Simson Duo 4/1, muss man behindert sein ?

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  • Hallo,


    Nachdem ich jetzt an einen Duo rahmen gekommen bin und fleißig mit Schrauben begonnen habe, dachte ich mir ich beantrage schonmal neue Papiere. Als ich sie erhielt Stand in dem Anschreiben vom kba u.a. Das Krankenfahrstühle wie das Duo nur von Behinderten Gefahren werden dürfen. Da war ich erstmal schockiert und hab ewig gegoogelt und in zich Foren Unmengen von verschiedenen aussagen vorgefunden. (auch hier im Forum)
    Inzwischen bin ich mir wirklich absolut unschlüssig ob ich das Duo Dan fahren darf oder nicht
    Ich werde die woche hier mal beim strassenverkehrsamt in Dresden nachfragen aber ich kenne ja meine Pappenheimer da ist Dan wieder keiner zuständig und ich bekomme keine klare Antwort.
    Daher meine frage, was habt ihr damit für erfahrungen gemacht ? Wurde schonmal jemand mit seinem Duo von der Polizei kontrolliert ? Haben die nach einen behindertenausweis gefragt oder dahingehend Probleme gemacht ?


    Danke schonmal vorab,
    Gruß

  • Weil es nichts gesetzliches dazu gibt. Wenn du einen PKW Führerschein hast wirst du feststellen dass du bereichtigt bist einen Krankenfahrstuhl zu bewegen.
    Im Schwalbennest war letztens jemand der nicht mehr weiter fahren durfte weil die Polizei das Schreiben in die Finger bekommen hat.
    Ich lese mir das nochmal durch und zeile hier mit wie es ausging.
    Fakt ist aber: Du darfst mit deinem Duo legal auf die Straße wenn du den passenden Führerschein hast. :b_wink:


    Edit: Habe eben den Thread im Nest durch gelesen. Die Duofahrer bewegen sich in einer Grauzone. Rechtlich ist das Duo nicht als Krankenfahrstuhl eingeordnet sonder als Dreirädriges Kleinfraftrad. Dieses darf man bereits mit der Führerscheinklasse M fahren. Um ein Kleinfraftrad bewegen zu dürfen bedarf es keinerlei Beschränkungungen deiner Gesundheit. Du musst also nicht behindert oder Gebrechlich sein um dein Duo zu bewegen.

    SIMSON 4EVER :thumbup:
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    Einmal editiert, zuletzt von Querulant ()


  • Hi! Kann deine Sorgen kurzzeitig verstehen, wenn man das liest kriegt man erstmal einen Schreck. Aber ich sag dir, hau das Schreiben durch den Schredder und vergiss es. Ich habe vor meiner ersten Fahrt direkt bei der Polizei gefragt mit einem Bild von der DUO. Antwort: Autoführerschein reicht, und dasd auch ohne das man behindert ist! Bei der Fahrschule genau die gleiche Antwort. Und zum Straßenverkehrsamt gehe ich sicher nicht, da die überhaupt kein Plan haben:)


    Gute Fahrt wünsche ich Dir, wenn du sie zusammen hast!

  • In meinen neuen Papieren steht es als Kleinkraftrad bis 60kmh. Auf Seite 2 steht Dan "so.krankenfahrstuhl" als fahrzeugbauart. Laut google steht das so für sonderfahrzeug oder so...

  • Dann ist nur die B gültig. Wer die Duo nur mit der M fährt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.

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