Hallo liebe Simsonfreunde,
ich bin neu hier in diesem Forum, nichtsdestotrotz aber ein
hinreichend erfahrener Simsonschrauber und -fahrer seit vielen Jahren.
Mein Problem stellt sich wie folgt dar:
Die Fakten:
Ich habe vor wenigen Monaten einen Roller
SR50/1 B-3, Bj. 1989,
gebraucht gekauft.
Der Verkäufer, der es seinerseits unbekannterweise aufgekauft
und quasi nur zwischengelagert hatte hat sich aufgrund der
verlustig gegangenen Original-Betriebserlaubnis eine neue ABE
vom Kraftfahrtbundesamt ausstellen lassen.
Diese neue Betriebserlaubnis sieht eine Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h vor. Soweit so in Ordnung.
Das Problem:
Nun sieht der allseits bekannte Passus im Einigungsvertrag ja vor,
dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern
bis einschließlich 60 km/h zulässig ist, wenn diese vor Februar 1992
erstmalig in Betrieb genommen bzw. zugelassen worden sind.
Im Produktionsjahr 1989 konnte bei Simson in Suhl sicher niemand ahnen,
dass es mal rechtliche Beschneidungen bei der Vmax geben könnte,
derartige Modelle sind erst später entwickelt worden um den neuen
Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Folglich war und ist dieses Fahrzeug für eine Höchstgeschwindigkeit von
60 km/h gebaut worden.
Ich konnte bislang keine konstruktiven Geschwindigkeitsdrosseln erkennen,
das ist ein original M531-Motor, 12V-U-Zündung.
Und wie aus dem Gesetzestext hervorgeht, spielt das Baujahr für die Frist
der 60 km/h-Marke ja keine Rolle, sondern nur die Erstzulassung.
Und genau das ist der Knackpunkt:
Wie kann ich nachweisen dass dieses Fahrzeug schon vor Februar 1992
in Betrieb genommen wurde?
Ich weiß ja noch nicht einmal ob es überhaupt so war. Oder war der Roller
jahrelang ein Ladenhüter, bis sich jemand Mitte der 90´er erbarmt, ihn gekauft
und sofort die gesamte Fahrzeugkonfiguration durcheinander gebracht hat?
Ich war immer der Meinung die leicht überarbeiteten SR50- /1 -Modelle
der späten 80´er hätten werkseitig nur noch 4-Gang-Getriebe gehabt,
das Basismodell SR50/N und der SR50/B3 (jeweils 3-Gang) seien aus dem
Sortiment genommen worden.
Folglich muss jemand daran herumgebastelt haben, das Chaos im Kabelbaum
erzählt ein Übriges! ![]()
Und dennoch fährt die Kiste locker 60 km/h! Stino halt.
Mein Vorschlag:
Einen SR50-Rahmen mit passendem Original-Typenschild kaufen,
idealerweise mit Original-BE mit 60 km/h.
Rahmen austauschen (sagt sich so leicht!) und mit der neuen
Fahrzeug-Identifikationsnummer neu versichern lassen.
Dann ist alles in Ordnung!
Die Frage:
Es ist ja hinlänglich bekannt, dass den Entscheidungsträgern im KBA
Kleinkrafträder im Allgemeinen und Simson-Mopeds im Besonderen
ein Dorn im Auge sind! Anders sind so weltfremde und sicherheits-
bedenkliche zul. Höchstgeschwindigkeiten von erst 50, später 45 km/h
nicht zu erklären! (Will mich jetzt nicht allzu sehr darüber auslassen!)
Da dem KBA wohl keine Information über eine frühere Zulassung des
Rollers vorliegt zeigt es sich großzügig und gewährt ihm 50 km/h!
Wohl in der willkürlichen Annahme die Erstzulassung sei vor In-Kraft-
-Treten der neuesten Vmax von 45 km/h erfolgt (wozu ebenso keine
Anhaltspunkte bestehen!).
Ich habe nun also eine ABE, die 50 km/h vorsieht und einen Roller
der bauartbedingt mindestens 60 km/h fährt. Das ist natürlich nicht
in Ordnung, selbst die Versicherung deckt nur 50 ab.
Nun würde ich gern eure Meinungen zu diesem Thema hören,
denn es ist aus Prinzip eine Zumutung diesen gewaltigen Aufwand des
Rahmen-Austauschens zu betreiben nur um der Flensburger Engstirnigkeit
gerecht zu werden!
Danke für Eure Antworten. ![]()
Ein Simsonaut.