Führerscheinentzug wegen Krankheit?

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  • gute bekannte von uns (er 77 sie 76)


    neulich sind sie gefahren und er hatte einen zündaussetzer,


    wer in dem alter noch auto fährt ist in meinen augen ein fahrlässiger idiot, der sich nicht den stolz nehmen lassen will und damit leute gefährdet


    Rechtsschutzversicherung ham wa noch nich.


    ;)



    und die Frau wird schon selbst wissen ob sie noch fahrtauglich ist


    weißt du das nachm 6. bier auch noch?
    die eigene wahrnehmung ist in mancherlei hinsicht seeeehr zweifelhaft



    wird ja auch schließlich keine stunden hinterm lenker sitzen sondern mal zu Kaufhalle eca fahren müssen


    ach und auf dem wag kanns nicht zu nem aussetzer kommen?
    muss am geänderten magnetfeld liegen 8|


    Abwarten und Sternburg trinken.


    grundsätzlich ne hilfreiche idee


    aber danach nicht auto fahren ;)








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • weißt du das nachm 6. bier auch noch?
    die eigene wahrnehmung ist in mancherlei hinsicht seeeehr zweifelhaft


    Ich gehe einfach mal vom normalen Menschenverstand aus, der einem sagt was man noch machen kann und was nicht, ich selbst kann so viel trinken wie ich will, ich würde trotzdem nie auto fahren wenn ich getrunken habe, das habe ich noch nie und werde es nie, nicht mal auf nem abgesperrtem Gelände wo ich ganz alleine wäre, aus dem ganz einfachen Grund ---> ich vertrage kaum alk, da ich prinzipell wenig trinkel. Daher gehe ich mal auch davon aus das jeder mit nem gesunden Einschätzungsvermögung weis was fahrtauglich heißt. Du wirst nach 2 Bier vielleicht sagen das du noch fahrtauglich bist aber ab dem dritten sagst du hoffentlich selbst das du zum fahren zuviel getrunken hast. Soviel selbstkontrolle wirst du wohl haben.Jemand der sich mit 5 - 6 bier noch hinters steuer begiebt, hat einfach keine Selbstkontrolle und kein gesundes Einschätzungsvermögen ... soviel also mal dazu! :lookaround:



    ach und auf dem wag kanns nicht zu nem aussetzer kommen?
    muss am geänderten magnetfeld liegen 8|


    Ich brauche zum Beispiel keine 10 min bis zur nächsten Kaufhalle, wenn ich mit auto fahre. Ich denke mal das sich solche fahrten gut abschätzen lassen, ob man sich in den 8 - 10 min ans steuer ran setzen kann, das schwindel gefühl wird ja wohl nicht innerhalb von 1 - 2 min von 0 auf 100 gehen, das macht sich meiner Meinung nach über mehrere minuten wenn nicht sogar stunden bemerkbar und dann sollte ja wohl klar sein das man sich nicht hinters steuer setzt wenn man schon mit einem mulmigen gefühl ans auto geht oder siehst das anders? :a_bowing:


    es hat halt jeder seine eigene meinung zu den kleinen und feinen Unterschieden, aber im großen und ganzen steht fest, wer sich nicht fahrtauglich fühlt (immer unter der Verraussetzung das ich von jemanden ausgehe der nem gesunden Einschätzungsvermögung unterliegt) setzt sich schon aus eigenem Interesse nicht ans Steuer.

  • wollt jetzt auch keine diskusion vom zan brechen :S


    man siehts halt leider in ländlichen regionen tag täglich, das es leute gibt, die es nicht (mehr) selbst einschätzen können
    gerade alte leute


    können kaum noch gucken und hören, aber fahren auto
    und warum? weils mit der bewegung auch nicht mehr so klappt
    nur leider klappts dann auch selten beim schulterblick oder ähnlichen sachen - autschN








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Mein Sohn (16) will Führerschein mit 17 machen. Meine Frau und ich sollen die Begleitpersonen sein. Auf der Führerscheinstelle fragt die gute Tante, warum meine Frau einen Stock hat. Meine sagt, weil ihr manchmal schwindlig ist. Darauf hin wollten die guten Kollegen sofort ihren Führerschein einziehen und sie zu einem (kostenpflichtigen 300€ ca.) Gutachter schicken. Nach FEV § 11 Eignung. Link dazu hab ich find ich jetzt nicht so schnell. Weiß jetzt nicht, was nun passiert. Hat jemand mit solch Sch... Erfahrung?



    Laut Gesetz muß 1 Begleitperson dabei sein. Wer sagt denn das Muttern daneben sitzt und nicht Du ? Das sie mit dabei war auf der Führers.st. sagt noch lange nicht ob sie daneben sitzen möchte,es sei denn ihr habt euch beide dazu geäußert.Dann sag ich mal,wart ihr nicht klug genug.Sorry.


  • wenn der grund warum du die rechtsschutzversicherung in anspruch nehmen willst vor abschluss der versicherungs bereits enstanden ist und die versicherung das spitz kriegt zahlt die keinen cent *pfeif*


    grüße


    PS ist natürlich schlecht wenn man sich die möglichkeit offen halten will, später nochmal auto zu fahren, aber es ist auch so bekannt ob krank oder gesund, machen autofahrer in dem alter mehr fehler, weil sie einfach nicht mehr so beweglich sind oder angemessen schnell reagieren können. auch wenn die ganze situation sehr doof ist, fände ich es anständig wenn sie auf den lappen verzichtet. es ist für die allgemeinheit besser

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • Und trotz allen Kranken Fahrzeugführern werden immer noch die meisten Unfälle, von den18-24 Jahrigen Fahrzeugführern verursacht. Unerfahrenheit und Jungbullenverhalten sind so einige Gründe dafür.
    BB

  • Laut Gesetz muß 1 Begleitperson dabei sein. Wer sagt denn das Muttern daneben sitzt und nicht Du ? Das sie mit dabei war auf der Führers.st. sagt noch lange nicht ob sie daneben sitzen möchte,es sei denn ihr habt euch beide dazu geäußert.Dann sag ich mal,wart ihr nicht klug genug.Sorry.


    Genau so sieht es aus, es war eigentlich meine Blödheit! Wäre ich mit zum Schalter gegangen und nicht meine Frau, wäre gar nichts passiert! Ich empfinde das ganze trotzdem als ungeheuerlich mit dem § 11 FeV. Geäußert hab ich mich dazu schon, und zwar so, daß ich des Raumes verwiesen wurde. Wer nicht das nötige Hirn hat wird auch besoffen oder/und unter Drogen und ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen! Deswegen ist solche Maßnahme für meine Begriffe äußerst fragwürdig.

  • Ich empfinde das ganze trotzdem als ungeheuerlich mit dem § 11 FeV. Geäußert hab ich mich dazu schon, und zwar so, daß ich des Raumes verwiesen wurde. ... Deswegen ist solche Maßnahme für meine Begriffe äußerst fragwürdig.

    Aus der Fahrerlaubnis - Verordnung:


    "§ 2 Eingeschränkte Zulassung

    (1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. ... "


    "§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

    (1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen. ..."


    "§ 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen

    (1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.

    (2) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis noch als bedingt geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, schränkt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig ein oder ordnet die erforderlichen Auflagen an. Bei Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse schränkt die Fahrerlaubnisbehörde das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so weit wie notwendig ein oder ordnet die erforderlichen Auflagen an. Die Anlagen 4, 5 und 6 sind zu berücksichtigen.

    (3) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung. ..."


    Da der Zulassungsstelle Tatsachen bekannt wurden, die Bedenken an der Fahreignung begründen, hat sie genau richtig gehandelt.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Das ist alles komplett richtig, wenn´s einen selber betrifft, sieht man das aber in einem ganz anderen Licht. Die Auflagen sind richtig mit Kosten verbunden (Gutachten etc.). Vom Zeitaufwand und der Rennerei und Kutscherei ganz zu schweigen.


    Heute ist ein LKW-Fahrer in ein Wohnhaus gefahren wegen kurzfristiger geistiger Umnachtung. Wer will sagen, ob ihm das morgen nicht passiert? Also alle mit Führerschein quartalsweise zum Gutachter. 300€ mitnehmen!! Ist ja wie beim TÜV, heute ist die Bremse noch in Ordnung und morgen kann der Marder schon den Schlauch angenagt haben.


    Wie schon mal gesagt: man kann auch ohne Führerschein viel Unfug anrichten-und dagegen ist kein Kraut gewachsen!

  • wer in dem alter noch auto fährt ist in meinen augen ein fahrlässiger idiot, der sich nicht den stolz nehmen lassen will und damit leute gefährdet


    Wenn ich es erlebe werde ich Dich im Jahre 2066 an diesen Spruch erinnern! Wenn nicht, kriegst Du das per PN. Muss nur noch gucken, wie ich das vorprogrammieren kann.

  • Aus der Fahrerlaubnis - Verordnung:
    ...........
    Gruss von Frank

    Danke, erspart mir die Arbeit, die Gesetzestexte herauszusuchen :)


    lehmann
    Wir wissen nicht, wie genau deine Frau gesundheitlich beeinträchtigt ist. Geht man davon aus, dass ihr beide um die 45 Jahre alt seid, dann ist der Stock deiner Frau in Verbindung mit der Aussage, dass ihr manchmal schwindelig sei doch besorgniserregend.
    Leider belastet euch die Entscheidung der Behörde mit 300€. Ist für keinen schön. Aber erforderlich ist eine solche Untersuchung meiner Meinung nach schon. Für den Einzelnen scheint es hart zwar hart zu sein, aber wie steht es um die Angehörigen, wenn der Fahrer in eine Menschenmenge fährt?

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