ich sehe das auch wie Trollaxt. Einfach einbauen und nicht aufregen
Bringt ja leider nichts
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Hast du schon mal versucht, dir darüber selber einen Kopf zu machen? Oder reicht es dafür nicht, weil irgendwas verblendet ist?
hast du dir denn mal den kopf und die mühe gemacht rauszusuchen wie viele anzeigen gegen polizeibeamte aufgrund "körperlicher entgleisungen" gemacht wurden?
haste dir denn da auch mal angeguckt wie viele verfahren gleich wieder eingestellt wurden?
haste dir auch mal angeguckt bei wie vielen verfahren überhaupt mal zeugen gehört wurden?um das alles schön so zu lassen wie es ist wird es eben erstmal verboten polizisten zu filmen/fotografieren - das diese rechtssprechung schon mehrfach widerlegt wurde sei erstmal dahintergestellt
warum soll ich also keine polizeikontrolle filmen dürfen?
und ja es kam schon oft vor, das sachen gesagt wurden welche nachher plötzlich keiner der "kollegen" vor gericht erinnern kann
was hätte geholfen? filmaufnahmen? wären sicherlich ein mittel gewesenum das ganze thema mal kurz anzuschneiden
fraglich auch wer in welcher form verblendet ist
sehr unwarscheinlich, dass ne person welcher regelmäßig eingetrichtert wird, dass alles was sie macht sinnvoll und rechtens ist verblendet ist
seeeeehr unwarscheinlichund ja ich stecke aktuell in einem fall wo es um was ähnliches geht
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...ich würde mit der Signatur anfangen, in manchen Foren liest die Rennleitung mit
In welchen denn so?
Was man nicht sehen kann, kann man auch nicht hinterfragen. Das sind offensichtliche Sachen gewesen, grad der Lenker eben.
Ich glaube nicht, dass ein Polizist in den Motor hineinsehen oder per Hokuspokus die Kubik errechnen kann.
Schließlich fahre ich ja sowieso original.
Und wenns mal auf nen Rollenprüfstand geht, dann geht die Karre nicht mehr als Leerlaufdrehzahl. -
Sterni
Hm, vielleicht gehen wir mal einen Schritt von dem Paragraphen weg und schauen nach den Rechten, den Persönlichkeitsrechten.
Ob sowas bereits darin enthalten ist kann ich dir nicht sagen, schliesslich ist das Internet noch Neuland für uns alle und die Fotografie kaum älter,
aber hat nicht jeder das Recht dazu selbst zu bestimmen auf welchen Fotos er zu sehen ist?
Ich meine, es kotzt mich schon immer an wenn die Studenten aus Fern-Ost in die Schule kommen und alles fotografieren (wahre Geschichte) und es kotzt
mich an wenn die Leute in der Stadt umher schleichen und von allem und jedem Fotos schiessen.
Was würdest du tun, wenn einer die Kamera zückt und dich plötzlich "halb sabbernd beim gähnen" ablichtet?
Oder ein anderer Vergleich, dich fotografiert wie ein Tier im Zoo.
Wie auch immer, ich sehe hier eigentlich die Persönlichkeitsrechte verletzt.Paladin
Auf dem Prüfstand nicht mehr als passend?
Dir ist aber bewusst, dass man hört ob ein Motor Leistungsgesteigert, oder Stino ist, oder?
Auch, ob er noch mehr kann, oder ob er hier abriegelt hört man, sehr gut sogar.
Bemerkt man auch beim fahren durch die Stadt immer sehr gut, einfach mal nach den Motoren lauschen und schauen ob einer verdächtig klingt,
Wenn er dich dann stehen lässt, liegt dies entweder an diesen grottigen und nichts nutzigen M53 Motoren (Scherz gefunden?),
oder an den paar cm³ mehr unterhalb des Tanks.Letztens erst einer bei mir gewesen der schon verdächtig klang, lag sogar richtig
Also nicht einfach drauf vertrauen dass es mit nicht mehr als Leerlauf getan ist
grz
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Ich glaube nicht, dass ein Polizist in den Motor hineinsehen oder per Hokuspokus die Kubik errechnen kann.
Die haben schon ihre Methoden sowas festzustellen ohneden Zylinder zu öffnen. Irgendwas gabs da mit den Abständen der Kühlrippen zum Block oder so ähnlich. Lässt sich dann durch einen einfachen Holzkeil feststellen.
Und wenn die Karre auf der Rolle plötzlich nichtmehr hochdreht fällt auch gar nich auf, dass da was dran gedreht wurde...MfG
Matze
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Warum filmt die Polizei immer im Fußballstadion ? Um nachher videobeweise zu haben . Deshalb tauschen die bösen immer ihre Jacken bevor sie etwas anstellen . Also kann ich das doch auch , weil hinterher gibt auch kein Polizist mehr etwas zu .
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Letztens erst einer bei mir gewesen der schon verdächtig klang, lag sogar richtigLag aber auch daran, dass mein Krümmer/Auspuff noch nicht dicht war.
Normal hört man bei höheren Drehzahlen nur die Sauggeräusche und beim Ankicken hört es sich auch anders an.
Zum Stino ist meiner (wenn er denn dicht ist) nur minimal dumpfer. -
mir iss das ladde ob se meinen getunten Motor hören oder nich.....alles wasserdicht und im Fahrzeugschein eingetragen.
Wer Geld für Tuning hat, sollte dies auch für den Sachverständigen haben, der es legalisiert.. -
Die haben schon ihre Methoden sowas festzustellen ohneden Zylinder zu öffnen. Irgendwas gabs da mit den Abständen der Kühlrippen zum Block oder so ähnlich. Lässt sich dann durch einen einfachen Holzkeil feststellen.
Und wenn die Karre auf der Rolle plötzlich nichtmehr hochdreht fällt auch gar nich auf, dass da was dran gedreht wurde...Paladin
Auf dem Prüfstand nicht mehr als passend?
Dir ist aber bewusst, dass man hört ob ein Motor Leistungsgesteigert, oder Stino ist, oder?
Auch, ob er noch mehr kann, oder ob er hier abriegelt hört man, sehr gut sogar.
Bemerkt man auch beim fahren durch die Stadt immer sehr gut, einfach mal nach den Motoren lauschen und schauen ob einer verdächtig klingt,
Wenn er dich dann stehen lässt, liegt dies entweder an diesen grottigen und nichts nutzigen M53 Motoren (Scherz gefunden?),
oder an den paar cm³ mehr unterhalb des Tanks.Letztens erst einer bei mir gewesen der schon verdächtig klang, lag sogar richtig
Also nicht einfach drauf vertrauen dass es mit nicht mehr als Leerlauf getan ist
grz
Mir mag mit dem Lenker ein missgeschick passiert sein, aber völlig dusslig bin ich ja nun auch nicht mehr
Abgesehen davon dass im Umkreis von 30km kein Polizeiwageneine Rolle mit sich führt, sollte man wie gesagt bißchen reden können.
"Ich hab schon seit paar Tagen mit dem Vergaser Probleme, die Karre geht immer aus, ich weiß auch nicht woran das liegt - und jetzt muss ich auch noch nachhause schieben wenn ich se nich noch zum Laufen bekomme.."
Was willer machen? Ein nicht laufendes Moped beschlagnahmen ums fahrtüchtig zu machen damit ers testen kann?
Außerdem hab ich ja keine Mehrleistung@Intertscheptor:
Was hast du für die Einzelabnahme beim Sachverständigen hingelegt? Ich weiß dass das Individuell ist, ich konnte noch nicht fragen in den letzten Tagen, weil keiner der DEKRAs da war.
Edit: Ich schick dir am Besten ne PN, weiß ja nicht inwiefern du drüber sprichst. -
aber hat nicht jeder das Recht dazu selbst zu bestimmen auf welchen Fotos er zu sehen ist?
hab ich dieses recht als freier bürger bei ner friedlichen kundgebung/demo?
denk mal drüber nachleider bin ich kein übermensch mit kostüm und kann daher nicht selbst entscheiden
bienlein scheind da auch ein wenig verblendet zu sein
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hab ich dieses recht als freier bürger bei ner friedlichen kundgebung/demo?
denk mal drüber nachleider bin ich kein übermensch mit kostüm und kann daher nicht selbst entscheiden
bienlein scheind da auch ein wenig verblendet zu sein
Klar hast du das Recht, bei einer friedlichen Kundgebung nicht gefilmt zu werden. SIehe dazu §12 Versammlungsgesetz (bzw. die Vorschriften aus den Versammlungsgesetzen der einzelnen Länder). Der Unterschied ist doch, dass die Behörden klare Vorgaben haben und sich an diese halten. Weiterhin sind die Aufnahmen auch unverzüglich zu löschen, sobald das Verfahren abgeschlossen ist oder nichts auf dem Video drauf ist, was relevant wäre. Nebenbei gibt es noch Richtlinien an die Kamerabeamten an sich; z.B. muss deutlich erkennbar sein, dass gefilmt wird oder nicht (Kamera absenken, etc).
Im Gegensatz dazu die Aktion vom TE, wo grundlos heimlich eine Einzelperson gefilmt wird. Merkste den Unterschied?
§12 zum Nachlesen
Zitat§ 12a
(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen
Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen
erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch
durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit
unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt
werden
1.
für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern oder
2.
im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtigt ist, Straftaten bei oder im
Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb
zu besorgen ist, daß von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge
ausgehen.
Unterlagen, die aus den in Satz 1 Nr. 2 aufgeführten Gründen nicht vernichtet wurden, sind in jedem Fall
spätestens nach Ablauf von drei Jahren seit ihrer Entstehung zu vernichten, es sei denn, sie würden inzwischen
zu dem in Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Zweck benötigt.
(3) Die Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Informationen nach Maßgabe der Strafprozeßordnung und
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt. -
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