hey muz, hab 15€ bezahlt, wie gesagt, war vor 3 Jahren und das waren Politessen, was und warum genau daran schuld war, weis ich nicht aber seid dem fege ich lieber drum rum, als den nochmal ohne kennzeichen vor die tür zu lassen
ohne Führerschein schieben bzw. rollen!?
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Politessen ... alles klar
(mag die nicht)
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Mit einem Anhänger kann man nie gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, da eine Versicherung beim Stehen nicht erforderlich ist und beim Ziehen ist er über das Zugfahrzeug versichert.
Stimmt nicht ganz
für den hänger must du auch immer eine Versicherung abschließen wenn du diesen anmelden willst
denn auch der hänger kann ein unfall oder schaden verursachen und den muss dieser eben auch versicher sein -
war da nicht auch was das kein schlüssel im zündschloss stecken darf???????
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Is bei der Simme doch eh egal weil du denn einfach abziehen kannst und sie weiter läuft. Interessant wird es erst wenn du sie nach dem fahren schieben willst,
MfG -
Interessant wird es erst wenn du sie nach dem fahren schieben willst,
MfGdann erklärt man es den freundlichen beamten das man auf der privaten koppel mit erlaubnis der eigentümer gefahren ist, und gerade zurück schiebt.
dann können sie einem nichts mehr!und selbst wenn du auf der straße gefahren bist (ohne das es wer gesehen hat), und sie dich dann schiebend antreffen, können sie dir nichts, den die freundlichen beamten sind dann in der beweispflicht.
wenn sie dich fahrend antreffen ist es etwas ganz anderes.
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Stimmt nicht ganz
für den hänger must du auch immer eine Versicherung abschließen wenn du diesen anmelden willst
denn auch der hänger kann ein unfall oder schaden verursachen und den muss dieser eben auch versicher seinDas PflVG spricht im Paragraphen 6 von "in Gebrauch nehmen". Ein bloßes Abstellen des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum erfüllt diesen Tatbestand noch nicht.
Es ist wieder so eine juristische Haarspalterei
Eine Versicherung muss bestehen, dass stimmt. Aber es kann keine Straftat mit einem Anhänger begangen werden. Es kann nur die Zulassung entzogen werden.
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