Hallo Leute, ich brauche rechtliche Hilfe. Habe POrobleme alle Richtigen Informationen aus den richtigen Stellen zu filtern.
Es geht um einen Zusatzscheinwerfer am ZWEIRAD.
- Warum werden bei vielen Zweirädern mit Doppelscheinwerfer, welche für Europa gedacht sind einer deaktiviert.
- Warum ist bei Zusatzscheinwerfern fürs Zweirad immer nur von Fern und Nebelscheinwerfer die Rede? Nie von Abblendlicht?
- Was hat das mit der EG-Zulassung und Nicht EG-Zulassung zu tun?
Ich möchte, weil ich an meiner Kiste ein grotten schlechtes Abblendlicht habe dafür nen Zusatzscheinwerfer anbringen. Wenn Abblendlicht nicht geht, dann notfalls Nebelscheinwerfer. Ist mir lieber das "unter falschen Umständen zu benutzen" als fast blind zu fahren.
Ich will nicht unbedingt alles von Euch vorgekaut haben, mir würde es reichen, wenn die Kenner hier, mir ein paar Quellen zum Nachlesen reichen würden. Auch welche Kriterien zum Anbau eingehalten werden müssen, und ob die entsprechenden Schalter gesondert mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet sein müssen.
puh, Ok soweit dazu, ich danke schon mal.
Gruß
mc-kev