"Eierschalenhelm"

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  • Typisch deutsch-europäische Gesetzgebung:
    http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php


    Die Antwort lautet also: Jein. ;)


    Ich vermute, dass man dir nachweisen müsste, dass der Helm nicht 'geeignet' ist, um ein Bußgeld verlangen zu können. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn er beschädigt oder unvollständig (z.B. ohne Kinnriemen, o.ä.) ist.
    Alleine die fehlende Prüfung nach ECE-Regelung Nr. 22 macht einen Helm jedenfalls nicht automatisch zu einem 'nicht geeigneten' Helm.
    Aber ob ein 30 Jahre alter DDR-Helm noch ausreichend Schutz bietet und deshalb laut Gesetz als 'geeignet' gilt?
    Das kommt sicher auf den Einzelfall an.


    P.S.: Für Helme gibt es übrigens keinen Bestandsschutz.

  • Da gabs schon mal nen ausführlichen Fred. Aber mit ner AWO und Integralhelm :kopfkratz: Das is wohl auch nich das wahre. (z.B.)

  • wenn der helm aus ungefähr dem jahr kommt in welchen auch das motorrad hergestellt wurde, dann darf man.


    aber ob die versicherungen dann auch zahlen ist da ne andere sache ...



    Ahoi!



  • Die im Gesetz vorgeschriebene Geeignetheit hat nichts mit dem Baujahr des Krades und dem Verhältnis zum Baujahr des Helmes zu tun.
    Das betrifft nur eine Anweisung an die Polizei in Richtung Kulanz (vielleicht kann MuZ da ja näheres recherchieren).


    Wie schon richtig geschrieben wurde, kann man vorher gar nichts sagen. Erst hinterher (wenn ein Polizist die Geeignetheit angezweifelt hat und der Betroffene die Zahlung der 15 Euro Verwarnungsgeld verweigert und es vor Gericht kommen läßt) kann ein Gutachter feststellen, ob oder ob nicht.


    Wer im Fratzenbuch ist, kann sich die Kriterien für so ein Gutachten ja ´mal anschauen (habe ich da hochgeladen):
    http://www.facebook.com/download/preview/183998268405575
    Danach sieht es mit der Geeignetheit auch für die alten Eierschalen schlecht aus ...


    _________________________________________________________

  • Dann hattest du aber ne Polizei mit sehr eigener Meinung...


    Zitat

    Sonstige Kraftrad-Schutzhelme, die nicht mit einem ECE-Prüfzeichen versehen sind, können im Sinne des §21a Abs. 2 StVO geeignet sein, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung für die Benutzer von Krafträdern haben. Diese liegt z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.


    http://www.ifz.de/tippsundtric…Motorrad-helm-pflicht.htm

  • Da hat in meine Streife wohl als nicht geeignet eingestuft, was ich teilweise auch nachvollziehen kann.
    Die Dresdner Polizei erkannte das DDR-Teil auch sofort :) und aus Unwissenheit habe ich auch keine Diskussion angefangen und die 15€ hingelegt.

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