Rücklicht muss am Tag angeblich auch an sein.

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Ah OK. Ich bin davon ausgegangen, dass Kraftrad gleich (bzw. auch) Kleinkraftrad ist. Aber hab auch grad im Netz gefunden, dass es tatsächlich als was eigenes gehandelt wird.

    Das Thema hatten wir vor einigen Monaten gerade erst, ob bei Kleinkrafträdern genau wie bei Krafträdern auch das Abblendlicht tagüber eingeschaltet werden muss oder ob das Licht aus bleiben darf. Der Gesetzgeber definiert zwar Krafträder als Einspurfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und mehr als 45 km/h Vmax (plus Beiwagen). Im Rahmen der teleologischen Auslegungen werden aber auch Kleinkrafträder zu den Krafträdern gezählt. MuZ gab da damals den Hinweis darauf und ich sprach diesbezüglich mit meinem Jurafreund, der genau das gleiche sagte.


    Das hat aber nur am Rande damit zu tun, ob denn jetzt die Taglichtschaltung aus der DDR für die 6V-Anlagen ebenso Bestandsschutz haben wie die 60 km/h.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Warum das denn???
    Für unsereins gilt doch auch der Leitsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
    Außerdem müssen die Rennleiter den Nachweis führen, dass der Angeschuldigte einen Fehler beging.


    Wäre zwar freundlich ggü. der Rennleitung, wenn man dieser die Arbeit erleichtert, aber wieso sollte man das unaufgefordert tun???

  • Um Stress vorher aus dem Weg gehen zu können.
    Bringt dir ja nichts zu wissen, dass sie unwissend sind, du aber dein Moped beim TÜV vorstellen darfst und damit wertvolle Zeit verschwendest.


    EDIT:
    Ich zitiere dich mal aus einem anderem Fred :D


    was dran ist, muss funzen...
    spiegel war mindestens einer im auslieferungszustand dran.


    trotz allem solltest Du Dir beim KBA eine ABE für Dein duo bestellen. vermeidet sinnfreien stress mit den polnischen papieren...

    Einmal editiert, zuletzt von hupe ()

  • Also ich wurde von den blauen auch schonmal angehalten weil ich ohne Licht unterwegs war. Die Aussage war das beide Lichter (vorn und hinten) an sein müssen.

  • Nur weil die etwas sagen heißt es nicht das es stimmt :!:


    Post 7 steht auch die Erläuterung dazu.

  • Nein, Tagfahrlicht ist nur vorn. Beim Auto z.B. sind die Rücklichter nie an wenn das Tagfahrlicht aktiv ist.

    Nein, das Stimmt nicht. Wobei man Auto und Motorrad klar trennen muss. In § 49a StVZO steht dazu etwas, das aber später.


    Für Krafträder (eigtl. der Kategorie L3) steht in der ECE R53 unter Punkt 6.13.7.1:

    Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten wenn die Schweinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
    Beim Einschalten der Tagfahrleuchte(n) muss die Schlussleuchte ebenfalls eingeschaltet werden. Die Begrenzungsleuchte(n) und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen können einzeln oder gemeinsam einschaltbar sein, wenn die Tagfahrleuchte(n) eingeschaltet ist (sind)



    Außerdem gehört Abblendlicht und Schlusslicht nicht wegen der Definition "Abblendlicht=Frontlicht + Schlusslicht" eingeschaltet. Auch dafür gibt es eindeutiges Recht.
    In § 17 StVO Abs. 2a steht:

    Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

    Womit schon einmal die Pflicht von Licht auch am Tage am Kraftrad geklärt ist. Hinzu kommt der oben Bereits erwähnte § 49a StVZO mit dem Abs. 5

    Damit ist dann auch die Frage nach dem Schlusslicht geklärt.
    Jetzt wird aber dem findigen Leser auffallen, dass in Punkt 5 steht, dass bei eingeschalteten Tagfahrlicht nicht das Schlusslicht eingeschaltet sein muss. Das trift für Kraftfahrzeuge zu. Allerdings gilt für Krafträder wieder die eingangs erwähnte ECE R53 .

    Gruß:b_wink:

    Andreas

    3 Mal editiert, zuletzt von ando ()

  • wer eine simson als kraftrad bezeichnet, sollte sie schnell abgegeben...weil er null ahnung hat!!!


    ...eine simson darf mit frontlicht gefahren werden, wenn der scheinwerfer als Tagfahrlicht ausgestattet ist mit e zeichen OHNE rücklicht (bei Vape auf Stellung 1)! bei dämmerung ist das tagfahrlicht mit dem gleichbleibenden und namigen abblendlicht zu schalten..(bei vape auf stellung 2...da geht rücklicht zusätzlich an)!


    eine simson brauch weder blinker noch tagfahrlicht oder dessen schaltung. eine simson zählt nicht zu den krafträdern.

  • Hier erkennt man, dass du keine Ahnung hast:
    Die StVO beschreibt mit dem Wort "Kraftrad" Kraftfahrzuege ab 50 ccm und 45 km/h. Damit hat auch deine Simme am Tage mit Licht zu fahren. Was an der Simson zulässig ist, ist dass das Rücklicht am Tag aus bleibt um die Batterie zu laden (nach Ausnahmeregelung und Einigungsvertrag). Einzig und allein über den Punkt mit dem Tagfahrlicht können wir streiten, da die ECE R53 eigentlich für Kraftfahrzeuge der Kategorie L3 geschrieben ist. Aber wenn du dir die früheren Posts durchgelesen hättest, hättest du auch erkannt, dass es nicht nur um unsere geliebten Simmen ging.


    Desweiteren müssen auch an einer Simson Blinker angebaut und funktionsfähig sein. Ausnahme bilden hier diejenigen Mopeds, die ab Werk keine Blinker hatten.


    Vielleicht solltest lieber deine Simme abgeben ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!