Nutzungsausfall geltend machen als Ausfallentschädigung, ...wie lange?

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  • Hallo,
    wie oben beschrieben, wollte ich fragen, ob da jemand erfahrung über den zeitraum hat.


    Folgendes ist passiert: Am 14.11.13 wurde mein geparktes Moped umgefahren. die unfallverursacherin meldete sich bei mir, wir sind zusammen auch gleich in eine werkstatt gefahren um einen kostenvoranschlag machen zu lassen. diesen konnte ich am 15.11.13 abholen.
    mit diesen unterlagen meldete sie am gleichen tag ihrer versicherung den schaden.
    Diese rief mich am 19.11.13 an und forderte von mir noch einige unterlagen, wie ua. auch beweisfotos.
    diese sollte ich per mail zusenden, was am 20.11.13 geschah.


    Da das moped so nicht fahrbar ist, habe ich auch gleich ansprüche auf einen nutzungsausfall geltend gemacht. siehe textauszug


    "Des Weiteren mache ich hiermit einen
    Nutzungsausfall geltend und nehme die Ausfallentschädigung für privat genutzte
    Fahrzeuge in Anspruch, da ich das Fahrzeug so nicht mehr verkehrssicher bewegen
    kann. (verzogene Gabel, fast abgebrochene Vorderfußrastenhalterung, Moped kann
    nur noch irgendwo angelehnt abgestellt werden, weil der Seitenständer nicht mehr
    das Moped trägt und sich samt Fußrastenträger verbiegt und keinen weiteren
    Ständer besitzt) Ein weiteres Fahrzeug besitze ich nicht.

    Nach der Sanden-Danner-Küppersbusch
    Tabelle beträgt der übliche Tagessatz für Kleinkrafträder 15,00 € pro Tag (als
    dieses zählt die Simson S51). Ein Abschlag wegen des Fahrzeugsalters ist üblich,
    so dass ich 10,00 € pro Tag fordere für 12 Tage."


    Ich habe der Versicherung mitgeteilt, das ich nach kostenvoranschlag abrechnen möchte. Nun habe ich heute bei der versicherung angerufen und gefragt, wie lange es ca noch dauern würde. die antwort war, ca 14 tage noch.
    nun meine frage, wenn ich das geld erst ca. 3 wochen nach dem unfall bekomme und man kein geld besitzt um in vorkasse für die reparatur zu gehen, kann man dann für den gesamten zeitraum einen nutzungsausfall geltend machen + 2-3 tage (die werkstatt bräuchte auch ein paar tage um die teile zu bestellen und um es dann zu reparieren) eine forderung stellen kann jeder, aber bekommt man dann auch recht?
    Dann noch eine frage diesbezüglich, da ich ja schon einen nutzungsausfall für 12 tage geltend gemacht habe und der zeitraum sich aber eher auf 21 tage (+2 bis 3) bezieht, sollte ich eine nachforderung geltend machen? so nach dem motto bis zur schadensbegleichung + überweisungszeit + 2 bis 3 tage.
    wenn da jemand rechtliches weiß (zb.§, urteile), oder einschlägige erfahrungen hat, würde ich mich über infos freuen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Üblicherweise wird von Unfalldatum bis Ausstellung des Schecks (ist bei Kfz-Verischerungen aus irgend einem Grund üblich) abgerechnet, dass sollte die Versicherung auch ohne Nachforderung machen. Bedenke aber, dass falls per Scheck gezahlt wird, das Geld erst nach einer "Sicherungsfrist" verfügbar ist. Ich vermute der Versicherer nutzt das, um im Nachhinein nochmal nachrechnen zu können und damit Zeit zu gewinnen.

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis

  • Genau, Anwalt nehmen, da dieser zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.

  • Hi,
    warum kein Anwalt wenn man keine Ahnung hat?

    Falls es Ärger geben sollte, habe ich diese option auch schon ins auge gefasst. Zum unfallzeitpunkt war ich im Moment etwas überfordert, hab nicht mal die polizei gerufen. habe mir aber von ihr ein schuldeingeständnis schreiben lassen, mit unfallhergang.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Genau, Anwalt nehmen, da dieser zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.


    Gutachter werden von der gegnerischen übernommen. Anwälte nur bei einem gewonnen Prozess. Vorallem lohnt es nicht in Vorkasse zu gehen mit einem Anwalt wenn die Versicherung noch gar keine Zahlungen ausgeschalgen haben um nicht zahlen zu müssen. Kommt die den Verbindlichkeiten nach bleibt er auf den Anwaltskosten sitzen. Zudem unterliegst du auch als Geschädigter der Schadenminderungspflicht!



    Soalnge dir noch kein Finanzieller Schaden entstanden ist würde ich mit dem Anwalt warten

    Einmal editiert, zuletzt von stefan_j ()

  • Soalnge dir noch kein Finanzieller Schaden entstanden ist würde ich mit dem Anwalt warten

    Natürlich ist ein Schaden entstanden, das Moped ist kaputt....


    Ich würde auch zum Anwalt gehen, Versicherungen versuchen da echt jeden Cent sparen und Unwissenden vorzuenthalten. Ich mag Anwälte auch nicht, aber in so einem Fall ist das echt nötig.


    Gib dem scheiss einen Anwalt, der macht das schon und rechnet meist auch mit der Versicherung direkt ab.


    Korrekt ist allerdings, wenn du verlieren solltest, darfst du den selber bezahlen. Aber Anwälte werden nach Tabelle bzw. Streitwert bezahlt. Mein letzer Unfallanwalt hat ~250€ gekostet bei 1650€ Streitwert. So teuer sind die Freggels also nicht.


    MfG


    Tobias


  • Gutachter werden von der gegnerischen übernommen. Anwälte nur bei einem gewonnen Prozess. Vorallem lohnt es nicht in Vorkasse zu gehen mit einem Anwalt wenn die Versicherung noch gar keine Zahlungen ausgeschalgen haben um nicht zahlen zu müssen. Kommt die den Verbindlichkeiten nach bleibt er auf den Anwaltskosten sitzen. Zudem unterliegst du auch als Geschädigter der Schadenminderungspflicht!



    Soalnge dir noch kein Finanzieller Schaden entstanden ist würde ich mit dem Anwalt warten


    Bei einem zu 100% (!!) unverschuldetem Unfall ist es nicht notwendig, bei dem Anwalt in Vorkasse zu gehen, da dieser seine Ansprüche direkt an die gegnerische Versicherung schickt. Und davon kann der TE ausgehen, wenn sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgeparkt wurde.

  • Natürlich ist ein Schaden entstanden, das Moped ist kaputt....


    Mit finanziellen Schaden war gemeint das seine Ansprüche nicht zu 100% anerkannt oder Gutachter bzw. Kostenvoranschläge gekürzt wurden etc. und nicht "den Schaden" an sich.



    MuZ


    sicher auch bei jeder schadenssumme und auch wenn die versicherung alle ansprüche zu 100% zahlen will ...?


    wenn das so ist wäre es ja ok und ich stehe da etwas auf dem schlauch.


    aber man denke auch an die gutachtergeschichten. laut bgb und rechtsprechung sollten ja dir keine unkosten, sprich auch gutachter etc. entstehen und dennoch gibt es urteile wo die versicherung diese kosten nicht tragen brauchten da es sich z.bsp. um bagatellschäden, im netz findet man die 715 Euro, handelt und man selbst auch als geschädigter zur schadenminderungspflicht verpflichtet ist. Würde es sich mit dem Anwalt nicht genauso verhalten ... vorallem bisher hat die versicherung noch nichts falsch gemacht. außer ein schreiben mit fristsetzung kann er doch auch nicht machen und dafür soll die noch zahlen ... ob das nicht nach hinten losgehen kann ....?



    nagut, wieder was gelernt

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