Hallo,
wie oben beschrieben, wollte ich fragen, ob da jemand erfahrung über den zeitraum hat.
Folgendes ist passiert: Am 14.11.13 wurde mein geparktes Moped umgefahren. die unfallverursacherin meldete sich bei mir, wir sind zusammen auch gleich in eine werkstatt gefahren um einen kostenvoranschlag machen zu lassen. diesen konnte ich am 15.11.13 abholen.
mit diesen unterlagen meldete sie am gleichen tag ihrer versicherung den schaden.
Diese rief mich am 19.11.13 an und forderte von mir noch einige unterlagen, wie ua. auch beweisfotos.
diese sollte ich per mail zusenden, was am 20.11.13 geschah.
Da das moped so nicht fahrbar ist, habe ich auch gleich ansprüche auf einen nutzungsausfall geltend gemacht. siehe textauszug
"Des Weiteren mache ich hiermit einen
Nutzungsausfall geltend und nehme die Ausfallentschädigung für privat genutzte
Fahrzeuge in Anspruch, da ich das Fahrzeug so nicht mehr verkehrssicher bewegen
kann. (verzogene Gabel, fast abgebrochene Vorderfußrastenhalterung, Moped kann
nur noch irgendwo angelehnt abgestellt werden, weil der Seitenständer nicht mehr
das Moped trägt und sich samt Fußrastenträger verbiegt und keinen weiteren
Ständer besitzt) Ein weiteres Fahrzeug besitze ich nicht.
Nach der Sanden-Danner-Küppersbusch
Tabelle beträgt der übliche Tagessatz für Kleinkrafträder 15,00 € pro Tag (als
dieses zählt die Simson S51). Ein Abschlag wegen des Fahrzeugsalters ist üblich,
so dass ich 10,00 € pro Tag fordere für 12 Tage."
Ich habe der Versicherung mitgeteilt, das ich nach kostenvoranschlag abrechnen möchte. Nun habe ich heute bei der versicherung angerufen und gefragt, wie lange es ca noch dauern würde. die antwort war, ca 14 tage noch.
nun meine frage, wenn ich das geld erst ca. 3 wochen nach dem unfall bekomme und man kein geld besitzt um in vorkasse für die reparatur zu gehen, kann man dann für den gesamten zeitraum einen nutzungsausfall geltend machen + 2-3 tage (die werkstatt bräuchte auch ein paar tage um die teile zu bestellen und um es dann zu reparieren) eine forderung stellen kann jeder, aber bekommt man dann auch recht?
Dann noch eine frage diesbezüglich, da ich ja schon einen nutzungsausfall für 12 tage geltend gemacht habe und der zeitraum sich aber eher auf 21 tage (+2 bis 3) bezieht, sollte ich eine nachforderung geltend machen? so nach dem motto bis zur schadensbegleichung + überweisungszeit + 2 bis 3 tage.
wenn da jemand rechtliches weiß (zb.§, urteile), oder einschlägige erfahrungen hat, würde ich mich über infos freuen.