Daß
siehe Beitrag von MuZ.
Denke mal er kennt da die Gesetze, da er ja beruflich damit zu tun hat.
Daß Anhänger im Zugbetrieb über die Haftpflichtversicherung der Zugmaschine (hier PKW) gedeckt sind ist ja korrekt - trotzdem benötigt man (zumindest hier) auch eine Haftpflichtversicherung (für die Fälle, in denen der Hänger abgekoppelt ist und beim Rangieren von Hand).
Und odien1972 muß sich vorher aktuell ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle zuteilen lassen.