P 6-1 Zeltanhänger

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  • Hallo !
    Ich habe einen zeltanhänger der zum tüv muß,hatte aber in der eu noch keine zulasung.
    Meine Frage ist jetzt kann ich mit dem Hänger ohne kenzeichen ( aber Doppelkarte ) direckt so zum TÜV fahren?


    Gruß Peter

  • P 6-1 ws ist denn das?


    meinst du einen CT 6-1 aus Olbernhau?

  • den selben gedanken hatte ich auch gerade.


    zum tüv kannst du mit versicherungsbestätigung fahren, aber nur auf direktem weg. voraussetzung ist allerdings, dass du papiere dazu hast. solltest du keine papiere haben, vergiss die ganze aktion. das möchtest du nicht bezahlen müssen.


    zeig doch mal ein bild vom hänger.

  • Ohne Papiere wird es schwierig, ich hab das selbige gerade eben mit meinen Barkas durch,
    ich hatte kein Nachweis vom Fahrzeug und in der Zentralen Datenbank vom KBA werden die sachen nur noch 7 Jahre gespeichert.



    Da ich selbst den Kaufvertrag nicht mehr finden konnte musste ich Schriftlich einen Eid hinterlegen, dann hat das ganze auch geklappt.


    Viel Glück, sollte aber Machbar sein.


    Gruß
    René
    :b_wink:

  • den selben gedanken hatte ich auch gerade.


    zum tüv kannst du mit versicherungsbestätigung fahren, aber nur auf direktem weg. voraussetzung ist allerdings, dass du papiere dazu hast. solltest du keine papiere haben, vergiss die ganze aktion. das möchtest du nicht bezahlen müssen.


    zeig doch mal ein bild vom hänger.

    Na kann sein das ich mich da etwas falsch ausgedrückt habe aber so steht es ebend in der anleitung vom Hänger.
    Aber ich habe mal ein link und so einer ist es.
    Den Brief für denn Hänger habe ich .


    http://kleinanzeigen.ebay.de/a…it-viel-zubehoer/24627514


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von odien1972 ()

  • Anhänger sind im Zugbetrieb über die Haftpflichtversicherung der Zugmaschine (hier PKW) gedeckt.

  • schöner Hänger!!!


    Top Farbe und sehr guter Zustand.


    Die hinteren beiden Kästen kontrollieren und gucken ob dort der Boden ok ist.


    Ansonsten kannste bis 600€ nichts falsch machen.


    Die Hänger fahren sich super, an jedem Auto, auch an Autos mit 50 PS!!!!





    Grüße Karl der damit schon Dänemark bereist hat :)

  • Wow! Der sieht ja mal noch richtig geil aus. Unbeding dran bleiben!


    Gruß von Gregor, der selbst stolzer (Mit-)Besitzer eines 6-1 deluxe ist.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • den selben gedanken hatte ich auch gerade.


    zum tüv kannst du mit versicherungsbestätigung fahren, aber nur auf direktem weg. voraussetzung ist allerdings, dass du papiere dazu hast. solltest du keine papiere haben, vergiss die ganze aktion. das möchtest du nicht bezahlen müssen.


    So einfach ist das nicht.


    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    Also, Du benötigst das von der Zulassungsstelle vorab (aktuell!!!, nicht das alte) zugeteilte Kennzeichen und auch eine Haftpflichtversicherung (für die Fälle, in denen der Hänger abgekoppelt ist).


    Trotzdem viel Spaß mit dem Anhänger!!!

    SR50B4, Duo4/1 / Infos alle ohne Gewähr!

  • siehe Beitrag von MuZ.


    Denke mal er kennt da die Gesetze, da er ja beruflich damit zu tun hat.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

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