Darf man die alten ddr Eierschalenhelme eigentlich noch legal im Straßenverkehr benutzen?
"Eierschalenhelm"
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jops
bestandsschutzOi!
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Typisch deutsch-europäische Gesetzgebung:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.phpDie Antwort lautet also: Jein.
Ich vermute, dass man dir nachweisen müsste, dass der Helm nicht 'geeignet' ist, um ein Bußgeld verlangen zu können. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn er beschädigt oder unvollständig (z.B. ohne Kinnriemen, o.ä.) ist.
Alleine die fehlende Prüfung nach ECE-Regelung Nr. 22 macht einen Helm jedenfalls nicht automatisch zu einem 'nicht geeigneten' Helm.
Aber ob ein 30 Jahre alter DDR-Helm noch ausreichend Schutz bietet und deshalb laut Gesetz als 'geeignet' gilt?
Das kommt sicher auf den Einzelfall an.P.S.: Für Helme gibt es übrigens keinen Bestandsschutz.
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Da gabs schon mal nen ausführlichen Fred. Aber mit ner AWO und Integralhelm
Das is wohl auch nich das wahre. (z.B.)
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wenn der helm aus ungefähr dem jahr kommt in welchen auch das motorrad hergestellt wurde, dann darf man.
aber ob die versicherungen dann auch zahlen ist da ne andere sache ...
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Die im Gesetz vorgeschriebene Geeignetheit hat nichts mit dem Baujahr des Krades und dem Verhältnis zum Baujahr des Helmes zu tun.
Das betrifft nur eine Anweisung an die Polizei in Richtung Kulanz (vielleicht kann MuZ da ja näheres recherchieren).Wie schon richtig geschrieben wurde, kann man vorher gar nichts sagen. Erst hinterher (wenn ein Polizist die Geeignetheit angezweifelt hat und der Betroffene die Zahlung der 15 Euro Verwarnungsgeld verweigert und es vor Gericht kommen läßt) kann ein Gutachter feststellen, ob oder ob nicht.
Wer im Fratzenbuch ist, kann sich die Kriterien für so ein Gutachten ja ´mal anschauen (habe ich da hochgeladen):
http://www.facebook.com/download/preview/183998268405575
Danach sieht es mit der Geeignetheit auch für die alten Eierschalen schlecht aus ..._________________________________________________________
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Dann hattest du aber ne Polizei mit sehr eigener Meinung...
ZitatSonstige Kraftrad-Schutzhelme, die nicht mit einem ECE-Prüfzeichen versehen sind, können im Sinne des §21a Abs. 2 StVO geeignet sein, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung für die Benutzer von Krafträdern haben. Diese liegt z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.
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Dann hattest du aber ne Polizei mit sehr eigener Meinung...
man staunt wieviele was von sich geben ohne auch nur bissel was zu wissen
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Da hat in meine Streife wohl als nicht geeignet eingestuft, was ich teilweise auch nachvollziehen kann.
Die Dresdner Polizei erkannte das DDR-Teil auch sofortund aus Unwissenheit habe ich auch keine Diskussion angefangen und die 15€ hingelegt.
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Ach ja, das leidige Thema Schutzhelm.
Ich kann hierzu keine genauen Auskünfte geben, da mir bis zum heutigen Zeitpunkt keine Urteile bekannt sind. Es wird sicherlich an den 15€ Bußgeld liegen. Es lohnt sich einfach nicht, dafür in Widerspruch zu gehen. Es sind ja auch nicht nur die 23,50€ Verwaltungskosten, die dazu kommen, sondern auch die Kosten für einen Gutachter. Wer sich den Spaß machen möchte, gern. Nur so lässt sich das Problem der Oldtimerhelme klären.
Aber zur Zeit ist es lediglich das Ermessen des Beamten, was darüber entscheidet. Von einer Anweisung, wie Schwabe sie genannt hat, weiß ich nichts. Jedoch handhabe ich es persönlich so:
1) Helm im ordnungsgemäßen Zustand?
2) Helm als Motorradschutzhelm gebaut?
3) Helm zur Herstellungszeit geprüft worden?
4) Passen Fahrzeug und Helm ungefähr zusammen? Moped und Eierschale ist okay, aber bitte keine 1000er Maschine.Wie schon gesagt, das ist meine persönliche Auslegung. Wie es andere machen kann ich nicht sagen. Da ich aber keine Meinung eines Sachverständigen kenne, kann meine Auffassung auch falsch sein.
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Bevor ich extra nen neuen Threat aufmache frage ich mal hier... Ich habe mir einen solchen Helm ersteigert, dieser hat aber nur 3 Druckknöpfe zum verschließen. War das damals so oder fehlt da evtl der Riemen mit Schnalle? Der Helm ist von ~1950.
Gruß
Tom
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