Umsätze bis 17500 Euro/ Jahr sind steuerfrei....
Nanana,mein Gutster.
Befreit von der Umsatzsteuervoranmeldung,aber nicht steuerfrei
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Umsätze bis 17500 Euro/ Jahr sind steuerfrei....
Nanana,mein Gutster.
Befreit von der Umsatzsteuervoranmeldung,aber nicht steuerfrei
Einkünfte aus deinen gelegentlichen Dienstleistungen wirst du doch sowieso in der Einkommenssteuererklärung unter Anlage SO (Zeile 7-13) angeben, oder?
Dann is doch alles gut.
ich oder er?
Grundsätzlich:
bis 17500-> Einname/Überschuß mit der Einkommenssteuer
mehr als 17.500-> Umsatzsteuervoranmeldung
vorausgesetzt,man hat ein Gewerbe angemeldet
Gerade gegoogelt:
SO= Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
also für die,die ohne Gewerbeschein sind.
Bis zu welcher Höhe ist das möglich?
Würde meinen, du bist da ganz einfach nem Wichtigtuer aufgesessen. Ignorieren oder mal kontern. Kein Amt sitzt Sonntags rum und schreibt bei Kleinanzeigen XD Wenn es so währe, dass die was von dir wollen, würden die sicherlich über Kleinanzeigen gehn, deine Adresse erbeten und dir in Briefform was zukommen lassen. Die Mail ist in meinen Augen der klassische Schabernack.
Da wird Dir wohl jemand eine Nachricht geschrieben haben der auf sein Gewerbe Steuern zahlt. Wenn er über Deine Arbeit ohne Gewerbeschein angefressen ist wird er das sicherlich dem Zoll melden wegen Schwarzarbeit.
Und wie ist das wenn Du ein Gewerbe anmeldest und keine KFZ Ausbildung hast oder gar Meister bist, da dürfen doch nicht alle Arbeiten durchgeführt werden.
Mir kommts so vor, als würden Betrüger auf "Neuanfänger" Jagd machen...
"Was Zoll? Hilfe?! Wo und wieviel soll ich bezahlen?"
Wenn man da Simson Motor eingibt kann man jeden zweiten wegen Schwarzarbeit belangen. Wieviele Private bieten da Regenerationen an...
Lustig was heutzutage so passiert. Du kannst ihm mal schreiben ob er eine schriftliche Einladung zur Anhörung haben will wegen seiner Amtsanmaßung.
Das zu ignorieren und weiterhin öffentlich Schwarzarbeit anzubieten halte ich für weniger klug, ebenso wie den Vorschlag, mit irgendeinem schlauen Spruch zu antworten. Wenns ein Mitbewerber ist, der dir schaden will, wird er sich nicht einschüchtern lassen, der wartet zwei Wochen und fragt unter neuem Namen nach einem Angebot und Anschrift. Natürlich kann man Glücksspiel betreiben und hoffen, dass es nicht verfolgt wird oder man keine Abmahnung vom Mitbewerber bekommt, kann ja auch gut ausgehen. Machs legal oder biete die Dienstleistung weniger öffentlich an, mir wäre sowas zu riskant.
Futterneid.
Mehr gibts nicht zu sagen.
Wenn es so währe, dass die was von dir wollen, würden die sicherlich über Kleinanzeigen gehn, deine Adresse erbeten und dir in Briefform was zukommen lassen
adresse? wo sollten sie die herbekommen?
darf die entsprechenden behörde beim geringen anfangsverdacht überhaupt danach "fragen"?
auf welcher rechtsgrundlage sollte das beruhen?
fragen über fragen...
Du kannst ihm mal schreiben ob er eine schriftliche Einladung zur Anhörung haben will wegen seiner Amtsanmaßung.
meine fresse, hier werfen die hobbyjuristen ja mal wieder mit wissen um sich
nun gucken wir mal kurz hier rein:
http://www.gerichtsentscheidun…&doc.part=L&doc.price=0.0
als erstes sollte man sich mal die frage stellen in wie fern es nicht schon vorher klar ersichtlich ist, dass die nachricht nicht von einem "amtsinhaber" stammen kann
ist aus meiner sicht erfüllt - alleine aufgrund der schriftform, der zeit der nachricht und auch die art der übermittlung
dann kommt noch ein weiterer wichtiger punkt dazu
ist das plumpe nachfragen der steuernummer eine diensthandlung, welche dem zoll obliegt?
da sind wir aus meiner sicht das 2, mal ausm schneider
und jetzt kommst du
wenn mich einer versucht so blöde von der Seite anzupissen, dann piss ich ebenso zurück!
Der Typ der ihm geschrieben hat wird wohl nicht das komplette StGB auswendig kennen!
Zum 2. Hat er sich als Zoll ausgegeben und fertig!
Ich kann mich auch nicht einfach am Telefon als Pol Beamter ausgeben ohne daß ich mit Folgen zu rechnen habe!
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