Geistiges Eigentum gestohlen ? Wie dagegen vorgehen

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  • Gehen wir mal von einem realistischem Streitwert von 500 Euro aus...


    Hat der Gegner einen Anwalt kommen auf dich schnell 400 Euro Anwalts und Gerichtskosten zu, geht der Gegner in Berufung werden es schnell 500....


    Bei Streiwerte 10000 Teuro sind Anwaltskosten und Gerichtskosten ca 2000. Die werden fällig, ob der Gegner bezahlt oder nicht. Vielleicht ist er ja Azubi, oder Harz4ler und nicht zahlungsfähig....Dann hast du sozusagen einen Titel ohne Mittel..


    Jeder wie er mag, mir wäre es zu mühseelig und riskant, wegem einem Bild das keinem weh tut....aber wenn du mal erwischt wirst beim Klau heulste bestimmt rum und du hast bestimmt auch noch nie ein fremdes Bild genutzt, gell ?


    Naja...jubifahrer

    "Sie haben sich mit dem Erwerb Ihres SIMSON-Kleinkraftrades in die Millionenschar der SIMSON-Freunde eingereiht.
    Wir freuen uns darüber und bitten Sie, sich stets rücksichtsvoll und diszipliniert im Straßenverkehr zu verhalten, damit Leid und materielle Schäden vermieden werden."
    Das Verkehrsicherheitsaktiv im VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk

  • mir kann es doch egal sein was das kostet lt meines anwaltes muss er sobald ich ihn aufgefordert habe das bild selbständig zu löschen
    meinen Anwalt bezahlen.
    von daher kanns mir egal sein.


    mfg
    moeftuner

  • Wasn das hier, das geheime Unterstützungskommando des Bilderdiebs? :rolleyes:

    Zitat

    Hast du denn überhaupt schon Kontaktdaten von dem "Täter"

    Muß ebay rausrücken sobald der Anwalt schreibt, genau wie hier :a_bowing:
    Weiß garnicht warum hier so vehement dagegen argumentiert und irgendwelche Probleme gesucht werden, wenn einer euch euer Moped abzieht versteht ihr es doch auch sofort -.-

  • Was viele vergessen, auch die schlauen Anwälte, ist die die Schadensminderungspflicht.
    Jeder Kläger ist gehalten die Kosten für den Verklagten so gering wie möglich zu halten.
    Es gibt da auch bereits Grundsatzurteile darüber, habe jetzt leider kein Aktenzeichen zur Hand.
    Das heißt in den konkreten Fall wo der Kollege 400,- Anwaltskosten zahlen mußte.
    Der Besitzer des Bildes hätte Ihn erst anschreiben und um Löschung des Bildes aus der Verkaufsanzeige anhalten müssen.
    Erst wenn er das Bild nicht löscht, wäre das Einschreiten des Anwaltes gerechtfertigt.
    Das gilt für private und gewerbliche Nutzung.
    Sicherheitshalber rate ich jedem in Verkaufsanzeigen eine Klausel bezüglich der Schadensminderungspflicht, am Ende, einzupflegen.
    Der Text könnte so ähnlich lauten:
    " Sollten Sie in meiner Verkaufsanzeige ein Bild von Ihnen erkennen das ich unabsichtlich verwendet habe,
    bitte ich Sie im Rahmen der Schadensminderungspflicht mich anzuschreiben und ich werde das Bild sofort entfernen.
    Sollten Sie zuerst einen Anwalt einschalten werden ich dessen Kosten dann nicht übernehmen."

    Gruß
    dePälzer

  • er hat ihn ja kontaktiert und zurück kam die pampige Antwort siehe Posts weiter vorn

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • was ich mich grade frage ... hast du das bild selbst gemacht und er nutzt es nun oder hat er es eventuell von deinem moped auf irgendeinem treffen gemacht?


    bei zweiterem wäre ich mir nicht sicher ob die sache so einfach ist


    edit:hab grad gelesen, dass der te das bild hochgeladen hat

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