Mopedversicherung 2014

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  • Naja, wenn du aber mal einen Unfall hast (womöglich noch mit Personenschaden), dann siehts schlecht für dich aus würd ich sagen ...

    The only place success comes before work is in the dictionary.
    Vince Lombardi


  • Warum nicht? Mein Vater schließt die Versicherung ab und ich fahre dann damit. Auf dem Versicherungszettel steht nichts von 'unter 23 Jahren' (auf dem den die Polizei sehen möchte) - ergo - wo kein Kläger, da kein Richter.


    aber bestimmt *Einzelfahrer* und das meisst der Versicherungsnehmer

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Genau das isses... auf der Moped card, die man mitführt, steht nix von alleinigem Fahrer, aber auf der Police, die man bekommt... Bei ner Kontrolle wird sich sicher keiner dran stören, aber wenn was passiert, kanns sein, dass die Versicherung sich quer stellt.

    Oldstyle or no Style

  • Naja, ich bin da zwar kein Profi, aber rein logisch betrachtet mal ein Beispiel:
    Angenommen der schlimmste Fall triff ein und jemand hat einen Unfall bei dem eine andere Person zu Schaden kommt (Autofahrer, Fußgänger, bla). Mal angenommen diese Person wäre so schwer verletzt, dass sie lange Zeit in ein Koma versetzt wird oder vielleicht sogar lebenslang pfelgebedürftig ist. Für die Versicherung wären das dann mit Ersatzzahlungen und allem drum und dran locker 50.000€ pro Jahr, oder mehr. Angenommen die Person ist aber noch jung, dann kämen auf die Versicherung ja im Laufe der Zeit Kosten von mehreren Millionen Euro zu. Ich denke zwar schon, dass die Versicherung das in so einem Fall übernehmen muss (da das ja sonst keine Privatperson aufbringen könnte). Aber ich würde stark davon ausgehen, dass die Versicherung sich das Geld bei dem Schuldigen irgendwie wenigstens teilweise (bzw. so viel derjenige aufbringen kann) wiederholen wird und an dessen Stelle möchte ich dann wirklich nicht sein.

    The only place success comes before work is in the dictionary.
    Vince Lombardi

  • Naja, ich bin da zwar kein Profi, aber rein logisch betrachtet mal ein Beispiel:
    Angenommen der schlimmste Fall triff ein und jemand hat einen Unfall bei dem eine andere Person zu Schaden kommt (Autofahrer, Fußgänger, bla). Mal angenommen diese Person wäre so schwer verletzt, dass sie lange Zeit in ein Koma versetzt wird oder vielleicht sogar lebenslang pfelgebedürftig ist. Für die Versicherung wären das dann mit Ersatzzahlungen und allem drum und dran locker 50.000€ pro Jahr, oder mehr. Angenommen die Person ist aber noch jung, dann kämen auf die Versicherung ja im Laufe der Zeit Kosten von mehreren Millionen Euro zu. Ich denke zwar schon, dass die Versicherung das in so einem Fall übernehmen muss (da das ja sonst keine Privatperson aufbringen könnte). Aber ich würde stark davon ausgehen, dass die Versicherung sich das Geld bei dem Schuldigen irgendwie wenigstens teilweise (bzw. so viel derjenige aufbringen kann) wiederholen wird und an dessen Stelle möchte ich dann wirklich nicht sein.


    Die frage ist nur wie die das machen :D

  • Hi,


    für die verkehrsrechtliche Seite ist das egal ob der Fahrer unter 23 ist oder drüber. Das Fahrzeug ist versichert und da kann bei einer Verkehrskontrolle dir keiner was.


    Im Schadensfall greift die Haftpflichtversicherung auch für den Geschädigten, aber die Versicherung kann dich in Regress nehmen. Man müsste jetzt genau das kleingedruckte Lesen, ich hab was von bis 5000€ im Kopf.


    MfG


    Tobias


  • Nein, die Verunsicherung haftet stets, max. kann ein Jahresbeitrag bei unrichtigen Angaben nachgafordert werden.


  • Nein, die Verunsicherung haftet stets, max. kann ein Jahresbeitrag bei unrichtigen Angaben nachgafordert werden.


    Das dich Versicherung haftet hatte ich ja behauptet, daher ist es ja auch im Straßenverkehr legal. Beim Auto ist das so korrekt, da kann maximal ein Jahresbeitrag zurückgefordert werden. Bei der Mopedversicherung ist das etwas anders formuliert, ich hab gerade bloss keinen aktuellen Versicherungsschein hier. Der Sperber hat ja ein Kuchenblech und der SR50 steht der Rahmen im Wohnzimmer noch....


    MfG


    Tobias


    Edit:


    Ich hab gerade mal hier die Vertragsbedingungen der HUK durchgelsen:


    https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/knbm6314p.pdf


    Da steht:


    Dann steht da:


    Interessanter weise steht da auch:


    Also schwarz fahren aufm Acker, besser gleich das Kennzeichen ablassen, da ist eh essig mit Versicherungsschutz.

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • 44 Euro Haftpflicht für Ü23 bei der HUK Coburg. Ich denke mal, eine preisliche Alternative zur WGV.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

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