Halogenscheinwerfer legal

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  • Also ich vermute, dass es sich bei dem Einsatz (natürlich) um ein Nachwendemodell handelt. Meinen recherchen nach könnte/müsste/sollte es sich um den Einsatz bzw. das Streuglas der MS 50 Sperber u.ä. Mopeds handeln.
    Warte noch auf die Antwort von Ostoase.


    Hat jemand evt Fotos oder kann Fotos von MS 50 Sperber, (späten) SR50, (halt alles was runde original Simson Nachwende HS1 Scheinwerfer sind) machen und hier hochladen???

  • Hatten bei uns auch genug an der Simme oder MZ. Selbst der W353-Scheinwerfer (alte ovale und eckige Ausführung) war an manch einem 2-Rad zu sehen...


    OK, genug OT (von mir)...


    ----


    Vielleicht hat jemand ja noch die alten KFT-Zeitschriften, wo die Simmen vorgestellt wurden und man kann auf den Fotos die Scheinwerfer gut genug erkennen...
    Man muss isch ja auch nicht unbedingt auf die Simme-Scheinwerfer konzentrieren, weil auch bei den anderen Scheinwerfereinsätzen aus DDR-Produktion die damals gängigen Prüfzeichen drauf waren...

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Vielleicht hat jemand ja noch die alten KFT-Zeitschriften, wo die Simmen vorgestellt wurden und man kann auf den Fotos die Scheinwerfer gut genug erkennen...

    Wobei meiner ja wahrscheinlich aus Nachwendeproduktion ist... Nur warum wäre dann zu BRD zeiten kein E-Zeichen drauf?

  • Wie ich schon sagte: Es wurde anscheinend nur das nationales Zulassungszeichen ohne ein zusätzliches E-Zulassungszeichen geprägt... (sprich: nur "Wellenlinie" ohne zusätzliches E-Zulassungszeichen)


    Auch nach der Wende wurden in der Zeit bis zur Wiedervereinigung noch so manche Lagerbestände aufgebraucht...


    Außerdem darf man nicht vergessen, dass auch im Wiedervereiniugungsvertrag viele "feste DDR-Regelung" anerkannt und übernommen wurden. (so auch zulassungstechnische Sachen, wie z.B. DDR-spezifische Eigenheiten bei den Zulassungkennzeichnungen für Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen)



    Weißt du eigentlich wirklich, wie viele Vorbesitzer dein Moped hatte und ob da nicht bereits etwas umgerüstet/ausgewechselt wurde?
    Das ist manchmal sogar bei manchen "Familien-Erbstücken" nicht wirklich zu 100% nachvollziehbar...

    Gruß Frank


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  • Wie ich schon sagte: Es wurde anscheinend nur das nationales Zulassungszeichen ohne ein zusätzliches E-Zulassungszeichen geprägt... (sprich: nur "Wellenlinie" ohne zusätzliches E-Zulassungszeichen)

    So scheints zu sein. Vorhin kam die Bestätigung von Ostoase, dass es sich um eine original-Streuscheibe/Einsatz handelt und dass diese Welle mit der Nummer die Zulassung darstellt. Die versichern mir, dass es so legal und richtig wäre.



    ich kann auch nur den Scheinwerfer von Louis empfehlen :thumbup:
    Der ist legal und die Linse streut gut verteilt

    Ja, nur leider ein H4 Scheinwerfer. Benötigt wird aber ein HS1 Einsatz.

  • Hätte bei bedarf noch einen HS1 Scheinwerfer DDR so mit legal

  • also sind lampen mit der rechteckigen wellenlinie zugelassen ?


    Mit der rechteckigen Welle bin ich mir nicht wirklich sicher...
    Ich meine, dass damals ('82) mein Scheinwerfer (war leider kein HS1- sondern ein BA20d-Bilux) eine Sinuswelle und keine Rechteckwelle hatte. (Wie auch die anderen Lichtkappen eine Sinuswelle und keine Recheckwellen hatten)


    Eine 100%-ige Aufklärung könnte eine Anfrage an den DEKRA bringen... Normalerweise sollten die auch die alten Zulassungskennzeichnungen aus DDR-Zeiten kennen (bzw. selber in iher Datenbank nachschlagen können)

    Gruß Frank


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