Von Schönebeck nach London !

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  • Hallo alle Zusammen,


    Ich möchte hier meinen geplanten Reisebericht auf "Papier" bringen und mir hier Info und Rat holen.


    Fahren wollen mit einem SR50 STINO VAPE & KR51/2 STINO VAPE
    Beide Fahrzeuge werden vor Fahrantritt natürlich komplett durchgwartet sein !
    Wir wollen vom 20.07.2014/Geburtstag -07.08.14 Unterwegs sein.
    Ich habe noch so einige Frage also nicht wundern wenn was editiert ist ,dann hab ich nachgetragen.

    :)


    Erst einmal geht es um diese Strecke !
    https://maps.google.de/maps?sa…&t=h&dirflg=ht&mra=ls&z=7



    Alle Deutschen Adressen sind Orte von Bekannten mit Ausnahme von Münster Brüggen & Höxter.
    Welche meist auch Schlafmöglichkeiten Bieten für uns.
    Jeder Markierter Punkt beinhaltet meist eine Tagesetappe.
    In den Großstädten : London ,Amsterdam,Brüssel etc wollen wir Meist 2Tage+ bleiben,
    Außerdem habe ich in England und in bis Calais noch Reparatur tage eingeplant.
    Man weiß ja nie was kommt ...und die Fähre will ich nicht 2 mal bezahlen. :P


    Ich habe ausserdem schon was zum Reiserecht rausgesucht :


    Frankreich:

    • Alkoholtester: Soweit ich weiß müssen das speziell zertifizierte Tester sein. Also vorher informieren und die Richtigen kaufen!
    • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.
    • Straßenfarben: Autobahn. Fernstraße.
    • Handy: Darf nicht in der Hand gehalten werden.
    • Kreisverkehr: Beim Einfahren in den Kreisverkehr hat man grundsätzlich Vorfahrt! Außer ein Schild entkräftet das (“Vous n’avez pas la priorité”).
    • Parken: Eine gestrichelte gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot. Eine durchgezogene Linie, Halte- und Parkverbot.
    • Straßenbahnen: Sie müssen grundsätzlich rechts überholt werden, außer man kommt nicht auf die Gegenfahrbahn. Eine weitere Ausnahme sind Einbahnstraßen.




    Niederlande:

    • Fahrradwege: Diese sind für Fuffis zu benutzen, wenn sie vorhanden sind. Pflicht!
    • Straßenfarben: Autobahn. Autoweg.
    • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.




    Belgien:

    • Parken: An Bordsteinen mit durchgezogener gelber Linie herrscht Parkverbot.
      50er dürfen auf Gehwegen geparkt werden wenn die Fußgänger nicht behindert werden.
    • Straßenfarben: Autobahn. Hinweisschilder die zur Autobahn weisen sind allerdings grün.
    • Straßenbahnen: Sie müssen grundsätzlich rechts überholt werden, außer rechts ist baulich bedingt nicht genügend Platz. An Haltestellen muss angehalten werden, nicht überholen!
    • Vorfahrt: Das Vorfahrtsrecht geht flöten wenn man anhält, obwohl man Vorfahrt hat.
    • Warnweste: Mindestens eine muss vorhanden sein und bei Bedarf benutzt werden. Horrende Strafen!
    • Staus und Ampeln: Vorbeischlängeln erlaubt, bis 20km/h.
    • Busspuren: Sie dürfen von 50ern befahren werden.
    • Schutzkleidung: Zu tragen sind: Handschuhe, langarmige Jacke, lange Hose. Zudem Stiefel über Knöchelhöhe.
    • Alkohol: Maximal 0,5 Promille.



    England :


    Links statt rechts fahren und trotzdem rechts vor links




    Was müssen wir an Papiere noch bei haben ? :
    Ich würde bis jetzt mitnehmen :


    Mopedpapiere(incl.Versicherung) +Grüne Karte
    Ausweis (haben beide den Neuen)
    Führerschein
    Kranken Chipkarte
    EC+Visa(für Notfall)
    ADAC Karte
    fehlt was ?


    Darf ich in jede Stadt mit meinem 2 Takter ?
    Wie schaut es in den Ländern mit Mischöl aus ?
    Kann ich auch in England mit Euro bezahlen oder muss ich Pfund bei haben ?
    Gibt es irgendwo eine Schöne Datenbank mit Campingplätzen an den jeweiligen Orten ?
    Was wäre so das wichtigste an Ersatzteile was ich behaben sollte ?
    (ohne Werkzeug gesehen)
    Man muss ja immer im Hinterkopf haben wir fahren nicht in das Nirgendwo nach Südafrika oder ähnliches.


    Habt ihr noch schöne Adressen gerade auf dem Rückweg von England Richtung Heimat ?



    das wa soweit ersteinmal denk ich :)



    soweit allseits gute Fahrt

    :pilot:




    Viele Infos gerade zur Vorbereitung habe ich übrigens für Interessierte hier gefunden :




    http://www.slooowriders.de/


    Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

  • In den Niederlanden darfst du mit deiner Simson nicht auf "Landstraßen"(außerorts)
    Diese Strassen erkennst du daran, dass auf Ihnen 80km/h erlaubt ist und eine doppelt gestrichelte Linie in der Mitte haben. Zudem wirst du das runde, rote Schild "Fahrrad und Mofa sowie Fußgänger verboten" hassen! :D
    auf Radwegen musst du dich den 45er'n anpassen.


    Das alles wurde mir und einem Freund auf unserer Holland Fahrt von einem mehr oder weniger nettem Zivilpolizist erklärt.
    daher keine Haftung für richtigkeit :D


    Grüsse

  • Kenn ich das hat mich inspiriert :)


    Schlesi :meinst du eine Europäische Krankenversicherungskarte ? ,Lässt sich das AOK und co bezahlen und kann da einfach anruen und beantragen ?

    Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Aluc ()

  • Kreisverkehr: Beim Einfahren in den Kreisverkehr hat man grundsätzlich Vorfahrt! Außer ein Schild entkräftet das (“Vous n’avez pas la priorité”).


    also wie in Deutschland

  • Schlesi :meinst du eine Europäische Krankenversicherungskarte ? ,Lässt sich das AOK und co bezahlen und kann da einfach anruen und beantragen ?


    hab ich das letzte mal vor 5 Jahren gehabt für Urlaub hatte nichts gekostet und war nur wie son überweisungsschein soweit ich mich erinnere hatte das damals über e-mail erledigt


    edit hab gerade gegoogelt ist für GB nicht notwendig :whistling:


    also wie in Deutschland


    eher genau andersrum :biglaugh:

    2 Mal editiert, zuletzt von Schlesi ()

  • eher genau andersrum :biglaugh:

    Es ist genauso wie in Deutschland, nur findet man in Deutschland keinen Kreisverkehr ohne Schilder ;)
    Ich habe zumindest noch nie einen gesehen...


    PS.
    Franzosen haben den Alkoholtester längst wieder abgeschafft.
    In England gibt es kein "rechts vor links"



    Gruß
    Alex

  • Wenn man die StVO aus diesem Jahrhundert nimmt heißt es:


    § 9a Kreisverkehr
    (1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.


    Im Umkehrschluss - ist nichts ausgeschildert gilt rechts vor links und damit hat der Einfahrende Vorfahrt ;)



    Gruß
    Alex

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