SR50: ABE nur für 50 km/h

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo liebe Simsonfreunde,


    ich bin neu hier in diesem Forum, nichtsdestotrotz aber ein
    hinreichend erfahrener Simsonschrauber und -fahrer seit vielen Jahren.


    Mein Problem stellt sich wie folgt dar:


    :) Die Fakten:

    Ich habe vor wenigen Monaten einen Roller


    SR50/1 B-3, Bj. 1989,


    gebraucht gekauft.


    Der Verkäufer, der es seinerseits unbekannterweise aufgekauft
    und quasi nur zwischengelagert hatte hat sich aufgrund der
    verlustig gegangenen Original-Betriebserlaubnis eine neue ABE
    vom Kraftfahrtbundesamt ausstellen lassen.
    Diese neue Betriebserlaubnis sieht eine Höchstgeschwindigkeit
    von 50 km/h vor. Soweit so in Ordnung.


    :huh: Das Problem:

    Nun sieht der allseits bekannte Passus im Einigungsvertrag ja vor,
    dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern
    bis einschließlich 60 km/h zulässig ist, wenn diese vor Februar 1992
    erstmalig in Betrieb genommen bzw. zugelassen worden sind.


    Im Produktionsjahr 1989 konnte bei Simson in Suhl sicher niemand ahnen,
    dass es mal rechtliche Beschneidungen bei der Vmax geben könnte,
    derartige Modelle sind erst später entwickelt worden um den neuen
    Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
    Folglich war und ist dieses Fahrzeug für eine Höchstgeschwindigkeit von
    60 km/h gebaut worden.
    Ich konnte bislang keine konstruktiven Geschwindigkeitsdrosseln erkennen,
    das ist ein original M531-Motor, 12V-U-Zündung.


    Und wie aus dem Gesetzestext hervorgeht, spielt das Baujahr für die Frist
    der 60 km/h-Marke ja keine Rolle, sondern nur die Erstzulassung.


    Und genau das ist der Knackpunkt:
    Wie kann ich nachweisen dass dieses Fahrzeug schon vor Februar 1992
    in Betrieb genommen wurde?
    Ich weiß ja noch nicht einmal ob es überhaupt so war. Oder war der Roller
    jahrelang ein Ladenhüter, bis sich jemand Mitte der 90´er erbarmt, ihn gekauft
    und sofort die gesamte Fahrzeugkonfiguration durcheinander gebracht hat?


    Ich war immer der Meinung die leicht überarbeiteten SR50- /1 -Modelle
    der späten 80´er hätten werkseitig nur noch 4-Gang-Getriebe gehabt,
    das Basismodell SR50/N und der SR50/B3 (jeweils 3-Gang) seien aus dem
    Sortiment genommen worden.


    Folglich muss jemand daran herumgebastelt haben, das Chaos im Kabelbaum
    erzählt ein Übriges! :cursing:


    Und dennoch fährt die Kiste locker 60 km/h! Stino halt.


    :!: Mein Vorschlag:

    Einen SR50-Rahmen mit passendem Original-Typenschild kaufen,
    idealerweise mit Original-BE mit 60 km/h.
    Rahmen austauschen (sagt sich so leicht!) und mit der neuen
    Fahrzeug-Identifikationsnummer neu versichern lassen.
    Dann ist alles in Ordnung!

    :?: Die Frage:


    Es ist ja hinlänglich bekannt, dass den Entscheidungsträgern im KBA
    Kleinkrafträder im Allgemeinen und Simson-Mopeds im Besonderen
    ein Dorn im Auge sind! Anders sind so weltfremde und sicherheits-
    bedenkliche zul. Höchstgeschwindigkeiten von erst 50, später 45 km/h
    nicht zu erklären! (Will mich jetzt nicht allzu sehr darüber auslassen!)
    Da dem KBA wohl keine Information über eine frühere Zulassung des
    Rollers vorliegt zeigt es sich großzügig und gewährt ihm 50 km/h!
    Wohl in der willkürlichen Annahme die Erstzulassung sei vor In-Kraft-
    -Treten der neuesten Vmax von 45 km/h erfolgt (wozu ebenso keine
    Anhaltspunkte bestehen!).


    Ich habe nun also eine ABE, die 50 km/h vorsieht und einen Roller
    der bauartbedingt mindestens 60 km/h fährt. Das ist natürlich nicht
    in Ordnung, selbst die Versicherung deckt nur 50 ab.


    Nun würde ich gern eure Meinungen zu diesem Thema hören,
    denn es ist aus Prinzip eine Zumutung diesen gewaltigen Aufwand des
    Rahmen-Austauschens zu betreiben nur um der Flensburger Engstirnigkeit
    gerecht zu werden!




    Danke für Eure Antworten. 8o



    Ein Simsonaut.

    "... war das gerade ein 'Oh nein!' von dem Mann an der Elektrosäge?"

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonaut ()

  • Wenn der tatsächlich bj 89 ist ruf beim KBA an, erkläre es denen! Die sind eigentlich ganz in Ordnung!
    Aber denk dran so wie man in den Wald hineinschreit, so hallts raus!
    Schilderst halt deinen Fall und sagst da muß was schief gelaufen sein!

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • Es ist ja hinlänglich bekannt, dass den Entscheidungsträgern im KBA
    Kleinkrafträder im Allgemeinen und Simson-Mopeds im Besonderen
    ein Dorn im Auge sind! ...


    ... nur um der Flensburger Engstirnigkeit gerecht zu werden!

    Wie kommst Du auf den Quatsch ???


    Ich denke, da wurde die "ABE" einfach falsch beantragt. Wenn Du mir genau sagst, was auf dem Typenschild steht, kann ich Dir Baujahr und Höchstgeschwindigkeit verraten ...


    Gruss aus Flensburg
    von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Oh, vielen Dank für die schnellen Antworten!


    @hallo_stege:


    Hersteller: SIMSON
    Typ: SR50/1 B
    Baujahr: 1989
    Fahrgest.-Nr.: 817####


    Danke für deine Mühe!

    "... war das gerade ein 'Oh nein!' von dem Mann an der Elektrosäge?"

  • Nun sieht der allseits bekannte Passus im Einigungsvertrag ja vor,
    dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern
    bis einschließlich 60 km/h zulässig ist, wenn diese vor Februar 1992
    erstmalig in Betrieb genommen bzw. zugelassen worden sind.


    ... erstmalig auf dem Staatsgebiet der ehemaligen DDR in Verkehr gebracht wurden.


    West-SR50, die als solche aktenkundig sind, fallen nicht unter diese Regelung, und haben auch ein entsprechend gedrosseltes Motor-Setup.

  • Baujahr und Typ sind plausibel, es sollte eine DDR Inlands Ausführung sein. Einfach neue Papiere beantragen, ggf. mit dem Hinweis, daß die vorhandenen fehlerhaft sind (Ausführung).


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Guten Abend!


    Nochmals vielen Dank an alle die mir so schnell und hilfreich geantwortet haben.
    Ich hatte vorgestern nun neue Papiere beantragt - und die warn heute schon da!
    Und darinnen steht: :glowface: 60 km/h :glowface:


    Also da nehm ich doch glatt meine böse Meinung übers KBA zurück, bitte vielmals
    um Entschuldigung, verneige ich tief bis zu den Zehenspitzen und bedanke
    mich höflichst für die zufriedenstellende Mitarbeit aus Flensburg!


    Schönen Tach noch euch allen!


    Ein Simsonaut

    "... war das gerade ein 'Oh nein!' von dem Mann an der Elektrosäge?"

  • Servus hallo_stege,


    habe jetzt öfter schon was von dir gelesen und wollte dich auch mal wegen Fahrgestellnummern fragen ob du weißt ob es sich dabei um Reimporte handelt.
    Die beim KBA haben mir heute mitgeteilt, dass sie zurzeit keine Auskunft geben können weil sie so viel zu tun haben.


    Also:
    Simson S50
    BJ: 76
    419xx61


    Simson S50 B2
    BJ: 79
    4590xxx


    Würde mich über eine Antwort sehr freuen !


  • 419xxxx ist einigermaßen unauffällig.
    4590xxx liegt zwischen einer Export Serie für Ungarn bzw. Bulgarien. Also Vorsicht ...


    Genaueres kann ich sagen, wenn ich Typenschild und Maschine sehe, am besten auch noch die Motornummer.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!