Der anhänger bildet samt zufahrzeug eine gesamt masse und Zahlt als gespann.
Das trifft für uns doch nicht zu, da wir diese 3,5t Gesamtgewicht für das Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger) nicht erreichen.
Auch wenn es um das Gesamtgewicht von "Gespannen" geht, so gilt, dass du die zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und vom Hänger nicht überschreiten darfst, sie innerhalb des Gespannes trotzdem getrennt betrachtet werden...
Die Frage war aber, ob das Moped bei Anhängerbetrieb mit Sozius belastet werden darf oder nicht.
Duo was den § betrifft hast du glaub ich was falsch verstanden. es gibt leute die behaupten, wenn man mit hänger fährt, darf nur der fahrer fahren, ohne sozius. ich bin der meinung, fahrer+ sozius + hänger. dafür hätt ich gerne die rechtliche grundlage.
Ich habe dich schon richtig verstanden. Aber vielleicht hast du mich nicht ganz verstanden gehabt...
Es gibt keinen Paragraphen, der dir untersagt, einen Sozius bei Anhängerbetrieb mitzunehmen.
Fakt ist doch, dass die Simme für 2 Personen zugelassen ist und dann noch minimal Spielraum für leichtes Handgepäck wäre...
...oder ich schöpfe das maximale zulässige Gesamtgewicht der Simme durch Gepäckzuladung aus.
Wie ich die Simme nun bei Anhängerbetrieb "belade" (Gepäck oder Sozius/Sozia) spielt also keine Rolle (solange das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird), da es hierfür keine rechtlichen Einschränkungen gibt (bis auf die untersagte Mitnahme von Kindern in Kindersitzen)