kopie der fahrzeugpapiere gültig ?

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  • Auch eine Kopie hat einen urkundlichen Charakter. ... http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

    hmm...ohne jetzt deine fachliche kompetenz in frage stellen zu wollen, aber widerspricht da nicht der von dir gesetzte link?


    http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Fotokopie.html (ca. mittig in der von dir verlinkten seite)

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Ein Einlaminieren der Zulassung ist nicht zulässig.
    Es handelt sich um ein amtliches Dokument, dies ist ebenfalls durch ein Abdruck des KBA gegeben.
    Amtliche Dokumente müssen jederzeit frei "zugänglich" sein, bedeutet in diesen Fall haptisch erreichbar.
    Bei einlaminierten Zulassungen ist die Echtheit selbiger nicht mehr nachprüfbar.
    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Ich glaube, dass wir hier um des Kaiser´s Bart streiten...


    Natürlich ist es verboten, amtliche Dokumente zu verändern/verfremden!


    Aus der Praxis für die Praxis: Für o.g. zuständige/berechtigte Personen ist doch nur interessant, dass die Eigenschaften des Fahrgerätes mit den Eigenschaften, die in der Betriebserlaubnis benannt sind, identisch sind (technische Daten, FIN etc.)...


    Mir persönlich ist ein einlaminiertes Dokument, welches problemslos lesbar ist, lieber als eines, dass total verranzt ist und nur durch einen Schriftsachverständigen entziffert werden kann.

    Geiler als original-geht nicht!

  • Aus der Praxis für die Praxis: Für o.g. zuständige/berechtigte Personen ist doch nur interessant, dass die Eigenschaften des Fahrgerätes mit den Eigenschaften, die in der Betriebserlaubnis benannt sind, identisch sind (technische Daten, FIN etc.)...


    Denke ich auch, in der Praxis sollte es da normalerweise wenig Probleme geben.
    Es sei denn man legt's drauf an und verdient sich's eben...

  • Huhu


    Soweit ich weiß braucht man die Papiere auch nicht aushändigen. Wer weiß ob es auch wirklich ein echter Polizist ist?? Bei kopierten sieht das wieder anders aus. Die kann man ja ruhig aushändigen.


    Lg

  • Soweit ich weiß braucht man die Papiere auch nicht aushändigen.

    Du musst die Papiere zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen. Und echte Polizisten können sich ausweisen ...


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Du musst die Papiere zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen. Und echte Polizisten können sich ausweisen ...


    Gruss von Frank


    Heut zu Tage ist leider vieles gefälscht. Son Ausweis kann man sich ausdrucken. Ruck Hucky sind die Papiere weg.


    Lg

  • hmm...ohne jetzt deine fachliche kompetenz in frage stellen zu wollen, aber widerspricht da nicht der von dir gesetzte link?


    http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Fotokopie.html (ca. mittig in der von dir verlinkten seite)

    Grundsätzlich heißt ja mir Ausnahme. Wenn nun ein amtliches Dokument kopiert wird und diese Kopie eine Beweiskraft besitzen soll, dann wird diese mM nach zu einer urkunde. Aber letztenendlich hat so etwas der Richter zu würdigen, wenn es hart auf hart kommen sollte.


    @SteffiliSR50


    Wie alt bist du? :huh: Ich glaube, du hast zu viel Krimis gesehen. Ob ein Beamter echt ist oder nicht sollte man eigentlich schon sehen. Und wenn ein Funkwagen daneben steht, sollte es wohl keine Probleme geben ...

  • Auch eine Kopie hat einen urkundlichen Charakter. Selbst ein Bierdeckel, auf den der Wirt Striche macht, ist eine Urkunde, da auch dies eine verkörperte Gedankenerklärung ist, welche eine Beweiskraft im Rechtsverkehr hat.


    Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung wird auch nie einer bekommen, der seine BE bloß kopiert oder einlaminiert ... http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html


    Doch - solche Anzeigen gab es mehr als genug.
    Google mal z.B. nach "kopie fahrzeugschein urkundenfälschung".


    Deshalb ist man auf der sichereren Seite, wenn man noch "KOPIE" auf die Kopie schreibt.

    SR50B4, Duo4/1 / Infos alle ohne Gewähr!


  • Doch - solche Anzeigen gab es mehr als genug.
    Google mal z.B. nach "kopie fahrzeugschein urkundenfälschung".


    Deshalb ist man auf der sichereren Seite, wenn man noch "KOPIE" auf die Kopie schreibt.

    Die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung hast du mit, ja? Wenn sich nun Paul einfach die BE kopiert, damit die nicht beschädigt wird, wo interpretierst du dann o.g. Merkmale hinein?


    Das "KOPIE" ändert gar nichts; hier kann genauso z.B. die bbH verändert worden sein. Dann haben wir nämlich eine Urkundenfälschung.

  • Das "KOPIE" ändert gar nichts; hier kann genauso z.B. die bbH verändert worden sein.

    ... dann könnte man die Kopie von Pastor, Notar oder Gemeinde beglaubigen lassen ;) Denn ein Pastor darf ja nicht lügen.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ja, wie denn jetz? Muss ich dem Kontrollierenden nun die Papiere in die Hand geben, oder brauch ich sie ihm nur vorzuhalten?


    Ich erwarte keine "Ich hab mal gehört"-Antworten, sondern ne einigermaßen rechtsverbindliche Antwort von nem echten Cop ^^


    Ich persönlich geb die Papiere bei Kontrollen immer ausser Hand, aber mir wollte jemand erzählen, dass er den Cops nur die Papiere hinhält, sie aber nich aus der Hand gibt :wacko:


    Gruss


    Mutschy

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