"Eierschalenhelm"

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  • Ach ja, das leidige Thema Schutzhelm.


    Ich kann hierzu keine genauen Auskünfte geben, da mir bis zum heutigen Zeitpunkt keine Urteile bekannt sind. Es wird sicherlich an den 15€ Bußgeld liegen. Es lohnt sich einfach nicht, dafür in Widerspruch zu gehen. Es sind ja auch nicht nur die 23,50€ Verwaltungskosten, die dazu kommen, sondern auch die Kosten für einen Gutachter. Wer sich den Spaß machen möchte, gern. Nur so lässt sich das Problem der Oldtimerhelme klären.


    Aber zur Zeit ist es lediglich das Ermessen des Beamten, was darüber entscheidet. Von einer Anweisung, wie Schwabe sie genannt hat, weiß ich nichts. Jedoch handhabe ich es persönlich so:


    1) Helm im ordnungsgemäßen Zustand?
    2) Helm als Motorradschutzhelm gebaut?
    3) Helm zur Herstellungszeit geprüft worden?
    4) Passen Fahrzeug und Helm ungefähr zusammen? Moped und Eierschale ist okay, aber bitte keine 1000er Maschine.


    Wie schon gesagt, das ist meine persönliche Auslegung. Wie es andere machen kann ich nicht sagen. Da ich aber keine Meinung eines Sachverständigen kenne, kann meine Auffassung auch falsch sein.

  • Bevor ich extra nen neuen Threat aufmache frage ich mal hier... Ich habe mir einen solchen Helm ersteigert, dieser hat aber nur 3 Druckknöpfe zum verschließen. War das damals so oder fehlt da evtl der Riemen mit Schnalle? Der Helm ist von ~1950.


    Gruß
    Tom

  • Polizei erklärte mir ohne ECE Zeichen ist wie ohne Helm.

    Wenn das vor/im Dezember 2005 war, stimmt die Aussage. Seitdem nicht mehr, da die ECE-Pflicht da weggefallen ist. Es zählt nur noch, ob er "geeignet" ist oder nicht.
    Helme mit ECE-Kennzeichnung sind sicherlich geeignet; doch muß diese Kennzeichnung nicht mehr sein.
    Ob ein nichtgekennzeichneter Helm geeignet ist oder nicht, kann erst hinterher festgestellt werden (s.o.).

  • nochmal, die ECE Norm istausschließlich für die Versicherung von Bedeutung, Gesetzmäßig ist das nicht erwähnt, wenn ja wo?

    []=*=[] Das Beste oder nichts

  • Das mit der Versicherung war auch nur bis Dezember 2005, weil bis dahin durch eine ursprünglich zeitlich beschränkte Anordnung, deren zeitliche Beschränkung dann irgendwann aufgehoben wurde, auch das Tragen von Motorradhelmen, die entgegen dem damaligen Gesetzestext keine ECE-Kennzeichnung trugen, erlaubt war.
    Die Versicherungen konnten damals sagen: "Ja, Sie bekommen aufgrund dieser Anordnung kein Verwarnungsgeld aufgebrummt. Uns interessiert aber nur der Gesetzestext, und in dem ist ECE vorgeschrieben. Sie haben keinen solchen Helm getragen, also gibt das versicherungsrechtiche Konsequenzen."


    Da jetzt (seit Dezember 2005) die ECE-Pflicht nicht mehr im Gesetz steht, kann sich die Versicherung auch nicht mehr darauf berufen.
    Es ist (damit auch für die Versicherung) völlig legal, einen Motorradhelm ohne ECE-Kennzeichnung auf dem Krad zu tragen, - WENN er "GEEIGNET" ist ( ... s.o.).


    _________________________________________________

  • Wie is das mit Jethelmen von vor 20 jahren oder so, die damals irgendeine Norm hatten ?



    Noch was geiles : Wie is das mit den Wehrmachtshelmen, die wurden dach früher auch immer auf de Zündapp ks 750 getragen :D so einer liegt noch bei einem Freund herum ;) :D Naja das is eher en Spaß :D

    Is alles Geschmackssache sagte der Affe und fraß die Seife ! :thumbup:

  • Wie is das mit Jethelmen von vor 20 jahren oder so, die damals irgendeine Norm hatten ?


    lies nochmal und dann kannste entscheiden ob du die Frage nochmal stellen willst



    Noch was geiles : Wie is das mit den Wehrmachtshelmen, die wurden dach früher auch immer auf de Zündapp ks 750 getragen :D so einer liegt noch bei einem Freund herum ;) :D Naja das is eher en Spaß :D


    der hat nen Kradhelm aus dem WK? GOIL


    Damit darf man natürlich fahren, mit nem normalen Wehrmachtshelm selbstverständlich nicht

    []=*=[] Das Beste oder nichts

  • Das mit dem Jethelm habe ich gestellt weil ich mir nicht sicher war , ob man dem so einer Halbschale zählen kann. Aber wahrscheinlich is das ja auch nichts anderes wie bei jedem alten Helm, fahren ja aber net auf Versicherungsschutz hoffen.


    Bist du dir sicher das ich mit dem Wk 2 helm fahren dürfte :D der sieht zwar ähnlich aus wie en Wehrmachtshelm aber auf dem alten schwarz weiß Bild von damals sieht man ganz genau das er dem Fahrer einder Zündapp gehört hatte. Ich weiß ja nicht wie das damals war, fragen kann man auch keinen mehr .... würde mich aber wundern wenn die Nazis auf iwelche sicherheitsmaßnahmen bei Helmen geachtet hätten :D

    Is alles Geschmackssache sagte der Affe und fraß die Seife ! :thumbup:

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