Ja, heute Abend mach ich da eh nix mehr, aber wenigstens hab ich vorhin aufm Oldtimertreffen schonma guten Willen gezeigt und gabelöl gekauft
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Is das so normal??
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Dafür verhaut ihr mich jetzt bestimmt alle, aber außer mir meinte keiner von denen, die mit waren (Papa, Mama, ´n Kumpel), dass wir einen Kaufvertrag machen sollen -.-
Und dann war ich so nett, und hab das sein lassen
Stell mich nicht schlimmer hin als ich bin!! ich habe gesagt dass es deine/ eure sache ist.
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als ob mich der Vertrag weiter gebracht hätte, beim zeitpunkt des Kaufes war doch alles in Ordnung

Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweislast, bedeutet soviel das er auch als private Person haftbar gegenüber Schäden sind die unnatürlich sind.
haftbar bedeutet, er muss dafür sorgen das der schaden/die Schäden beseitigt werden oder er muss es bezahlen oder das Fahrzeug zurück nehmen, dies gilt auch bei Privatkauf wenn es nicht ausdrücklich vom Verkäufer bzw im Kaufvertrag festgelegt wurde zB Ebay ist es meistens immer er letzte satz der den Verkäufer aus der Gewährleistung holt.
aber soviel mal dazu, ändern kannst daran jetzt sowieso nichts mehr, mach das ganz in ruhe, große schäden sind ja jetzt EIGENTLICH auszuschließen, nach dem der Motor neu gemacht ist und alles andere soweit auch schon überholt wurde, bleibt wirklich nur noch die Telegabel

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Naja, i.d.r. steht auf den kaufverträgen aber immer das der verkauf ohne garantie usw. geschieht.
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Druff geschissen, Gabel ganzmachen, Schwinge grade biegen.............alles gut.
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Hannes, da steht "ein Kumpel", aber das soll auch nich heißen, dass du der Böse bist, ich such doch auch keinen Schuldigen, ich muss jetzt halt das Beste draus machen...
Wie soll ich denn komplett ohne Ahnung ma eben fix die Schwinge gerade biegen?!

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ja naja ist ja auch egal... scheiße gelaufen..
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Haste Scheiße am Schuh, haste Scheiße am Schuh

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Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweislast, bedeutet soviel das er auch als private Person haftbar gegenüber Schäden sind die unnatürlich sind.
haftbar bedeutet, er muss dafür sorgen das der schaden/die Schäden beseitigt werden oder er muss es bezahlen oder das Fahrzeug zurück nehmen, dies gilt auch bei Privatkauf wenn es nicht ausdrücklich vom Verkäufer bzw im Kaufvertrag festgelegt wurde zB Ebay ist es meistens immer er letzte satz der den Verkäufer aus der Gewährleistung holt.
aber soviel mal dazu, ändern kannst daran jetzt sowieso nichts mehr, mach das ganz in ruhe, große schäden sind ja jetzt EIGENTLICH auszuschließen, nach dem der Motor neu gemacht ist und alles andere soweit auch schon überholt wurde, bleibt wirklich nur noch die Telegabel

Dann freut man sich schon drauf wenn Moped-Schulze dann ganze Mopeds verkooft.
Würd ich och eehns nehmen

Wie Lehmann sacht, nich sabbel Pfoten ölig machen.
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Jaja, ich werd da morgen ma rangucken, und kann bis dahin nur beten, dass die Federn noch in Ordnung sind...

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Nun hat sich der Zeitpunkt der Komplettüberholung eben von Sommer auf Frühling vorgezogen.

Ein Kaufvertrag bietet nicht nur eine Grundlage für Rechtsansprüche, sondern ist auch ein Eigentumsnachweis. Merkt euch das....
Wenn der Verkäufer jetzt sagt, das Moped wurde ihm gestohlen. Wie willst du nachweisen (ausser ein paar Zeugen, die Familienangehörige sind), dass sowie Eigentum als auch Besitz rechtmäßig an dich übergegangen sind?
MfG
Christian -
Würd ich och eehns nehmen

kannst du kriegen, hab ich kein Problem mit, ich stehe zu dem was ich verkaufe


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