Simson ohne Blinker fahren?

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  • sorry deine argumentation ist echt schrottig, war bei ner s51 ausser N der blinker nen nastrüstsatz? nee also. ergo eingetragen beim kta. mehr kann man dazu echt nicht mehr sagen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Für gewisse Umbauten gibt's noch eine Zulassung aus der DDR. Siehe: http://www.simson-moped-forum.…5_0_9_1447783409_5868.jpg
    ein + bedeutet, dass die Veränderung zulässig ist ein Minus also, dass sie es nicht ist. Somit ist auch die Frage nach dem Blinkerabbau erledigt.


    Warnblinkanlagen dienen einer gewissen Sicherheitserhöhung. Deswegen ist z.B. ihre Nachrüstung in den Trabants und anderen Fahrzeugen, die sie nicht haben auch Pflicht. Sie gehören zum allgemeinen heutigen Sicherheitsstandard. Für die Simsons ist die Nachrüstung nicht verpflichtend, aber zulässig und muss dann gewisse Rahmenbedingungen erfüllen (siehe Dazu § 53a StVZO)

    Einmal editiert, zuletzt von ando ()

  • es gibt sogar sinnvolle sachen die an einer s51 nicht erlaubt sind, aber an einer s70 schon, diese darf man mit einm Tagfahrlicht nachrüsten, eine s51 nicht.
    nur mal so in den raum werf.

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  • Da hab ich ein sehr nettes Gespräch mit einem Herrn vom Tüv zu gehabt und herausgekommen ist, dass es bei der Simson doch anders ist:


    Zitat

    Guten Tag Herr D*****,da ich davon ausgehe, dass vorgesetzte Stellen keine Fehler machen, lese ich die Seite im Netz genauso:Entweder >45km/h oder > 50ccm, d.h. wenn Ihr Fahrzeug mit mehr als 45km/h in den Fz Papieren beschrieben ist, darf es mit Tagfahrleuchten (TFL) ausgerüstet sein, auch wenn es weniger als 50ccm Hubraum hat.Dazu kommt, dass ab 01.01.2016 alle neuen Zweiräder, die schneller sind als 45km/h mit TFL ausgerüstet sein dürfen (168/2013 EGVO)Viel Spaß Mit freundlichen Grüßen


    Ich fahre seit über einem Jahr ein Tagfahrlicht an meiner Simme. Auch das erhöht die Sicherheit. Schau mal das Bild:


  • die disskusion zwecks tfl war schon mal, die simson hat bestandsschutz und darf deswegen 60km/h fahren, rechtlich gleichzusetzen ist sie jedoch mit fahrzeugen die >45km/h fahren. oder fährst du die 50ccm mit großem nummernschild und tüvplakette?

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    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Ich meine mich zu erinnern, dass es da um den Bestandschutz für das führen der Simme mit der Klasse M geht. Das Moped ist Trotzdem auf 60 km/h zugelassen. Ich will hier aber jetzt nicht wieder eine Diskussion losbrechen :popcorn:

  • kenn ich auch von der vape her...mit tagfahrlicht-schaltplan


    danke ando wegen den umbauten...speicher ich mir gleich ;)


    das andere sind wiederum die blinker was ich erklärt haben möchte..kann man umbauten zwischen verschiedenen modellen gleichsetzen mit entfernen?


    blinker is logisch nicht an der N kompatibel weder anders rum! aber von der B die blinker zu demontieren und § 19 StVZO zu bringen gleichzusetzen mit umbauten?


    ps: Für die Simsons ist die Nachrüstung nicht verpflichtend, aber zulässig und muss dann gewisse Rahmenbedingungen erfüllen (siehe Dazu § 53a StVZO)


    das ist in meinen augen quatsch weil eine simson kein Pkw in dem sinne ist.
    (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: hier sind sie nicht aufgeführt!

    2 Mal editiert, zuletzt von michi123 ()

  • das hängt doch zusammen, der sperber hatte auch nur 50ccm, war aber schneller und hat zu ddr-zeiten schon nen nummernschild gehabt. im westen gleichzusetze mit manchen kreidlers zb. auch nur 50ccm sind aber laut papiere 80 gefahren, waren also auch kein möp mehr im rechtlichem sinne.

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  • Aber das ist ja gerade die Tabelle. Sie mal hineine. Es geht dabei um Veränderungen. Virzeichenblinkanlage: bei S51 N + bei den anderen -. Ergo Montage erlaubt, Demontage nicht erlaubt.


    Locke: Ja aber es kommt ja nicht nur auf die CCM an. Sondern auch auf die Zulässige Höchstgeschwindigkeit. In der DDR: 50 ccm und 60 km/h. Im westen zunächst 50 nachher 45 km/h und 50 ccm. Beides mitm Mopedschein. Aber ganz ehrlich: Wegen nem nach Verordnung und Richtlinie angebauten TFL wird dir keiner ans Bein pissen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ando ()

  • zu deinen fragen umbauten, man nennt das ganz gerne simsonbaukastensystem, viele teile sind untereinander tauschbar von verschiedenen moddellen, jedoch noch lange nicht zulässig.
    die rollergabel passt zb prima in eine s51, willst du die legal fahren, eintragen lassen, s51 motor in s50 geht prima, eintragungsfrei. in ein s51 jedoch nen s50 motor, darfst du von rechts wegen nicht.
    vieles innerhalb der simsongruppe bekommt man beim tausch abermeißt relativ einfach eingetragen, eben wegen dem baukastensystem und den schon vorhandenen zulassungen.

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  • mein fehler..sry..überlesen...aber umbauten an N rahmen is nicht das demontieren! es ist nur gestattet bzw in der ABE so geregelt, das sie welche besitzen dürfen! um das abbauen geht es hier ja weil der § 19 StVZO besagt man brauch keine...ist die frag ob ABE erlischt wenn man sie demontiert! nirgends festgeschrieben! genauso so wenig ob die ABE erlischt bei WARNBLINKER funktion. sicherlich dient es der sicherheit...aber niemand sagt man KANN oder man DARF das!

    Einmal editiert, zuletzt von michi123 ()

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