P 6-1 Zeltanhänger

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  • So alles fertig angemeldet ist er jetzt auch ,dann kann es im Juli losgehen zum Zelten Freu wie sau.


    Gruß Peter

  • Glückwunsch! :)


    Noch mal eine Frage zur "Zulassungsfahrt": Ich bin damals mit meinem Wartburg auch OHNE KFZ-Kennzeichen auf direktem Weg zum Prüfstützpunkt und dann weiter zur Zulassungsstelle gefahren. Unterwegs wurde ich erwartungsgemäß von der Polizei (in diesem Falle eine Zivilstreife) angehalten. Die Polizisten waren anfangs recht unfreundlich und siegessicher. Auch nachdem ich mein vorhaben erklärt hatte: - Fahrt auf direktem Weg zur Hauptuntersuchung und anschließend zum anbringen der Siegel zur Zulassungsstelle. Nach langem und regem Funkverkehr kehrten sie bedeutend freundlicher zurück und wünschten gute Weiterfahrt.


    Wenn es nun so wäre, dass man ungesiegelte KFZ-Kennzeichen bräuchte, wären die ja nicht auf einmal freundlich "geduckt" angekommen, oder? Die Zitate aus dem Recht waren leider auch ohne Quellenangabe. Ich wüsste für künftige Fahrten mal gern, wie es nun richtig geht.


    Gruß, Gregor
    PS: Auf oben geschilderter Fahrt verfügte ich natürlich über eine Versicherungsbestätigung mit entsprechender Nummer.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen bedarf es schon. Die Versicherungsbestätigung alleine reicht nicht.


    Man will vom Gesetzgeber her, dass jedes Fahrzeug einer Person zugeordnet werden kann. Das war bei dir nicht der Fall. Bei einem Anhänger, wie in der Eingangsfrage braucht es kein solches Kennzeichen. Da reicht ein einfaches Wiederholungskennzeichen (auf Pappe geschrieben wär auch noch ok).


    2 Punkte müssen einfach erfüllt sein:


    1- Haftpflichtversicherung muss bestehen
    2- der Halter muss ermittelbar sein

  • Gregor


    Bei mir war es etwas schwierig da der hänger hier in der BRD noch nie zugelassen war und sommit durfte ich nicht so fahren .
    Wenn es schon mal hier zugelassen war kannst du ohne weiterres zum Tüv Fahren natürlich in verbindung mit der versicherungsNr (Doppelkarte) und auch nur direckt zum tüv und dann zur zulassungsstelle.
    Hoffe ich konnte dir helfen.
    mfg peter

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