Naja, wenn du aber mal einen Unfall hast (womöglich noch mit Personenschaden), dann siehts schlecht für dich aus würd ich sagen ...
Mopedversicherung 2014
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Warum nicht? Mein Vater schließt die Versicherung ab und ich fahre dann damit. Auf dem Versicherungszettel steht nichts von 'unter 23 Jahren' (auf dem den die Polizei sehen möchte) - ergo - wo kein Kläger, da kein Richter.aber bestimmt *Einzelfahrer* und das meisst der Versicherungsnehmer
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Genau das isses... auf der Moped card, die man mitführt, steht nix von alleinigem Fahrer, aber auf der Police, die man bekommt... Bei ner Kontrolle wird sich sicher keiner dran stören, aber wenn was passiert, kanns sein, dass die Versicherung sich quer stellt.
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Nö zahlst nur die Differenz nach die die Versicherung mehr kosten würde wenn ein Fahrer unter 23 mit angegeben ist.
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Naja, ich bin da zwar kein Profi, aber rein logisch betrachtet mal ein Beispiel:
Angenommen der schlimmste Fall triff ein und jemand hat einen Unfall bei dem eine andere Person zu Schaden kommt (Autofahrer, Fußgänger, bla). Mal angenommen diese Person wäre so schwer verletzt, dass sie lange Zeit in ein Koma versetzt wird oder vielleicht sogar lebenslang pfelgebedürftig ist. Für die Versicherung wären das dann mit Ersatzzahlungen und allem drum und dran locker 50.000€ pro Jahr, oder mehr. Angenommen die Person ist aber noch jung, dann kämen auf die Versicherung ja im Laufe der Zeit Kosten von mehreren Millionen Euro zu. Ich denke zwar schon, dass die Versicherung das in so einem Fall übernehmen muss (da das ja sonst keine Privatperson aufbringen könnte). Aber ich würde stark davon ausgehen, dass die Versicherung sich das Geld bei dem Schuldigen irgendwie wenigstens teilweise (bzw. so viel derjenige aufbringen kann) wiederholen wird und an dessen Stelle möchte ich dann wirklich nicht sein. -
Naja, ich bin da zwar kein Profi, aber rein logisch betrachtet mal ein Beispiel:
Angenommen der schlimmste Fall triff ein und jemand hat einen Unfall bei dem eine andere Person zu Schaden kommt (Autofahrer, Fußgänger, bla). Mal angenommen diese Person wäre so schwer verletzt, dass sie lange Zeit in ein Koma versetzt wird oder vielleicht sogar lebenslang pfelgebedürftig ist. Für die Versicherung wären das dann mit Ersatzzahlungen und allem drum und dran locker 50.000€ pro Jahr, oder mehr. Angenommen die Person ist aber noch jung, dann kämen auf die Versicherung ja im Laufe der Zeit Kosten von mehreren Millionen Euro zu. Ich denke zwar schon, dass die Versicherung das in so einem Fall übernehmen muss (da das ja sonst keine Privatperson aufbringen könnte). Aber ich würde stark davon ausgehen, dass die Versicherung sich das Geld bei dem Schuldigen irgendwie wenigstens teilweise (bzw. so viel derjenige aufbringen kann) wiederholen wird und an dessen Stelle möchte ich dann wirklich nicht sein.Die frage ist nur wie die das machen

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Hi,
für die verkehrsrechtliche Seite ist das egal ob der Fahrer unter 23 ist oder drüber. Das Fahrzeug ist versichert und da kann bei einer Verkehrskontrolle dir keiner was.
Im Schadensfall greift die Haftpflichtversicherung auch für den Geschädigten, aber die Versicherung kann dich in Regress nehmen. Man müsste jetzt genau das kleingedruckte Lesen, ich hab was von bis 5000€ im Kopf.
MfG
Tobias
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Alles anzeigen
Hi,
für die verkehrsrechtliche Seite ist das egal ob der Fahrer unter 23 ist oder drüber. Das Fahrzeug ist versichert und da kann bei einer Verkehrskontrolle dir keiner was.
Im Schadensfall greift die Haftpflichtversicherung auch für den Geschädigten, aber die Versicherung kann dich in Regress nehmen. Man müsste jetzt genau das kleingedruckte Lesen, ich hab was von bis 5000€ im Kopf.
MfG
Tobias
Nein, die Verunsicherung haftet stets, max. kann ein Jahresbeitrag bei unrichtigen Angaben nachgafordert werden.
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Dann werde ich zeitnah mal die Allianz aufsuchen


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Nein, die Verunsicherung haftet stets, max. kann ein Jahresbeitrag bei unrichtigen Angaben nachgafordert werden.
Das dich Versicherung haftet hatte ich ja behauptet, daher ist es ja auch im Straßenverkehr legal. Beim Auto ist das so korrekt, da kann maximal ein Jahresbeitrag zurückgefordert werden. Bei der Mopedversicherung ist das etwas anders formuliert, ich hab gerade bloss keinen aktuellen Versicherungsschein hier. Der Sperber hat ja ein Kuchenblech und der SR50 steht der Rahmen im Wohnzimmer noch....MfG
Tobias
Edit:
Ich hab gerade mal hier die Vertragsbedingungen der HUK durchgelsen:
https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/knbm6314p.pdf
Da steht:
ZitatAlles anzeigenD.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug
mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten
gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer
des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das
Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht
wird.Dann steht da:
ZitatAlles anzeigenVerletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Verletzen Sie eine Ihrer Pfl ichten grob fahrlässig, sind
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Weisen Sie nach, dass Sie die Pfl icht nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz
bestehen.Interessanter weise steht da auch:
ZitatAlles anzeigenFahren nur mit Fahrerlaubnis
D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen
Wegen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen
Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter
oder der Eigentümer das Fahrzeugs es nicht ermöglichen,
dass das Fahrzeug von einem Fahrer benutzt wird,
der nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.Also schwarz fahren aufm Acker, besser gleich das Kennzeichen ablassen, da ist eh essig mit Versicherungsschutz.
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44 Euro Haftpflicht für Ü23 bei der HUK Coburg. Ich denke mal, eine preisliche Alternative zur WGV.
MfG
Christian -
Geniales Thema, paar Euro sparen finde ich immer gut, da ist schnell mal nen Tank voll
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