Simson ohne Blinker fahren?

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  • Unabhängig vom Thema entgleist hier die Rechtschreibung. Also überarbeitet bitte eure Beiträge und schreibt die nächsten orthografisch richtig...

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Wird er nicht können (außer er "argumentiert" wie ein 16-Jähriger o.ä. und meint daß der Zettel/Auszug, den das KBA verschickt, die "Betriebserlaubnis" sei und da ja keine Blinker drinstehen ...).


    Es wäre auch erstmal interessant zu wissen, was in der BE drin stand, wenn das überhaupt noch irgendwo auffindbar ist.


    Die Unterlagen des KTA wurden vom KBA übernommen. Hallo-Stege könnte vielleicht theoretisch Zugang dazu haben. Aber wie er an anderer Stelle einmal schrieb, ist so eine Betriebserlaubnis "ein meterhoher Papierberg"; da wird er sich wohl nicht antun, danach zu forschen und das dann auch noch bei einem bestimmten Modell nach dem Blatt mit der Fahrtrichtungsanzeige zu durchforschen, um um die Neugier zu befriedigen. Man weiß, daß die Nicht-N-Modelle mit Blinkern hergestellt wurde, das also auch so drinsteht. Alles andere habe ich bereits geschrieben, so daß ich mich nicht wiederholen muß.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Hier gehts ja los :D


    354000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft *) war.
    § 54, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
    15,00 €


    Nicht mehr und nicht weniger.


    Ein Erlöschen der BE ist nach § 19 StVZO nicht gegeben, da man die Gefährdung nicht begrüden kann, wie es schon geschrieben wurde. Abbauen ist ohne Weiteres auch nicht möglich, da die Blinker eben in der BE verankert sind, wenn es denn keine N ist.
    Ein Austragen wäre möglich. Vielleicht hilf ein Päckchen Kaffee beim Sachverständigen.


    Neufahrzeuge werden auch immer Blinker haben müssen, da diese nicht mehr nach nationalem Recht zugelassen werden, sondern nach EU-Recht.


    Anderes Beispiel, was es vielleicht deutlich macht: Um längere Sachen transportieren zu können, wird an die Hecktür im Transporter ein Blechkasten angebracht und ein Loch in die Tür gesägt, sodass der Laderaum nach hinten erweitert wird. Kraftfahrzeuge dürfen eine Länge von 12m haben. Jetzt darf der Kasten aber nicht 5m nach hinten hinausragen (7m Fahrzeug + 5m Kasten), sondern eben nur bis zur in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Länge.

  • Gut, daß uns hier ein "Streckenposten" eine Antwort gibt, die für ihn und damit auch für uns maßgeblich sein sollte. Danke.
    (Illegales Fahren ohne Blinker kostet also "nur" so viel wie Fahren ohne Helm. - Leider gibt es aber keine Ausnahmegenehmigung zur Blinkerbefreiung ... ; daher nur Austragung oder N-Rahmen, wenn man die Dinger legal loswerden will).


    Nur das Wort "zugelassen" ist hier natürlich irreführend (Klein- und Leichtkrafträder sind ja zulassungsfrei), auch wenn man weiß, was Du meinst.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • was in der abe bestandteil war zum erlassen dieser, kann man bei Suhl nachfragen ! denke mal das der rest nun für alle verständlich genug war! danke muz


    zum warnblinker...du hast das blinkrelais anderweitig als vorgegeben verwendet und somit an der lichtzeichenanlage manipuliert...BE erloschen nach eurer Anekdote . abgeändert oder abbauen der blinker sind ja mit entzug der BE zuvergleichen ^^ wird ja immer geiler hier

    2 Mal editiert, zuletzt von michi123 ()

  • oh man, ich glaube nicht das man eine warnblinkanlage eintragen muss, schon wieder diese sinnlose diskussion, es erhöht die sicherheit und wie schon beschrieben ist es als nachrüstung zulassungsfrei.
    hast du jedoch ein fahrzeug was schon immer ne warnblinkanlage hatte, fährst damit zum tüv und diese funktioniert nicht, wirst du keinen neuen tüv bekommen.


    es gibt leute die wollens nicht verstehen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • du sagst es so schön selber...,,wie schon beschrieben ist es als nachrüstung zulassungsfrei,,


    nochmal zum thema...du darfst keine blinker abbauen weil es keine zulassung bedarf aber die abe erlischt einfach so, man darf aber zeitgleich weil man keine zulassung brauch, die blinkerfunktion vollständig ändern weil zulassungsfrei?


    also bei dem einen zählt auf einmal die zulassungsfreiheit und bei dem anderen wiederum erlicht sofort die BE bei änderung! aha


    das eine wird begründet, mit der sicherheitsrelevanz und die erhöhung von NICHT geprüften oder sachmässigen verkabeln einer zulassungsfreien anlage..dessen dienst komplett die anlage ausfallen lassen könnte..da ja niemand den unterschied erkennt was zb hält oder was nur china müll ist (zwecks relais oder billigkabel) und und niemand das ZWEIFELSFREI einfach mal so prüfen könnte!


    das andere wiederum ist die demontage der blinker, die ein sofortiges BE erlischen zur folge hat :D


    in welchen verhältniss diskutieren wir hier???...blinker sind die ganze zeit angeblich sicherheitsrelevant aber dessen funktion darf man ohne weiteres ändern :D bau doch gleich strobo ein! is auch zulassungsfrei...wieso? weils noch kein idiot gemacht hat!


    man man man....baut doch noch nen xeon scheinwerfer mit rein...ob ihr die gesetze verletzt, is doch egal...es scheint heller...und ihr habt mehr sicherheit! :D :D
    längere federbeine...somit mehr bewegungsfreiheit..alles unter dem motto sicherheit...mir fällt da noch soviel ein mit was ihr eure schandtaten rechtfertigen könnt :D


    man argumentiert hier...das eine warnblinkerfunktion bei Kleinkrafträder erlaubt is durch die STVZO.
    man argumentiert hier...das kleinkrafträder keine blinker brauchen laut STVZO.
    man argumentiert hier...das aber die ABE erlischt wenn man Blinker abbaut die nicht vorgesehen sind in der STVZO weil die in der ABE des Mokicks wahrlich daseinzigste war wieso sie zugelassen wurde.


    man argumentiert hier...das man aber Blinker so modifizieren kann, was nicht bestandteil der ABE ist,aber diese nicht erlicht,durch die STZVO..weil die sicherheit nicht beeinträchtigt wird.


    Zeitgleich sagt die STVZO : Ein Erlöschen der BE ist nach § 19 StVZO nicht gegeben, da man die Gefährdung nicht begrüden kann wenn man ohne Blinker mit einen Kleinkraftrad bis 1992 rumfährt! Da wiederum erlischt aber aus unerklärlichen Gründen die ABE weil man Blinker nicht abbauen darf aber diese nicht geprüften anlagen`dürfen mit der ABE fahren weil zulassungsfrei?


    WOHER WILL MAN WISSEN OB IN DER ABE STEHT DAS MAN WARNBLICKER FAHREN DARF? VLL ERLISCHT DIESE AUCH.. aber hey..die karren sind zulassungsfrei..also auch ohne blinker..wieder sicherheitsrelevant?


    In der ABE ist nicht geklärt ob die simme die BE verliert wenn man die blinker abbaut und da man dann nicht einfach sagen kann, das es sicherheitsrelevant ist oder nicht greift § 19 StVZO. da man das nicht eindeutig klären konnte, da es vergleichsmodelle mit und ohne gab .

    4 Mal editiert, zuletzt von michi123 ()

  • wenn du mit dem auto nicht blinkst erlischt da deine BE?


    man könnte noch kleinischer sein...und sagen... das motoren aus dem S50 Rahmen quasi also s50 motoren nicht an der S51 hängen dürfen! begründung...man weiss nicht ob die ABE erlischt, weil es nicht genügend geklärt ist und bei sicherheitsrelevanz nur § 19 StVZO greift...wenn keine gefährdung...dann ok!


    jetzt erklärt mir..wieso darf man einen motor umhängen? vll is der rahmen nich dafür ausgelegt...und auch wenn alles passt..man hat das moped/kick verändert und erlischt da die BE?


    sämtliche begründungen berufen sich ja auf die veränderung der BE dessen folge das erlöschen ist!

    Einmal editiert, zuletzt von michi123 ()

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