98xxx Suhl 2012 16.05.-20.05.2012

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  • habe soeben mal kontakt mit den zuständigen straßenverkehrsämtern (ilm-kreis & suhl) aufgenommen, um die anmeldung der ausfahrt am 18.05.2012 vorzubereiten, um die wir wohl künftig nicht herum kommen werden.
    im ilm-kreis erreicht man die zuständigen beamten freitags kurz vor mittag sogar per telefon. die notwendigen formalitäten sind für die straßen des ilm-kreises erörtert, ein antrag auf genehmigung einer übermäßigen sondernutzung nach §29 Abs.2 StVO werde ich im märz 2012 bei der behörde in arnstadt einreichen.
    bei der entsprechenden behörde in suhl habe ich die formalitäten per mail abgefragt. antwort läßt auf sich warten. vermutlich wird sich das dort recht ähnlich verhalten.



    sind ja nur noch fünf monde!!! :panic:

  • also sollte jeder einen unkostenbeitrag beisteuern der an der Ausfahrt teilnimmt?


    Wäre das dann nicht irgendwie beim Treffen selber mit unterzubringen,da muss es doch auch eine Versicherung geben, die vielleicht zur Ausfahrt auch greift!?

  • so einfach ist das nicht. das treffen wird ordnungsrechtlich vom hotel angemeldet. ich glaube kaum, dass die sich auch noch ne versicherung für die ausfahrt ans bein binden wollen.
    wenn alle stricke reißen gibts ja noch die eine oder andere alternative.

    Einmal editiert, zuletzt von frogga ()

  • die veranstalterhaftpflicht ist ne kann-bestimmung, die die entsprechenden behörden aus dem hut ziehen, um einer veranstaltung steine in den weg zu legen.


    dann ist das hier nen mächtig kluger zug dat öffentlich zu stellen
    du weißt soch, daß hier der ein oder andere staatlich bedienstete mitliest
    musst den leuten doch nicht noch futter ins maul werfen








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()

  • du gehst also davon aus, dass die uns nicht mögen.
    wenn dem so wäre, wäre mein termin damals beim ordnungsamt in arnstadt anders verlaufen und ich hätte nen saftiges bußgeld mitgenommen...

  • Das krasse war damals, dass der Versicherungsmensch zu mir meinte die Versicherung würde bei der Ausfahrt eh nicht greifen, da ja jedes Fahrtzeug sowieso Haftpflichtversichert ist.


    Damals kam es dann übrigens so: Ich hatte nach einigem hin und her die Versicherung abgeschlossen. Dann jedoch kam das Straßenverkehrsamt Fürstenwalde damit um die Ecke, dass die Polizei eh nicht über die notwendige Mannstärke verfügen würde und man den Antrag kostenpflichtig ablehnen würde. Man legte mit also damit nahe, den Antrag kostenfrei zurück zu ziehen. Das tat ich und konnte die Versicherung auch noch kostenfrei stornieren.


    Für eine Kontrolle unserer Fahrt reichte die Mannstärke am Ende aber noch aus. :thumbdown: Natürlich war es aber so, dass immer nur 10 Fahrzeuge zusammen fuhren und dazwischen hätten Autos fahren dürfen. Wollte scheinbar nur niemand. ^^ Hingegen mit den Ampeln in Suhl würde diese Taktik nicht funktionieren.


    Gruß, Gregor

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • derowegen kleine gruppenstärken (max.19 fahrzeuge) und lange abstände dazwischen, damit das nicht als übermäßige straßennutzung gemäß §29 Abs2 StVO gewertet werden kann. :a_bowing:


    macht aber bei euren ausfahrten aber nicht wirklich sinn.

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