Führerscheinentzug wegen Krankheit?

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  • Zitat

    Wieviele sind seit Jahren in Besitz einer Fahrerl. und keinen m
    gefahren?Müßten diese dann nicht auch den Schein abgeben,neu machen
    etc.pp ?

    Wenn so eine Person zur Führerscheinstelle geht und dort sagt, dass sie Angst hat vorm Fahren hat weil das soo lange her ist, dann wird diese Person garantiert auch genauer unter die Lupe genommen.
    Lehmann hat schon Recht, wäre er da gewesen wäre alles in Butter, da seine Frau nicht fährt würde ja auch niemand anders gefährdet und keiner hätte irgendwelche Fragen gestellt.

  • .Wieviele sind seit Jahren in Besitz einer Fahrerl. und keinen m gefahren?Müßten diese dann nicht auch den Schein abgeben,neu machen etc.pp ? Mal so als Gegenbeispiel. Meine Mutter z Bsp. war auch so ein Kandidat.Mitte der 80er den Schein gemacht und erst Anfang 2000 gefahren . Nat. hat sie nochmal Fahrstd. bei einer Fahrschule genommen,sie hätte nicht......hat aber soviel zur pers. Courage


    Da gibt es viele, meine Mutter ist auch nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis (1970) nicht gefahren, weil Vater gefahren ist. Der ist mit 65 Jahren verstorben und nun stand sie doof da. Hat auch freiwillig Fahrstunden genommen, um wenigstens bis zu Lidl zu kommen. Ist doch eigentlich richtig. Kraftfahrer gibts gute und auch schlechte. Mein Schwager traut sich mit dem Autohänger nicht durch Berlin, obwohl er im vollen Besitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, mir dagegen macht die A 100 erst so richtig spaß - jeder ist eben anders. Meine Pappe habe ich 1980 bei der GST ( Gesellschaft für Sport und Technik) gemacht, für glaube 65,- Mark der DDR. Alles dabei, außer Personenbeförderung und Kettenfahrzeuge. Das ist nun etwa 30 Jahre her und ich bin seit dem einmal LKW 7tonner gefahren. Aber deswegen habe ich noch lange keine Ambitionen meinen LKW-Schein abzugeben. Wer weiß was noch kommt, vielleicht muß ich noch mal auf solchem Bock sitzen.


    Na egal. Ich werde die Rechtssprechung wohl kaum ändern.

  • Es geht doch nicht darum, wie lange man ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse nicht bewegt hat, sondern ob seine Frau so körperlich beeinträchtigt ist, dass es u.U. zu einem unvorhergesehenem Unfallereignis kommen kann. Z.B. durch Schwindel oder Bewusstlosigkeit.

  • Es geht doch nicht darum, wie lange man ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse nicht bewegt hat, sondern ob seine Frau so körperlich beeinträchtigt ist, dass es u.U. zu einem unvorhergesehenem Unfallereignis kommen kann.


    Und was machen wir mit jemanden, der z.B. das rechte Bein eingegipst hat?

  • Und was machen wir mit jemanden, der z.B. das rechte Bein eingegipst hat?


    der ist ganz offensichtlich nicht in der lage ein fahrzeug zu führen - wenn es was ist was heilt, dann nur vorübergehend

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • wer in dem alter noch auto fährt ist in meinen augen ein fahrlässiger idiot, der sich nicht den stolz nehmen lassen will und damit leute gefährdet

    Mein Opa ist jetzt 86, hat sich vor einem Jahr noch einen neuen A3 gekauft und fährt besser als mancher Mittelalte und hat auch noch Spaß dabei ;) Kommt immer ganz auf den Einzelfall an.

  • Und was machen wir mit jemanden, der z.B. das rechte Bein eingegipst hat?

    Er darf dann auch nur ein Fahrzeug führen, wenn er dazu in der Lage ist. Beim rechten Bein (Bremse) gehe ich nicht davon aus. Die Weiterfahrt wird untersagt und er erhält eine OWi-Anzeige. Sollte er in diesem Zustand jemanden gefährdet haben, dann ist er im Straftatbestand des §315c StGB drin. Über eine Mitteilung an die FE-Behörde würde ich auch noch nachdenken, da jemand, der so etwas macht, geistig nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.

  • der ist ganz offensichtlich nicht in der lage ein fahrzeug zu führen - wenn es was ist was heilt, dann nur vorübergehend


    Das ist warscheinlich der springende Punkt in solchen Sachen und meiner Meinung auch der Schwachpunkt. Wer will "vorübergehend" definieren? 6 Wochen bei Gipsbein oder 7 - 8 Jahre nach Gehirn-OP?

  • Naja, aber das kann dann ja ein Gutachter in dem Fall klären.
    Wenn der sagen kann, dass das wieder ausheilt, dann gibt es halt entweder eine Nachbegutachtung oder entsprechen eine zeitliche Beschränkung

  • aber das kann dann ja ein Gutachter in dem Fall klären.


    Macht pro Gutachten ca. 300 Einheiten der derzeit gültigen Währung! + Kutscherei+Zeitaufwand.

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