wie meinst das? meinst du die Ust-regelung für Kleingewerbe?
Ne, Lehmann meint, MwSt auszuweisen. Bei MZA die Vorsteuer beim Amt einzufordern und die Ware dann in ein Firmenvorführfahrzeug einzubauen.
Das ist im kleinen Rahmen aber lästig. Die wollen teils monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen (geht mit Elster zwar online, muss man aber machen). Natürlich sind jegliche Einkäufe 19% billiger, also auch die Lagerhaltung, selbst theoretisch der Telefonanschluss und der zu kaufende PC. Natürlich ist der zu versteuernde Gewinn aufgrund der MwSt-Abführung geringer. Das kann sich dann ggf bei der Einkommensteuer am Ende des Jahres lohnen.
So lange man in dem kleinen Rahmen bleibt, keine bzw. wenig Fixkosten hat, nur an Endkunden verkauft, die §19.1 Regelung besser. Da spart man sich Papierkram und Aufwand. Die Zeit kann man lieber in der privaten Garage oder woanders verbringen.
Anders sieht es aus, wenn man eh Muss, und einen Firmenwagen bzw. Fixkosten hat und einen Steuerberater hat, der den Kram für einen macht.
MfG
Tobias