen, wenn sie legal ohne Blinker fahren wollen, d.h. nicht ständig 15 Euro bezahlen; ich habe ja inzwischen auch Gurt- und Helmpflichtbefreiung, um nicht ständig 30 bzw. 15 Euro bezahlen zu müssen).

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