Zuersteinmal hat man ein gewerbe. Dann kommt es drauf an,was ich im jahr umsetze. Und danach richtet es sich,wie ich was abführen muß.
Ein Kleingewerbe ,in dem Sinne,gibt es nicht.
Setze ich weniger als 17500€ um,mache ich das ganze mit der Anlage EÜR bei der Einkommensteuer,setze ich mehr um,dann über Umsatzsteuervoranmeldung. heißt,dann rechne ich schon monatlich oder vierteljährlich mit dem FA ab.
Das Fiese dabei: Die ganzen Kosten für "Privatkäufe" bei Ebay,in den Foren oder über "Kleingewerbliche",die ja dann keine Mwstr. ausweisen, bleiben erstmal außen vor. Das kann ich erst zu Jahresende absetzen. Somit bezahle ich dann das jahr über viel zu viel ans FA und mit den Zinsen davon kann der Staat wieder arbeiten.
Der verprasst dann sozusagen die Zinsen von dem geld,welches er sich von mir "geliehen" hat.
Edit:
Wieder was durcheinander geschmissen
Zitat
aber wenn du nach §19 ein Kleingewerbe hast, musst du die Umsatzsteuer nicht zwangsläufig ausweisen
Augeweisen wird die MwStr.
Wie schon angesprochen: Die Grenze liegt bei 17500€ UMSATZ im jahr