Kleingewerbe Simsonteilehändler

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  • ?( wie meinst das? meinst du die Ust-regelung für Kleingewerbe?

    Ne, Lehmann meint, MwSt auszuweisen. Bei MZA die Vorsteuer beim Amt einzufordern und die Ware dann in ein Firmenvorführfahrzeug einzubauen.


    Das ist im kleinen Rahmen aber lästig. Die wollen teils monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen (geht mit Elster zwar online, muss man aber machen). Natürlich sind jegliche Einkäufe 19% billiger, also auch die Lagerhaltung, selbst theoretisch der Telefonanschluss und der zu kaufende PC. Natürlich ist der zu versteuernde Gewinn aufgrund der MwSt-Abführung geringer. Das kann sich dann ggf bei der Einkommensteuer am Ende des Jahres lohnen.


    So lange man in dem kleinen Rahmen bleibt, keine bzw. wenig Fixkosten hat, nur an Endkunden verkauft, die §19.1 Regelung besser. Da spart man sich Papierkram und Aufwand. Die Zeit kann man lieber in der privaten Garage oder woanders verbringen.


    Anders sieht es aus, wenn man eh Muss, und einen Firmenwagen bzw. Fixkosten hat und einen Steuerberater hat, der den Kram für einen macht.


    MfG


    Tobias


  • Das ist im kleinen Rahmen aber lästig. Die wollen teils monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen (geht mit Elster zwar online, muss man aber machen). Natürlich sind jegliche Einkäufe 19% billiger, also auch die Lagerhaltung, selbst theoretisch der Telefonanschluss und der zu kaufende PC. Natürlich ist der zu versteuernde Gewinn aufgrund der MwSt-Abführung geringer. Das kann sich dann ggf bei der Einkommensteuer am Ende des Jahres lohnen.


    :morgaehn:
    achso, ja nee das is mir zu stressig, werd das ohne machen, lieber 19% Ust statt Vst beim einkauf bezahlen und dafür die Bürokratie so gering wie möglich halten


    "Umsatzsteuergesetz (UStG) – Verzicht oder Gebrauch


    Der Gewerbetreibende kann nun entscheiden, ob er auf die Anwendung des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verzichten will oder nicht. Wer darauf verzichtet, führt trotz der geringen Umsätze (vorangegangenes Jahr unter 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Gegenzug wird aber auch die gezahlte Umsatzsteuer für gekaufte Leistungen verrechnet (lohnt sich bei Verlusten in der Anfangsphase aufgrund von Anfangsinvestitionen und -kosten).


    Wer sich für die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG entscheidet, der zahlt also keine Umsatzsteuer, der darf aber auch keine Umsatz- / Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen aufführen. Seit 2002 müssen Neu-Gewerbetreibende monatlich abrechnen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann sich nur sparen, wer als Kleinunternehmer arbeitet und keine Umsatzsteuer berechnet (Gebrauch von §19 Abs. 1). "


    ne Stunde geschlafen und wieder wach, diese Umstellung von Frühschicht in nachtschicht is zum :puke: :k_schimpf:

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