Ah OK. Ich bin davon ausgegangen, dass Kraftrad gleich (bzw. auch) Kleinkraftrad ist. Aber hab auch grad im Netz gefunden, dass es tatsächlich als was eigenes gehandelt wird.
Das Thema hatten wir vor einigen Monaten gerade erst, ob bei Kleinkrafträdern genau wie bei Krafträdern auch das Abblendlicht tagüber eingeschaltet werden muss oder ob das Licht aus bleiben darf. Der Gesetzgeber definiert zwar Krafträder als Einspurfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und mehr als 45 km/h Vmax (plus Beiwagen). Im Rahmen der teleologischen Auslegungen werden aber auch Kleinkrafträder zu den Krafträdern gezählt. MuZ gab da damals den Hinweis darauf und ich sprach diesbezüglich mit meinem Jurafreund, der genau das gleiche sagte.
Das hat aber nur am Rande damit zu tun, ob denn jetzt die Taglichtschaltung aus der DDR für die 6V-Anlagen ebenso Bestandsschutz haben wie die 60 km/h.