Simson Duo leicht überladen, finde keinen passenden Gesetztestext über Strafen

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  • Sieht der Anhängerbetrieb bei jeder Simson nicht eine max. Geschwindigkeit von 40kmh vor?


    Also wenn bei den MHW/M2 MHW/M3 folgende Daten gelten bei einer S50N und S50B dann sollten sie doch auch anwendbar sein auf
    die anderen Simsonmodelle oder das Duo? (aus der BE der MHW/M2 und M3)



    Du meinst also dass ich mit der originalen Duo Anhängerzugvorrichtung einfach einen Heldrungen Anhänger anhängen darf? Die 40 km/h Kennzeichnung hinten am Anhänger kommt natürlich auch dran. :b_wink:

    SIMSON 4EVER :thumbup:
    suche Sponsor für meinen Aufwändigen Lebensstil :thumbup:

  • Zitat

    "im Auto müssen sie ja auch Angeschnallt sein"


    ja genau das ging mir auch durch den Kopf

  • Da man im Duo eh niemanden anschnallen kann is das wohl wurscht. Lärmtechnisch solls ja gedämmt sein. Ansonsten eben Ohrenschützer für alle

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Anschnall-Pflicht ,Helm-Pflicht besteht wenn man ohne Käfig fährt. Und Hund mit Helm? Also Gurt.
    Ich habe einfach einen Gurtschloß mittig Sitz angebracht,wo Herr Hund angezwackt wird ,wie es beim PkW auch Pflicht ist.

  • §22 StVO


    "(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

  • Mich würde ernsthaft interessieren ob dies mit den Hunden überhaupt erlaubt ist?


    Hunde oder sonstwas, wenn du Flöhe hast fragt doch auch keiner. Tier is Tier, oder gibts da Definitionen? :search:

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