Einbruchsversuch Velten

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  • Zitat


    § 859
    Selbsthilfe des Besitzers
    (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
    (...)

    So, jetzt die Gegner :D

  • ich komme vom bauernhof wenn man da anfässt kribbelt das ein wenich

    Dann hängt der Weidedraht nicht komplett isoliert in der Luft oder der Gerät taugt nix.


    Mein Vater hält sich Skudden in einer größeren Weide ... ich hab schon zwei Mal versehentlich nen Schlag abbekommen und das hat schon ordentlich gehauen, freiwillig greif ich da nicht nochmal ran.

  • So, jetzt die Gegner :D

    Das KÖNNTEN eventuelle Rechtfertigungsgründe für eine gefährliche Körperverletzung sein. Jedoch ist nicht garantiert, dass der Richter bei einer versteckten Stromfalle da mitgeht, die nur gebaut worde, um Menschen einen körperlichen Schaden zuzufügen. ... ich weiß nicht (naja, ich weiß schon ^^, wird kein Richter mitgehen)


    Aber um mal von den ganzen Vorschriften aus StGB, StPO und BGB abzusehen; eine "Stromfalle" stellt eine verbotene Waffe gemäß Anlage 2 des Waffengesetzes dar.


    verboten sind ...
    "1.3.6 Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie Distanz-Elektroimpulsgeräte, die mit dem Abschuss- oder Auslösegerät durch einen leitungsfähigen Flüssigkeitsstrahl einen Elektroimpuls übertragen oder durch Leitung verbundene Elektroden zur Übertragung eines Elektroimpulses am Körper aufbringen"



    Schlussendlich kann gesagt werden, dass dieses Vorhaben nach hinten losgehen wird. Die Anlage an sich ist verboten und die Verhältnismäßigkeit ist auch nicht gegeben.
    Strafanzeigen und Schadenersatzansprüche seitens des Geschädigten sind vorprogrammiert.

  • verboten sind ...
    "1.3.6 Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (


    Also mechanisch könnte man...?

  • Selbstschussanlage? Vorschlaghammer mit STARKER Feder? Stahlträger der von der Decke fällt?

  • Nein, mechanisch natürlich auch nicht ;) Unter dem o.g. Punkt sind nur "Elektroschocker" aufgeführt.
    :D


    Es ist einfach rechtlich nicht möglich ein Gerät zu bauen, was einen Einbrecher verletzt oder gar tötet. Überhaupt nicht. Anders ist es, wenn sich z.B. eine Art Tür schließt.


    Der "normale" Bürger hat lediglich das Festnahmerecht für jedermann gem. 127(1) StPO. :p_aua:


    Kauft euch ein dickes Schloss und gut ist.

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