Simson s51B1-4 umbau S51 N

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  • Besser is das. Obwohl, eine Möglichkeit gibs noch... Wenn ich die aber jetzt Poste schießen S51 N plötzlich wie Pilze aus dem Boden.
    MfG


    Matze


    endweder du schreibst es oder lässt es, sonne Treadpunkte-sammler sind nicht gerade gern gesehen, außerdem sollte das sich in der legalen weise abspielen, wurde hier schon öfters gemerkt das die leute in blau/silber mitlesen :whistling:

  • Rein Theoretisch kann ihm doch das Typschild verloren gehen. Dann muss er ja ein neues dranmachen, soweit ich weiß steht da nur noch S 51 drauf und damit wäre die N möglich. Wenn ich jetzt einen Rahmen kaufen würde, ohne Typschild und Papiere, nachweislich nicht geklaut kann ich ja auch nur den Typ und das Baujahr bestimmen, Modell kann ich mir dann raussuchen.



    Wenn mir jetzt jemand beweist, das ich eine illegale Handlung beschrieben habe, können meine Posts natürlich entfernt werden, will ja nicht als kriminell gelten.


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonmatzederzweite ()

  • nunja es gibt ach da einen feinen unterschied.
    wenn dir das schild ohne dein zutun verloren geht, und du dir nen neues holst, ist das legal.
    aber so wie du es beschrieben hast, wäre es auch nicht legal!
    den dadurch würdest du ja vorsätzlich den typ deines mopeds ändern.

  • Billiger wirds, wenn das Typenschild abhanden kommt u einfach ein neues gemacht wird. Pflicht isses aber lt §59StvZO. Dafür brauchts keinen Prüfer o.ä., das kann man selber machen. Fertige Schilder gibts auch hier im Forum bei vereinzelten Usern (ich glaube, awtowelo macht das) u der Rahmenwechsel is somit auch nich notwendig. Illegal is das nich wirklich, wenngleich ich lieber die knappen 30 € für die dann erforderliche neue BE nehmen u mir davon ne funktionierende Elektrik incl Blinker zusammenschustern würde ;)


    Gruss


    Mutschy

  • Welche Strafen erwarten mich, wenn ich die Blinker abgebaut habe und dabei erwischt werde? Oder hat sich da vielleicht in den letzten 11 Jahren was geändert, so dass es doch legal ist die Blinker abzubauen.?

  • Erlöschen der BE, damit auch Versicherungsschutz welche dich im Schadensfall in Regress nehmen kann/wird.

    Einfach demontieren ist nicht, du müsstest sie austragen lassen.

    Bekommst nen Fuffi von mir, wenn du es hinbekommst ;]

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Sterni, da scheiden sich die Geister. Auch in der DDR waren Blinker beim Moped okay, aber eben nich zwingend vorgeschrieben. Die BE gibt es durchaus her, dass die Blinker einfach demontiert werden. Ob man es machen sollte, steht natürlich auf nem anderen Blatt. Die ham' durchaus ihre Daseinsberechtigung ;)


    Im Übrigen gilt ein Runterdrehen der Blinker NICHT. Entweder, sie sind dran und funktionieren, oder bei Nichtfunktion abbauen. Bei allem dazwischen gibt's ein Ticket ;) Heutzutage kosten die Teile kaum noch was, es spricht also nichts gegen eine Reparatur, die weitaus schneller erledigt is, als ne komplette Demontage (incl Rückbau der Kabelage).


    Gruss


    Mutschy

  • Die BE gibt es durchaus her, dass die Blinker einfach demontiert werden.

    Was bringt dich zu dieser Annahme?

    In der Be (nicht dem Auszug, den jeder von uns hat/haben sollte) sind Abmessung und Art der Blinkanlage für jedes Modell klar geregelt.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Sterni, da scheiden sich die Geister. Auch in der DDR waren Blinker beim Moped okay, aber eben nich zwingend vorgeschrieben. Die BE gibt es durchaus her,

    Man muss da unterscheiden was die STVZO/FZV für KKR in Punkt Blinker als Anforderung vorgibt bzw. zwingend verlangt.

    und in welcher "Ausrüstung" das KKR ein Betriebserlaubnis erlangt hat.


    Blinker sind laut STVZO/FZV nicht zwingend vorgeschrieben beim KKR,

    hat aber das KKR eine Betriebserlaubnis mit Blinker erlangt, ist das binden, ansonsten entspricht es nicht der BE

    und da ist die auch mal schnell erloschen, gerade bei Sicherheitsrelevanten Sachen.


    Ein S51N hat eine andere BE als eine S51B, das sieht man ganz einfach an der KTA-Nummer.

    Selbst die Typenbezeichnung S51 B, sagt schon das es sich um eine mit Blinker handelt.

    Da frage ich mich wie du darauf kommst das das die BE, Blinker abbauen, her gibt ?

  • Die StVZO, §54 (5). Was nich vorgeschrieben is, muss nich dran sein. Wenns dran so, muss es gemäß (5) den Vorschriften entsprechen.


    Wäre halt toll, wenn zB hallo-stege sich mal dazu melden könnte. Er weiß es mit Sicherheit ??‍♂️


    Gruss


    Mutschy

  • Die StVZO, §54 (5). Was nich vorgeschrieben is, muss nich dran sein.

    Und was ist mit der BE, das Fahrzeug muss wohl nicht dem Zustand entsprechen so wie es diese erlangt hat oder wie ?


    Sorry aber offensichtlich hast es nicht verstanden das da unterscheiden musst.

  • Erlöschen der BE, damit auch Versicherungsschutz welche dich im Schadensfall in Regress nehmen kann/wird.

    Einfach demontieren ist nicht, du müsstest sie austragen lassen.

    Bekommst nen Fuffi von mir, wenn du es hinbekommst ;]

    Hab sie jetzt einfach mal abgebaut und bisher hat mir auch noch keiner was schlechtes drüber erzählt und komme auch gut zurecht. Nur is die ganze Sache mir echt zu riskant und hab mir jetzt trotzdem noch ein paar Blinker bestellt, denn in ständiger Angst möchte ich auch nicht Leben...??

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