Simsontour Italien 2015

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  • So habe jetzt mal im Internet gesucht und z.B. folgendes gefunden (Quelle ist "Ural Dnepr Net - Forum")


    Auszug:
    Zulassung, Ausrüstung, etc. von KFZ im internationalen Verkehr waren bislang in mehreren internationalen Abkommen geregelt, z.B. in
    - Internationales Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
    - Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 01.Januar 1935
    - Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08. November 1968.
    Waren deshalb, weil es seit 29.04.1999 eine EU Richtlinie gibt, in der all diese schönen Abkommen "harmonisiert", d.h. angeglichen wurden.
    Diese EU-RiLi heißt 1999/37/EG und hatte durch die Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt, d.h. in eigenes nationales Recht "transferiert" zu werden.
    In D geschah dieses zum 25.08.2006 durch die neue FZV (Fahrzeugzulassungverordnung, offiziell: Art.1 der Verordnung zur
    Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften), welche die
    alte STVZO ganz bzw. in Teilen ersetzen soll.
    In Österreich heißt das Dingens Kraftfahrzeuggesetz (KFG). Im Klartext: Die FZV, bzw. das KFG sind die jeweilige nationale Umsetzung der o.g. RiLi.
    Und diese RiLi regelt nun nicht nur, wann warum welches Farhzeug wie auszusehen hat und wie zuzulassen ist, sondern auch, wie die Fahrzeuge
    im internationalen Verkehr beschaffen sein müssen.
    Und nu kommts:
    Die Fahrzeuge im internationalen Verkehr (also kurzfristiges Verbleiben,ohne zollrechtliche Einfuhr etc., das wäre dann dauerndes Verbleiben)
    haben "betriebs- und verkehrssicher " zu sein (und bestimmten Maßen und Gewichten etc. zu entsprechen) und müssen in einem EU-Mitgliedsstaat
    zugelassen sein. Nach dem Recht des jeweiligen Landes.
    Das bedeutet, daß ein z.B. in D ordnungsgemäß zugelassenes KFZ auch nur den in D geltenden Zulassungsbestimmungen entsprechen muß, um im
    internationalen Verkehr von z.B. A zugelassen zu werden. Zugelassen meint hier nicht mit Papierkram und so, sondern im tatsächlichen Sinn
    des Wortes (Das Fahren ist zugelassen und nicht verboten). Somit braucht ein Fahrzeug, welches quer durch die EU fährt und z.B. in Spaniern
    zugelassen ist, weder den Vorschriften in Frankreich, Deutschland, Polen, Litauen oder Österreich zu entsprechen.


    Damit begründet sich auch, daß ein in D ordnungsgemäß zugelassenes Gespann in Österreich fahren darf. Ohne Überrollbügel, ohne
    Sicherheitsgurt, ohne Kabine, aber mit Kind unter 12 Jahren, weil es im Zulassungsland des Gespannes (in diesem Beispiel Deutschland) keine
    Vorschriften diesbezüglich gibt. Andersrum dürfen auch z.B. Fahrzeuge aus Polen bei uns verkehren ohne einen (bei uns vorgeschriebenen)
    Verbandkasten mitzuführen, weil es das Zulassungsrecht in Polen halt nicht vorsieht. Andersrum muß ein in D zugelassenes KFZ keinen für
    polnische KFZ vorgeschriebenen Feuerlöscher mitführen, weil es in D nicht zulassungsrechtlich vorgeschrieben ist. Es gilt also innerhalb der
    EU das Recht des jeweiligen Zulassungsstaates. Also hat sich jeder an seine eigenen, dem EU- Recht angepassten, Zulassungsvorschriften zu halten.


    Es ist aber zu beachten, das es sich hierbei um eine Zulassungvorschrift handelt und nicht um eine Verhaltensvorschrift. Das Verhalten des
    jeweiligen Verkehrsteinehmers, gleich welcher Nationalität kann jeder Staat ahnden wie ihm beliebt, z.B. böse Gespannbeschlagnahme in Italien
    möglich, wenn kein EC- genormter Helm getragen wird oder man besoffen ist; viel Geld hinblättern, weil zu schnell gefahren; Warnweste anziehen
    bei Panne (was ohne Mitführen selbiger nicht geht, also nicht das Nichtmitführen würde geahndet, sondern das Nichtanziehen.) etc.


    Das einzige Problem könnte sich aber in der Gestalt eines dienstbeflissenen Ordnunghüters, gleich welchen Staates, zeigen, welcher
    nicht den aktuellen EU-Normen entspricht und nun heftig zu agieren beginnt. Diesem solle man dann höflich aber bestimmt auf die Rechtslage
    hinweisen, ggfs. unter Beziehung seines nächsthöheren Vorgesetzten usw. bis man jemanden hat, welcher sich auskennt...


    Soweit zu den Ausführungen des o.g. Verkehrsrechtslehrers. "


    Soweit dazu. Du darfst also mit deinem in D zugelassenen Gespann und Anhänger also auch in Bella Italia fahren. Solange du es dort nicht
    dauerhaft einführen willst, denn dann wird dein Gespann quasi eingebürgert und hat sich an die ital. Vorschriften zu halten. Verklag
    mich aber nicht, wenn vor Ort anders ist...


    Und beim ADAC werde ich auch nochmal nachfragen (mit der Mitgliedernummer vom Kumpel) :D

  • Ich hab mir das dieses Jahr mal vom ADAC zusenden lassen. Anhängerbetrieb an Moppeds oder Motorrädern in Italien ist generel verboten.
    Quelle: Mitteilungen der juristischen Abteilung - Kraftradbenutzung im Ausland.
    Musste sich theoretisch auf der Internetseite vom ADAC finden lassen.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

    Einmal editiert, zuletzt von Der Alte ()

  • Ich hätte ehrlich gesagt ohnehin Bammel mit einer Simme in Itailen rumzugurken. Die Polizei dort (vor allem im Norden) ist sehr rigoros was ausländische Motorräder angeht. Ich kenne einen Fall vom Gardasee wo die Bullerei jemandem sein Motorrad stillgelegt und eingezogen hat, weil das Kennzeichen nicht im 35 grad winkel zum Lot hing sondern in 42 grad.
    Genauso sind wohl richtig miese Geldstrafen fällig wenn man nur einen Haxen auf der Raste hat oder nicht beide Hände am Lenker.
    Ich wollte vor einiger Zeit mit nem Kumpel unsere Simmen mit an den Gardasee nehmen.
    Wir haben es gelassen. Das Risiko die Simmen los zu werden und sie allenfalls auf der nächsten Polizeiauktion für horrende Preise wieder zu kaufen war uns dann doch definitiv zu hoch.

  • Es ging sich primär darum, dass ihr nicht nachher hohe Geldstrafen zahlen müsst und das ihr nicht Gedankenlos mit 20 Leuten dahin knattert und nachher gibt's für viele das böse erwachen. Nachher werden die Karren einkassiert. Nicht jeder legt Wert auf ein gepflegtes Fahrzeug wo alles zugelassen ist.


    Nur um ein paar Beispiele zu nennen. Weiße Blinker, Rücklichtkappen und 60ccm Zylinder oder nen gebogenen Obergurt...


    War nicht böse gemeint. Ich bin mal gespannt ob der ADAC dieses Mal was verbindliches sagen kann. Ich hab denen wohl geschrieben, dass Luxemburg schon rotes Licht gegeben hat.


    Vielleicht gibts auch was wegen dem Anhänger, das war ja der Hauptgrund fürs Anschreiben.

    MfG
    Robin

    2 Mal editiert, zuletzt von S51-Dülken ()

  • Ja, es ist richtig, das die Italiener Fahrzeuge bei schweren Verstößen einkassieren können. Wir haben bis jetzt keine schlechten Erfahrungen gemacht. Mit der Simme hast du automatisch die Sympathie auf deiner Seite. Trotzdem kannst du überall auf der Welt an einen geraten, der schlecht drauf ist und seine Macht zeigen mus.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Ein bisschen blauäugig ist das schon. Mit ner Simme hast du nicht immer alle Sympatie. Was genaues wäre schon besser.


    Die Polizei wird nicht gucken, oh ist nen altes Moped viel Spaß. Wenn die Bock haben prüfen die mal die Bremsen und da jeder von uns weiß wie toll die sind, kann man sich ja schon denken was passiert.

    MfG
    Robin

  • Bei unseren Moppeds können die ruhig prüfen was sie wollen. Bis auf den Luftfilter von Colonia is alles OK.
    In Frankreich ist das mitführen eines Anhängers grundsätzlich erlaubt. Das max. Gewicht darf aber 50% der Masse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Macht bei der Simme ca. 40 kg.
    Ich werd mal versuchen, die PDF hochzuladen.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Wenn ich das in deiner PDF richtig lese, sind die Simson wie schon gesagt im Ausland keine Kleinkrafträder. Es gilt als nicht mehr der Führerschein AM sondern A1? A2?


    Also passt bitte genau auf wer mitfährt. Und janz wichtich, dass keiner mit 60ccm oder getunter Simme mitfährt. Dann kann die Karre ja wirklich bis zu 60Tage beschlagnahmt werden. Das ist echt übel was die in Italien dürfen.


    Man soll ja nicht den Teufel an die Wand malen aber man muss ja heutzutage mit allem rechnen. Ich denke aber das du den Motorradführerschein hast und dir der Führerscheinmist egal sein kann. Die Simme ist ja dann ein Leichtkraftrad. Aber dann gelten andere Regeln. Ob die es in Italien merken oder obs auffällt sei mal dahin gestellt aber wenn dann wirds teuer.


    Ich fahre nicht mehr nach Holland nachdem ich das gelesen habe. Da kann man ja richtig eine aufm Sack bekommen. Vorher bin ich immer über die Schnellstraßen gefahren aber die "bromfiets" ist ja auch wieder nur ein KKR laut Papieren. Das steht ja ganz klar in meiner Zulassungbescheinigung...

    MfG
    Robin

    Einmal editiert, zuletzt von S51-Dülken ()

  • Naja, ich sehe das eigentlich alles bisschen lockerer und mache mir da nicht allzu viele Gedanken... solche Geschichten mit Kennzeichen, naja^^ Jedenfalls wollte ich aber auch Richtung Gardasee... was kommen denn für Ziele in Frage, wo die Polizei cooler drauf ist? :D

    Also am Können sollte es nicht mangeln, mein Vater ist Scheißermeister ;)

  • Und jetzt noch einen, um die Verwirrung komplett zu machen. :panic:
    Die Italiener dürfen in Italien mit dem Autoführerschein 125 ccm Roller/ Motorrad fahren. Darf ich das als Deutscher dann auch in Italien? :D

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Nö. Nationales Recht. Die haben bestimmt ne Zusatzzahl im Führerschein stehen. Ich meine die dürfen auch nicht damit zu uns.


    Bin mir aber nicht ganz sicher.

    MfG
    Robin

    Einmal editiert, zuletzt von S51-Dülken ()

  • Da der Urlaub für s nächste Jahr eingereicht sein müsste, hier der letzte Aufruf. Wer ernsthaft Interesse hat bitte nochmal melden, gerne auch per PN.
    Ich fang dann schon mal mit der Planung an.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

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