aber aufpassen das das Möp versichert ist, hab mal nenAnhänger aus der Garage geschoben um aufzuräumen, da kamen die an und haben mir nen Zettel verpasst weil der unversichert(ohne schild) auf dem Fußgängerweg stand ... wenn du also nen unversichertes Möp durch die gegend bzw im Straßenverkehr schiebst, wird es dir dann ähnlich ergehen oder irre ich mich?
ohne Führerschein schieben bzw. rollen!?
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aber aufpassen das das Möp versichert ist, hab mal nenAnhänger aus der Garage geschoben um aufzuräumen, da kamen die an und haben mir nen Zettel verpasst weil der unversichert(ohne schild) auf dem Fußgängerweg stand ... wenn du also nen unversichertes Möp durch die gegend bzw im Straßenverkehr schiebst, wird es dir dann ähnlich ergehen oder irre ich mich?
Ja, unangemeldete Sachen müssen wenn sie irgendwostehen auf umfriedeten Privatgrund stehen.
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Das wollte ich auch grad schreiben, ohne Versicherung darf die Kiste nicht im öffentlichen Verkehr sein außer auf einem anderen Fahrzeug. Also versichert schieben mag wohl gehen, aber bitte nur die Hände an den Lenker...
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ging nicht, da der Anhänger zu groß für die Hoftür war und die Garage ne halbe stunde leer sein sollte um das alles mal aufzuräumen, keine 10 min später kamen die Tanten an, is aber schon 3 jahre her
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Das mit dem Anhänger ist krass! Ich hab mal was noch geileres gehabt. Standen wir alle bei uns am Stausee mein Kumpel ist mit meiner Simme gefahren der hatt A1 und ich hinten drauf. Als wir dan 2h gebadet haben kam auf einmal die Leute in blau und ich musste 25€ bezahlen wegen falsch parken ;DDDDD Den ist aber nichtmal aufgefallen dass das Nummernschild fehlte
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Mich haben sue mal an einer Ecke auf dem Moped sitzend ohne Kennzeichen "erwischt". Hatte damals noch keinen Fleppen. Da haben sie an den Krümmer gefasst (war kalt) und haben mich noch freundlich darauf hingewiesen das ich nicht rollen darf. Wegen Kennzeichen hat keiner etwas gesagt.
Ein anderes mal haben sie mich "angehalten" weil ich unter Alkoholeinfluss (Probezeit) mein Moped schob, hat sich keiner beschwert. Im gegenteil sie fanden es sogar löblich, und meinten das das nicht jeder so machen würde.
MfG -
Ganz ehrlich? Sofern du dich nicht mit sämtlichen Leuten im Dorf verkracht hast, seh ich keinen Grund, dass die dich fürs Moped schieben anzinken. Wenn die Polerei kommt, würd ich die Situation beschreiben, dass du einfach den Bock aufs Privatgelände schieben willst und basta. Solange du nich "ohne alles" fährst, bezweifle ich, dass da viel passiert. Wie sollte man denn sonst z.B. mit ner Vollcross umgehen? Nur für über die Straße gehn mal eben auf nen Hänger verladen und rüberjockeln? Ich bitte dich...
Wenn sich jemand richtig, richtig affig hat, dann kann man sich an Gesetzen hochziehen, aber... hey... wozu wohnt man denn aufm Dorf? -
aber aufpassen das das Möp versichert ist, hab mal nenAnhänger aus der Garage geschoben um aufzuräumen, da kamen die an und haben mir nen Zettel verpasst weil der unversichert(ohne schild) auf dem Fußgängerweg stand ... wenn du also nen unversichertes Möp durch die gegend bzw im Straßenverkehr schiebst, wird es dir dann ähnlich ergehen oder irre ich mich?
Nicht ganz ...
Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kann man nur mit einem Kraftfahrzeug begehen, welches gefahren (siehe oben, was fahren ist!) wird. Stehende Fahrzeuge oder geschobene Fahrzeuge fallen nicht darunter.
Es stellt aber eine Ordnungswidrigkeit dar, zulassungspflichtige (zulassungsfreie Fahrzeuge nicht!) Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr stehen zu lassen (40€ 1P). Das hat man dir vorgeworfen.Mit einem Anhänger kann man nie gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, da eine Versicherung beim Stehen nicht erforderlich ist und beim Ziehen ist er über das Zugfahrzeug versichert.
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hey muz, hab 15€ bezahlt, wie gesagt, war vor 3 Jahren und das waren Politessen, was und warum genau daran schuld war, weis ich nicht aber seid dem fege ich lieber drum rum, als den nochmal ohne kennzeichen vor die tür zu lassen
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Politessen ... alles klar
(mag die nicht)
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Mit einem Anhänger kann man nie gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, da eine Versicherung beim Stehen nicht erforderlich ist und beim Ziehen ist er über das Zugfahrzeug versichert.
Stimmt nicht ganz
für den hänger must du auch immer eine Versicherung abschließen wenn du diesen anmelden willst
denn auch der hänger kann ein unfall oder schaden verursachen und den muss dieser eben auch versicher sein -
war da nicht auch was das kein schlüssel im zündschloss stecken darf???????
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