Nutzungsausfall geltend machen als Ausfallentschädigung, ...wie lange?

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  • Also ich würd erstmal nicht zuviel Wind machen... bevor noch einer auf die Idee kommt das Moped genauer Anzuschauen, sieht ja nun nicht sehr "Original" aus, bevor die Versicherung am Ende gar nichts zahlt und nen Strick draus dreht von wegen nicht Stvzo zugelassen und bla bla (falls keine Eintragungen etc.) Dann gibts am Ende nix außer Ärger. Und Versicherungen zahlen ja nunmal sehr Ungern und Streiten sich gern auch mal vor Gericht etc. ;)
    Beispiel: du machst dich nun bei der Versicherung "beliebt" und Schreibst denen das es dein Einziges Fahrzeug ist, und rückst mit nem Anwalt an, die Versicherung findet das nicht so toll, rollt die Sache auf, kommt mit nem Gutachter und bla bla (bei denen gehts nich ums Geld) und die Sache zieht sich schön in die länge, und wer hat dann die Nase vorn? ;) Du bist nunmal von der "Wilkür" der Versicherung abhängig (leider)

  • Locke, dann such dir einen anderen Anwalt. Meiner wollte nichts haben. Hast du Fotos vom Unfall?


    stefan_j


    Sich einen Anwalt zu nehmen steht nicht im Widerspruch zur Schadenminderungspflicht, da jeder Unfallbeteiligte ein Recht auf, ich nenne es mal so, "juristische Waffengleichheit" hat.

    schäden vom unfall direkt habe ich nicht, wie auch, als ich das moped wieder sah, stand es schon wieder, nur etwas anders und mir wurde gesagt ist ja zum glück nur der spiegel kaputt, ich hab da aber noch einiges mehr entdeckt und der verursacherin auch gleich aufgezeigt. fotos wurden erst zu hause, aufgrund der nachfrage von der versicherung gemacht.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

  • also das Geld für den schaden, habe ich inzwischen erhalten, ohne abzüge, ohne gutachter, abgerechnet nach kostenvoranschlag.


    aber von dem beantragten nutzungsausfall habe ich nichts bekommen.
    Hier mal der text, zur anerkennung der nutzungsausfallentschädigung:
    "zur anerkennung der nutzungsausfallentschädigung ist es erforderlich, das die effektive ausfallzeit des fahrzeugs prüffähig nachgewiesen wird. den nachweis können sie zb, durch vorlage der reparaturkostenrechnung, oder durch vorlage von lichtbildern des reparierten fahrzeuges (mit tageszeitung) führen."


    ähm was soll das? die haben bilder vom schaden bekommen, ua. mit der fast abgebrochenen vorderen fußraste samt seitenständer( ist der einzige), habe mir jetzt einen neuen fußrastenträger gekauft und angebaut. deswegen war das Moped ja unter anderem nicht mehr fahrbar. (abstellen an der wand, beim fußraufstellen hat die fußraste sich nur weiter verbogen)


    ich denke die zahlen einen nutzungsausfall, vom unfalltag bis zur überweisung? die gabelbrücke ist noch nicht gewechselt, das mache ich später, aber das interessiert ja wohl die versicherung nicht. es ist doch mein problem, ab wann ich von dem gezahlten geld die reparaturen durchführe, oder etwa nicht?

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Wie die Sachlage in diesem Falle wirklich ist, kann ich mangels juristischem Wissen nicht beurteilen. ABER: Man hat dir mehrfach geraten von einem Anwalt gebrauch zu machen, hättest du das getan, hättest du entweder nen Nutzungsausfall bekommen, oder er hätte dir direkt erklärt ob/warum du keinen Nutzungsausfall geltend machen kannst. Naja, wie heißts so schön und richtig: Der Mensch lernt nur durch Schmerz.

    Gruß
    Dave

  • Ich habe bei der Versicherung angerufen, hatte das Problem auch, die haben dann pro Tag 5€ und für 10Tage gelöhnt zzgl. Telefon/ Aufwandpauschale von 25€


    Was steht den in dem Gutachten, wie lange die Reperatur dauern sollte ?

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • Ich habe bei der Versicherung angerufen, hatte das Problem auch, die haben dann pro Tag 5€ und für 10Tage gelöhnt zzgl. Telefon/ Aufwandpauschale von 25€


    Was steht den in dem Gutachten, wie lange die Reperatur dauern sollte ?

    Hab ich jetzt gutachten geschrieben? ich meine kostenvoranschlag und da steht nichts drin von der dauer der reparatur, mündlich wurde gesagt, er würde die teile bestellen und dann einkaufen könnte so 3 tage dauern.


    meine aufwandspauschale belief sich auf 20€.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Wie die Sachlage in diesem Falle wirklich ist, kann ich mangels juristischem Wissen nicht beurteilen. ABER: Man hat dir mehrfach geraten von einem Anwalt gebrauch zu machen, hättest du das getan, hättest du entweder nen Nutzungsausfall bekommen, oder er hätte dir direkt erklärt ob/warum du keinen Nutzungsausfall geltend machen kannst. Naja, wie heißts so schön und richtig: Der Mensch lernt nur durch Schmerz.

    ja, ich weiß, hatte auch schon einen termin beim anwalt, hab den aber erst mal wieder abgesagt. weil auch durch forenbeiträge hier, ich dann doch etwas schiss hatte, das sie einen gutachter vorbei schicken und letzendlich garnichts zahlen, da an dem moped noch nicht alles eingetragen, bzw zurückgebaut ist. den schaden haben sie ja nun anstandslos anerkannt, nach kostenvoranschlag, aber nicht den nutzungsausfall.
    wenn nicht gehe ich damit jetzt zum anwalt.
    wollte nur mal noch ein paar meinungen (wenns geht rechtsverbindliche) einholen.

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  • Ich habe bei der Versicherung angerufen, hatte das Problem auch, die haben dann pro Tag 5€ und für 10Tage gelöhnt zzgl. Telefon/ Aufwandpauschale von 25€

    Dafür wäre der Anwalt gewesen, der kennt sich mich so Pauschalen aus und handelt mit der Versicherung. Ich meine die 25€ Pauschale gibt es immer für Telefonkosten/Aufwand/Rennerei....


    MfG


    Tobias

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