Zusatzscheinwerfer am Zweirad

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  • Hallo Leute, ich brauche rechtliche Hilfe. Habe POrobleme alle Richtigen Informationen aus den richtigen Stellen zu filtern.


    Es geht um einen Zusatzscheinwerfer am ZWEIRAD.

    • Warum werden bei vielen Zweirädern mit Doppelscheinwerfer, welche für Europa gedacht sind einer deaktiviert.
    • Warum ist bei Zusatzscheinwerfern fürs Zweirad immer nur von Fern und Nebelscheinwerfer die Rede? Nie von Abblendlicht?
    • Was hat das mit der EG-Zulassung und Nicht EG-Zulassung zu tun?


    Ich möchte, weil ich an meiner Kiste ein grotten schlechtes Abblendlicht habe dafür nen Zusatzscheinwerfer anbringen. Wenn Abblendlicht nicht geht, dann notfalls Nebelscheinwerfer. Ist mir lieber das "unter falschen Umständen zu benutzen" als fast blind zu fahren.


    Ich will nicht unbedingt alles von Euch vorgekaut haben, mir würde es reichen, wenn die Kenner hier, mir ein paar Quellen zum Nachlesen reichen würden. Auch welche Kriterien zum Anbau eingehalten werden müssen, und ob die entsprechenden Schalter gesondert mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet sein müssen.


    puh, Ok soweit dazu, ich danke schon mal.


    Gruß
    mc-kev



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Ich würde sagen, dass sämtliche Zusatzuscheinwerfer nur als Fern- oder Nebelscheinwerfer verkauft werden dürfen, da die Lichtleistung im abgeblendeten Zustand begrenzt ist bzw. sein muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Fritt3n ()

  • Dit passt schon mal nicht, weil ich mittlerweile Scheinwerfer mit 55W geprüft für Abblendlicht gefunden habe. Jedoch leider als Linsenscheinwerfer.



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Naja, gut, die sind dann aber auch extra geprüft (daraufhin, dass sie wirklich keinen blenden und auch den richtigen Lichtpegel haben) -> teuer.
    Ne Zulassung als Fernscheinwerfer wird wahrscheinlich deutlich günstiger kommen, weil da die Auflagen wahrscheinlich lascher sind.

  • Du kannst dich mal in die §§49a ff StVZO einlesen. Da steht eigentlich fast alles drin :thumbup:

  • Schreib doch mal Hallo-Stege


    Ja, ich weiß, ist aber nicht meine Art, die Leute direkt per PM zu belatschern. Hatte auch überlegt, ihn direkt per Pm zu befragen. Aber so kann er selbst entscheiden, ob er Lust hat hier zu antworten.


    Danke MuZ für den Link, werd ich gleich mal lesen


    Ich habe jetzt auch was gefunden. Das hier. http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#52
    Allerdings kann ich mich erinnern, dass es da noch Unterscheidungen bezüglich der Zulassung nach eu oder EG Rechtlinie gab. Nur wie war das? ?(



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • EG -> alt
    EU -> neu


    Würde ich zumindest sagen, da war doch auch die Geschichte mit den unterschiedlichen Spiegelflächen bei EG und EU Zulassung...
    :kopfkratz:

  • Ja eben, irgendwo im Fahrzeugschein kann man sehen, ob das Fahrzeug nach Eg oder Eu Recht zugelassen ist, und davon ist wohl auch abhängig, ob ich nun eine oder zwei zusätzliche Nebelscheinwerfer zB anbringen darf. Aber wie gesagt, ich weiß leider nüscht genauet.



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • mc-kev, na, das ist nicht so ganz schnell zu beantworten. Wenn Dein Mopedle eine national genehmigte Lichtanlage hat, darfst Du einen Abblend- und einen Fernscheinwerfer haben, dazu einen Nebelscheinwerfer.


    Wenn Deine Lichtanlage nach EG oder ECE genehmigt wurde, was nicht auf die alten Simsons zutrifft, jeweils 2.


    Wenn Du an der Simson je 2 Scheinwerfer fahren möchtest, müsstest Du - streng nach den Regeln - die komplette Lichtanlage auf den EG/ECE Standard umändern (aus StVZO bzw EG/ECE jeweils "die Rosinen picken" und die Rechtskreise mischen geht nicht).


    Für die Anbaulagen gib´s jede Menge Maßen und Maßskizzen, die lassen sich leider hier nicht wiedergeben.


    Google mal "ake lichttechnik", die Broschüre 2006 bzw. 2007 ist zwar nicht auf dem ganz neuesten Stand, aber für die Fragestellung sollte es reichen.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Hallo Frank,
    danke für Deinen Post. es geht hier nicht um Simson, die hätte eh zu wenig el. Leistung. Es geht um eine Suzuki Bandit. An den Papieren konnte man doch irgendwo erkennen, nach welchen Richtlinien das Fahrzeug seine Zulassung erhalten hat. Oder irre ich mich da.


    bienlein,
    es liegt nicht nur am Leuchtmittel. Die Lampe selbst ist einfach Müll. Hinzu kommt, dass es ein Linsenscheinwerfer ist, und so ein sehr gebündeltes Licht. Einfach nur Müll, ich fühl mich damit Nachts nicht sicher.



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    Einmal editiert, zuletzt von mc-kev ()

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