Hallo,
habe schon diverse Threads dazu gelesen, dass es Leute gibt die in ihre Vorderräder MZ Naben einspeichen. Mich interessiert jetzt nur ob der Tüv das einfach so abnimmt oder ob es da auf die Laune des jeweiligen Prüfers ankommt ?
Ich habe schon jemanden gefunden, der das bei seiner Schwalbe eingetragen bekommen hat und das Gutachten als Mustergutachten auch weitergibt, hat jemand ne Ahnung ob es jemanden gibt der da auch ein Gutachten für die s51 hat ?
Danke schonmal.
Gruß