Wie schütze ich mich bei einer Polizeikontrolle?

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  • wenn du kein Alkohol getrunken hast und zwei Beamte sagen du riechst nach Alkohol, dann riechst du auch nach Alkohol


    In diesem speziellen Fall würde ich dezent versuchen, herauszufinden, ob die unterscheiden können, ob man von innen (Mund), oder von außen (Hals) riecht. :ironie:


    Im Ernst: warum verweigert ein vernunftbegabter Verkehrsteilnehmer das Blasen, wenn er nicht zuviel "Drehzahl" hat? Dass man mit Verweigerung die Mitnahme herausfordert, ist klar. Wer das nüchtern provoziert, wollte es so.

    Gruß MAT

  • Warum sollte man jemandem Alkoholgeruch unterstellen, der gar nicht getrunken hat? So ein Quark.

  • paladin wollte mit dem thread bloss zeigen wie man sich bei einer kontrolle komplett zum affen macht. einen anderen sinn sehe ich in dem unsinn hier nicht.



    Ahoi!



  • man sollte trotzdem schon wissen was die grünen/blauen in uniform dürfen und was net!

    wer liebt der schiebt! :love:

  • Warum sollte man jemandem Alkoholgeruch unterstellen, der gar nicht getrunken hat? So ein Quark.

    Nun, als ich ´mal in Erkner unterwegs war und mich die Kollegen angehalten hatten, weil ich tagsüber ohne Licht fahre (bin nur dieses eine Mal deswegen angehalten worden), schnupperten sie und wollten "Alkohol" gerochen haben. Tatsächlich war es Rizinus, weil ich gerade ein superteures vollsynthetisches Oel mit Rizin im Moped hatte.
    Irgendwie konnte ich sie dann (nach Zahlung von 10 Euro wegen dem Licht) überzeugen, daß der Geruch nicht Alkohol ist.


    Was aber passiert, wenn man vorher ein paar (wenige) Schnapspralinen gegessen, also eben keinen "Alkohol getrunken" hat und deshalb nach Alkohol riecht? Die Aussage "Ich habe nichts getrunken" entspricht ja dann der Wahrheit!


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  • Nun, als ich ´mal in Erkner unterwegs war und mich die Kollegen angehalten hatten, weil ich tagsüber ohne Licht fahre (bin nur dieses eine Mal deswegen angehalten worden), schnupperten sie und wollten "Alkohol" gerochen haben. Tatsächlich war es Rizinus, weil ich gerade ein superteures vollsynthetisches Oel mit Rizin im Moped hatte.
    Irgendwie konnte ich sie dann (nach Zahlung von 10 Euro wegen dem Licht) überzeugen, daß der Geruch nicht Alkohol ist.


    Was aber passiert, wenn man vorher ein paar (wenige) Schnapspralinen gegessen, also eben keinen "Alkohol getrunken" hat und deshalb nach Alkohol riecht? Die Aussage "Ich habe nichts getrunken" entspricht ja dann der Wahrheit!


    Dann hast du die Möglichkeit zu pusten. Aufgabe der Polizei ist es, neben belastenden Momenten, auch entlastende Momente zu sammeln. Wenn du dich jedoch (warum auch immer) quer stellst und den freiwilligen Atemalkoholtest nicht nutzst, dann überwiegen die belastenden Momente und es wird eine Blutprobe entnommen (auch unter Zwang).


    Schnapspralinen halten nur wenige Sekunden an. In der Schule hat es ein Kollege aber so auf 4,xx o/oo geschafft :lol:

  • Warum sollte man jemandem Alkoholgeruch unterstellen, der gar nicht getrunken hat? So ein Quark.

    vllt. um ihn trotzdem mit zu nehmen? Der Geruch von Alkohol soll ja ausreichen jem. mitzunehmen und wenn es keine offensichtlichen Hinweise zum Genuss von Alkohol gibt, auch keine Fahne und man möchte den Betroffenen mitnehmen, werden welche "Erfunden", um die Person trotzdem mitnehmen zu dürfen - vorausgesetzt die Theorie stimmt!
    So war es gemeint. Das ist auch Realität, dass Beamte ganz schön garstig sein können weil sie schlecht geschlafen haben oder das Gesicht gegenüber nicht gefällt, ist einfach so.
    Natürlich gibts auch die nette Fraktion :a_bowing:


    Das war auch keine Anleitung wie man sich zum Affen macht, lediglich was man sich gefallen lassen kann und was nicht sollte damit mal gezeigt werden - ich habe nicht umsonst gesagt wer das macht, machts auf eigene Gefahr - aber wer sich immer unterordnen und in den ein oder anderen Anus kriechen will, der kann das ja getrost ignorieren.
    Ansonsten melde einfach das Thema und lass es löschen, ist mir auch egal - sind ja nicht meine Worte da im Video.

  • Ich weis net, warum hier so ein Hick Hack gemacht wird. Zu dem ist es doch völlig ok, wenn der gute Mann/Frau seinen Job ordentlich macht und bei Verdachtsfällen gründlicher wird.


    Man/Jeder hat es doch selber in der Hand. Entweder man hält sich an die Regeln und setzt sich nüchtern ans Steuer (0,3/0,5 Promille sollen ja kein Freifahrtschein sein) und verhält sich kooperativ. Wenn nichts zu verbergen hat, kann man doch ruhigen Gewissen den Anweisungen folge leisten. Die Rennleitung ist zufrieden, man selber ist zufrieden und alle können beruhig ihrer Wege gehen.


    Wenn man aber bewusst berauschende Mittel (in welcher Form auch immer) zu sich genommen hat und dann auch noch versucht durch Paragraphengewirr und irgendwelche Ausflüchte noch Diskussionen anfangen sollte (wodurch man sich meiner Meinung sowie auffällig zeigt) ist es doch legetim, dass sich der Beamte doch gerne Rückversichern möchte. Wie es dann gehandhabt wird vom einzelnen, kann man hier nicht pauschalisieren.


    Es ist doch wichtig und richtig wenn Kontrollen durchgeführt werden. Wenn dadurch auch nur eine geringe Anzahl von Alkoholunfällen reduziert werden kann ist das doch schon ein Erfolg. Die Leute machen auch nur ihren Job, der Gut, der andere weniger Gut.


    Man sollte sich aber immer vor Augen halten, ob man derjenige sein möchte, der von einen alkoholisierten Fahrzeugführer erwischt wird und die Konsequenzen tragen muss (wie auch immer).

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

    Einmal editiert, zuletzt von LordHelmchen ()

  • Aber wozu? Wo soll da der Sinn sein? :pinch:

    Wenn er den Blastest verweigert und kein Beweis gegen ihn vorliegt dass er getrunken hat (Bierflaschen o.ä.) - auch nicht danach riecht, gibt es laut der Argumentation im Video nicht das Recht, ihn trotzdem mitzunehmen. Also erfindet man quasi einen Grund um ihn mitnehmen zu dürfen und die Aussage dass eine Person nach Alkohol riecht, scheint ja zu genügen. Deswegen meine ich ja dass dieser "Geruch" erfunden wird, um unter Vorwand trotzdem jemanden mitzunehmen.

  • Wenn er den Blastest verweigert und kein Beweis gegen ihn vorliegt dass er getrunken hat (Bierflaschen o.ä.) - auch nicht danach riecht, gibt es laut der Argumentation im Video nicht das Recht, ihn trotzdem mitzunehmen. Also erfindet man quasi einen Grund um ihn mitnehmen zu dürfen und die Aussage dass eine Person nach Alkohol riecht, scheint ja zu genügen. Deswegen meine ich ja dass dieser "Geruch" erfunden wird, um unter Vorwand trotzdem jemanden mitzunehmen.


    .. und dann ist er auf dem Revier? Und weiter? Eine Blutprobenentnahme, bei der ich weiß, dass sie negativ ausfallen wird? Was soll das?

  • Es geht darum wenn das auf Biegen und Brechen jemand nicht will mit dem Pusten - dann wird trotzdem ein Grund gefunden.
    Dass das Schwachsinn ist hab ich nie bestritten :biglaugh:


    Interessant wäre es zu wissen, ob das dann auch unter § 239 StGB Freiheitsberaubung, § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen, § 340 StGB Körperverletzung im Amt, § 343 StGB Aussageerpressung, § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger zählt, wenn der Test negativ ausfällt.

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