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Ja.
Davon war doch gar nicht die Rede.
Wenn man mit einer Kopie angehalten wird, erfolgt ja auch oft die Einladung, die Originalpapiere noch nachträglich vorzuzeigen.
Wir sprechen hier immer nur von der Polizei.
In welchen Fällen (und Bundesländern) gilt dies denn auch für einen Ordnungsamt-Mitarbeiter, der die Papiere sehen möchte???
Tja, da kann ich dir keine genaue Auskunft geben, da die sachliche Zuständigkeit in der FEV nur nach unten weitergegeben wurde. Um Genaues zu erfahren, müsstest du bei deiner örlichen Behörde nachfragen.
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_73.php</a>