Alles anzeigenHallo Chris,
ganz so einfach ist es nicht. Für die S 51/53 Serie gilt:
Die mit W beginnenden 17-stelligen Nrn. sind natürlich immer 50- oder 25 km/h Fahrzeuge, da ab Baujahr 1994.
Ab 640.... ist Suhler Fahrzeugwerk, also auch immer 50- oder 25 km/h.
Vor 638.... ist normalerweise 60 km/h (da noch S 51) und zwischen 638.... und 640.... sind sozusagen die Grenzfälle (meistens 50 km/h).
Leichtkrafträder ausgenommen.
Gruss von Frank
Sorry, wenn ich den alten Thread nochmal hochhole...
aber gibts da auch einen Richtwert für den SR50 Roller ?
Ich hole morgen einen der Bj.92 ist und hab leider keine Papiere dazu...wenns aber ne 50km/h Version ist, möchte ich keine neuen Papiere beantragen müssen... da wechsle ich lieber den Rahmen, da ich den eh neu beschichten lassen müsste.
Bekannt ist momentan nur, das er ab Werk noch den großen verchromten Auspuff hatte, Anlasser der 2. Generation und nen Bing Vergaser.