Darf ein Sozius betrunken sein?

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  • Huhu,


    also ich denke, dass es für den Sozius keine Alkoholbeschränkung gibt, außer die, dass man keine Gefährdung sein darf. Warum glaube ich das? Nach dem letzten Bikertreffen zog uns die Polizei raus (großes Bike), sie schauten sich die Ladungssicherung an, Führerschein etc. und fragten meinen Freund (der den Abend vorher wenig getrunken hatte), ob er was getrunken bzw. Drogen genommen hat, vermutlich hatten sie seinem Verhalten nach keine Bedenken und haben ihn daher nicht getestet. Aber nach mir hat niemand gefragt. Wäre ich während der Kontrolle aufgefallen, hätten sie sicher geschaut, ob ich gefährdent bin, aber sonst war ich ihnen egal, solange ich nen Helm getragen hab.

  • Und selbst den fahrschulen darf man ja mittlerweile nicht mehr alles glauben :( In Stralsund wollen sie den Fahranfängern beibringen, dass das S51 nur mit Führerschein Klasse A1 zu bewegen ist, weil 51 cm³. Und dann fragen sie die örtliche Polizei und erfahren dort genau das Gleiche :thumbdown:


    Indes hatte ich vor ein paar Tagen mit einem Kumpel auch mal das Gespräch darüber. Der Punkt ist, man ist als Sozius aktiver Teilnehmer des Straßenverkehrs, deswegen gelten die selben Promillegrenzen, wie für den Fahrer. Das verhält sich im Übrigen mit Beifahrern im PKW ebenso. Allerdings dort nur unter der Bedingung, dass sie den Fahrer durch ihren Suff behindern. Wenn sie besoffen auf den Sitz einschlafen, können sie randvoll sein, dann nehmen sie nicht aktiv am Verkehr teil. Da so etwas beim Sozius in keinster Weise möglich ist, gibt es da diese Ausnahmegenehmigung nicht.


    So war seine Argumentation.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Ich hab Günter nicht erreicht.


    Gurki, was Du schreibst wäre nur logisch. Ich hatte gehofft es wäre irgendwo mal richtig geregelt.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • So, er rief zurück. Tatsächlich ist es nicht gesetzlich geregelt. Der Sozius darf an sich stock besoffen sein. Allerdings wird das Bein dicke, wenn er runter fällt. In diesem Falle ist der Fahrzeugführer schuld. Argumentiert wird "Ladungssicherheit".

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • So, er rief zurück. Tatsächlich ist es nicht gesetzlich geregelt. Der Sozius darf an sich stock besoffen sein. Allerdings wird das Bein dicke, wenn er runter fällt. In diesem Falle ist der Fahrzeugführer schuld. Argumentiert wird "Ladungssicherheit".

    Bei dem Typen würde ich keine Fahrerlaubnis erwerben wollen. Wer mich als Ladung beschreibt, hat verloren. Ich zähle als Besetzung, wenn ich im Fahrzeug mitfahre. :D


    Richtig ist, dass ein Beifahrer kein Fahrzeugführer ist. Somit gelten 24a StVG, 316 oder 315c StGB schon mal nicht.
    Wenn der Beifahrer/Sozius das Fahrverhalten des Mopeds oder Autos in keinster Weise behindert, kann so viel getrunken werden, wie will. Sollte aber dies nicht mehr gegeben sein, dann fängt der Spaß bei einer Ordnungswidrigkeit an und geht bis bis hin zu einer Straftat (§315b StGB). Natürlich ist die Weiterfahrt mit dem Betrunkenen untersagt. Aber Pauschal an o/oo-Grenzen kann man das Ganze auch nicht festmachen. Es hängt hier von der Beobachtung des Beamten vor Ort ab und wie der RIchter so etwas letztenendlich würdigt.

  • Richtig ist, dass ein Beifahrer kein Fahrzeugführer ist. Somit gelten 24a StVG, 316 oder 315c StGB schon mal nicht.
    Wenn der Beifahrer/Sozius das Fahrverhalten des Mopeds oder Autos in keinster Weise behindert, kann so viel getrunken werden, wie will. Sollte aber dies nicht mehr gegeben sein, dann fängt der Spaß bei einer Ordnungswidrigkeit an und geht bis bis hin zu einer Straftat (§315b StGB). Natürlich ist die Weiterfahrt mit dem Betrunkenen untersagt. Aber Pauschal an o/oo-Grenzen kann man das Ganze auch nicht festmachen. Es hängt hier von der Beobachtung des Beamten vor Ort ab und wie der RIchter so etwas letztenendlich würdigt.


    Okay, vielen Dank! :)

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • ich persönlich würde ned nen betrunkenen mitnehmen, der kaum noch gerade stehen kann.
    Ich hätte da eher angst, dass der mir ins genick reiert

  • Und wiedermal ist es So:
    Ich sag das passt mit dem "Kollegen" hinten drauf, und der nette Herr in Uniform sieht das alles anders.
    Im Endeffekt biste als Fahrzeugführer der angeschmierte, weils mal wieder ne Auslegungssache ist. :k_frust:


    Gruß Enrico :b_wink:

  • Da hier nichts steht:
    http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg.php
    denke ich mal,daß es da kein wirkliches Gesetz drüber gibt.


    Allerdings hat man ja die Pflicht,dafür zu sorgen,daß man nicht gefährdend in den Straßenverkehr eingreifen darf,bzw. dieses von vornherein abwenden muß.
    Dieses kann aber ein betrunkener beifahrer herbeiführen.
    Daher denke ich,man könnte evtl. einen wegen "Fahrlässigkeit " bekommen

  • Allerdings hat man ja die Pflicht,dafür zu sorgen,daß man nicht gefährdend in den Straßenverkehr eingreifen darf,bzw. dieses von vornherein abwenden muß.
    Dieses kann aber ein betrunkener beifahrer herbeiführen.
    Daher denke ich,man könnte evtl. einen wegen "Fahrlässigkeit " bekommen

    Eben Auslegungssache.
    Und das ist mir bei den Herr`n in Grün/Blau zu heikel.Dafür gerate ich im Berufsleben zu oft an diese Leute und bis jetzt waren erst ne Handvoll dabei die Ahnung hatten.
    Sorry an die "Kollegen" die hier mitlesen, ist aber leider Tatsache.


    Gruß Enrico :b_wink:

  • Also dass man aus logischen Gründen keinen mitnimmt, der nicht mehr ganz bei sich ist, ist ja klar. Soweit ich das aus der Fahrschule in Erinnerung habe (und da kam das Thema auch auf) gibt es da tatsächlich keine genaue Regelung. Alles Einschätzungssache von den freundlichen Helfern ;)


    Darf man mal fragen, was Du beruflich machst Enrico?



    LG Stefan

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