P 6-1 Zeltanhänger

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  • Daß

    siehe Beitrag von MuZ.


    Denke mal er kennt da die Gesetze, da er ja beruflich damit zu tun hat.


    Daß Anhänger im Zugbetrieb über die Haftpflichtversicherung der Zugmaschine (hier PKW) gedeckt sind ist ja korrekt - trotzdem benötigt man (zumindest hier) auch eine Haftpflichtversicherung (für die Fälle, in denen der Hänger abgekoppelt ist und beim Rangieren von Hand).


    Und odien1972 muß sich vorher aktuell ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle zuteilen lassen.

    SR50B4, Duo4/1 / Infos alle ohne Gewähr!

  • HMMMM


    Habe soeben gesehen das die reifen sich etwas unten nach innen und oben nach ausen stehen ist das normal?


    ja vollkommen, wenn du die Zulässigen Kilo zugeladen hast kippen sie dann nach aussen ;)

  • @ Saxonia


    Ja das könnte ich dann ja auch verstehhen aber die stehen jetzt so nur mit halt dem zelt drin hoffe das das normal ist .
    Gruß peter

  • ja da brauchst du dir absolut keine sorgen machen, das liegt an dem Fahrwerkstyp - Blattfeder.


    solange sie da nur mit Zelt belastet nach innen stehen ist ok.


    Ich glaube ein campi hat 300kg zuladung oder gesamtgewicht? habs nicht mehr im Kopf.


    ich hatte meinen damals arg überladen und die Räder standen schön grade :) dafür auch extrem nach innen als er leer war

  • JAAAA HOOOOOOO


    Hänger hatt TÜV aber ganz schön teuer grummel 51.50 euronen haben die mir abgenommen .


    Gruß Peter

  • Darf man fragen wieviel der Hänger an sich gekostet hat? :)


    Grüße Karl

  • Na aber sicher doch preiß kann ich dir nicht sagen habe ihn geschenkt bekommen vorab als Geburtstag grins.


    Gruß peter

  • Oh man, da erblasse ich vor Neid.


    51,50 ist doch aber im Vergleich zu den ca. 100 Euro vom PKW nicht viel.... ;)


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • So alles fertig angemeldet ist er jetzt auch ,dann kann es im Juli losgehen zum Zelten Freu wie sau.


    Gruß Peter

  • Glückwunsch! :)


    Noch mal eine Frage zur "Zulassungsfahrt": Ich bin damals mit meinem Wartburg auch OHNE KFZ-Kennzeichen auf direktem Weg zum Prüfstützpunkt und dann weiter zur Zulassungsstelle gefahren. Unterwegs wurde ich erwartungsgemäß von der Polizei (in diesem Falle eine Zivilstreife) angehalten. Die Polizisten waren anfangs recht unfreundlich und siegessicher. Auch nachdem ich mein vorhaben erklärt hatte: - Fahrt auf direktem Weg zur Hauptuntersuchung und anschließend zum anbringen der Siegel zur Zulassungsstelle. Nach langem und regem Funkverkehr kehrten sie bedeutend freundlicher zurück und wünschten gute Weiterfahrt.


    Wenn es nun so wäre, dass man ungesiegelte KFZ-Kennzeichen bräuchte, wären die ja nicht auf einmal freundlich "geduckt" angekommen, oder? Die Zitate aus dem Recht waren leider auch ohne Quellenangabe. Ich wüsste für künftige Fahrten mal gern, wie es nun richtig geht.


    Gruß, Gregor
    PS: Auf oben geschilderter Fahrt verfügte ich natürlich über eine Versicherungsbestätigung mit entsprechender Nummer.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen bedarf es schon. Die Versicherungsbestätigung alleine reicht nicht.


    Man will vom Gesetzgeber her, dass jedes Fahrzeug einer Person zugeordnet werden kann. Das war bei dir nicht der Fall. Bei einem Anhänger, wie in der Eingangsfrage braucht es kein solches Kennzeichen. Da reicht ein einfaches Wiederholungskennzeichen (auf Pappe geschrieben wär auch noch ok).


    2 Punkte müssen einfach erfüllt sein:


    1- Haftpflichtversicherung muss bestehen
    2- der Halter muss ermittelbar sein

  • Gregor


    Bei mir war es etwas schwierig da der hänger hier in der BRD noch nie zugelassen war und sommit durfte ich nicht so fahren .
    Wenn es schon mal hier zugelassen war kannst du ohne weiterres zum Tüv Fahren natürlich in verbindung mit der versicherungsNr (Doppelkarte) und auch nur direckt zum tüv und dann zur zulassungsstelle.
    Hoffe ich konnte dir helfen.
    mfg peter

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