Simsontour Italien 2015

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  • Wie wollen wir das eigentlich mit dem Campen machen ? Habt ihr da Geheimplätze oder so ?


    Ich frage deshalb weil Campen in Italien meines Wissens nach recht teuer (über 30€ je Tag) und Freicampen verboten ist. :kopfkratz:


    http://wild-campen.de/wild-campen-in-italien/


    PS: Was den Führerschein angeht habe ich (A / B) und für Sperber braucht man ja auch min. den A1 Schein, sowie ein richtiges Kennzeichen)
    (Ist auch trotz TÜV billiger wie Versicherungskennzeichen) :biglaugh: --> in etwa 28€/Jahr und ca 40-45€ für Tüv

  • hab mir gerade mal so den ganzen quatsch durchgelesen. also die schweiz geht nur davon aus, das man 45km/h fahren darf, wenn der nachweis nicht erbracht wird, das es eine gesetzliche ausnahmeregelung gibt. sollte man diese bei haben, sollte man so fahren dürfen. so hab ich es zumindest verstanden. denn sie kennen ja nicht die deutschen ausnahmeregelungen (und müssen das auch nicht) den nachweis sollte man dann schon selber erbringen, ob das nun ein ausdruck des gesetzestextes ist, oder ob man das irgendwo beglaubigen lassen muss, sei mal dahin gestellt.
    man sollte sich im vorfeld bei dem jeweiligen land erkundigen, ob es erlaubt ist oder nicht. schön wäre wenn man dann da auch mal antworten bekommt.


    eine aussage habe ich noch gelesen, das nicht zwangsläufig deutsche aussnahmegenehmigungen in anderen ländern gelten müssen, könnte aber akzeptiert werden, ua. auch teilweise mit der hürde, nachweise zu erbringen.


    wenns nach ausländischem recht geht, müßte man sich von rechts wegen, ja dann auch nen großes nummernschild besorgen. mal so anmerk, macht aber keiner, weil gibts so nicht mal schnell wie ne vignette.


    irgendwie erinnert mich der hickhack an die einführung mit dem 3. zentralen bremslicht, irgendwo wars schon erlaubt woanders nicht, da mußte man das abkleben um auf nummer sicher zu gehen, oder das kabel lösen. weiß nur nicht mehr welche länder das betraf. polen deutschland?


    kann mir eigentlich lachs sein, weil ich habe alle führerscheinklassen, aber andere mit denen man viell mal ne tour plant, eben nicht.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.


  • wenns nach ausländischem recht geht, müßte man sich von rechts wegen, ja dann auch nen großes nummernschild besorgen. mal so anmerk, macht aber keiner, weil gibts so nicht mal schnell wie ne vignette.


    Du verwechselst gerade Zulassungsrecht und Fahrerlaubnisrecht miteinander. Das hatte ich in dem Thread auch begründet. Und ja, da steht genug Quatsch drin, von wegen böse EU und bla und blubb.


    Dein Führerschein wird ja anerkannt, da steht blos 50ccm und 45km/h (also die EU-Karte) drauf. Darum ging es nie. Es geht um die nationale Verordnung! (die FEV ist kein Gesetz, sondern nur eine Verordnung), dass man ausnahmsweise in D auch mit A(M) 50cm bis 60km/h fahren darf, wenn vor 92 in den Verkehr gekommen.
    Diese muss anerkannt werden, im Umkehrzug darf ja auch ein Österreicher mit seinem Klasse B (mit Code 111) keine 125er in D fahren. Das ist auch so ein nationales Ding.


    Die Schweizer schauen einfach nur was auf dem Lappen steht, da steht A(M) und 45k/h und das ist für die Grenze:


    Zitat

    Gemäss Art. 42 Abs. 2 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) berechtigt der ausländische nationale oder internationale Führerausweis den Inhaber in der Schweiz zur Führung alle Motorfahrzeugkategorien, die auf dem Ausweis ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift dokumentiert sind. Diese Rechtsgrundlage berücksichtigt, dass es für die Polizei nicht möglich ist, sämtliche nach dem Recht des Ausstellerstaates dem Ausweisinhaber implizit erteilten Fahrberechtigungen zu kennen. In der Schweiz werden also nur die auf dem ausländischen Führerausweis ausdrücklich (oder mit einem in der EU harmonisierten Code) aufgeführten Fahrberechtigungen anerkannt. Da die in Ihrem Ausweis aufgeführte Kategorie M Sie grundsätzlich nicht zum Führen des erwähnten Fahrzeuges berechtigt und aus dem Ausweis die erwähnte Übergangsregelung nicht hervorgeht, dürfen Sie dies in der Schweiz mit Ihrem Führerausweis nicht lenken.


    Das ist eigentlich eine eindeutige Aussage, steht nicht aufm Lappen, also ist nicht.


    Zu 99% schaut da keiner drauf oder es juckt keinen, weil die diese Regelung nicht kennen und nicht wissen, dass Simson 60km/h fährt. Aber eigentlich ist mit AM die Aussage eindeutig.


    MfG


    Tobias

    2 Mal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Das nächste Problem ist damit aber schon vorprogrammiert. Selbst wenn ein Motorradführerschein vorhanden ist, darf die Simme dann mit Versicherungskennzeichen gefahren werden?

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • ja das darf sie das unterliegt dem nationalen Recht ;)

    hm, scheinbar wird das nationale recht, in anderen ländern aber nicht als international angesehen. sprich da kann es für die katz sein. oder versteh ich da was falsch?

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • oder versteh ich da was falsch?

    leider ja, du darfst überall mit dem Versicherungskennzeichen fahren. Da das Fahrzeug in Deutschland versichert ist, deswegen darf auch ein Holländer mit seinem Schild nach Deutschland. ;) Das hat halt nichts mit dem Führerschein zu tun!

  • Ich kann leider nicht mehr sagen wo ich es gelesen habe. Ich bin jedoch der Meinung das mitführen eines Anhängers in einigen Ländern generell verboten ist - Frankreich z.B.
    Macht euch da mal schlau ;)


    Ansonsten klingt das nach einer netten Tour!

  • """Ich kann leider nicht mehr sagen wo ich es gelesen habe. Ich bin jedoch der Meinung das mitführen eines Anhängers
    in einigen Ländern generell verboten ist - Frankreich z.B."""


    Ok das ist ein guter Einwand ! :kopfkratz:


    Ich habe gerade mit den Leuten vom ADAC gesprochen aber die wollen mir keine Infos dazu geben da ich derzeit noch kein ADAC-Mitglied bin. ;(


    Ich werde diese Problematik aber weiter verfolgen und euch Weisheit zuteilwerden lassen sobald ich es selber weiß. :tongue:


    Gruß Draco

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