kopie der fahrzeugpapiere gültig ?

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  • diese Datenbestätigun kann demnach auch wie eine 30jahre alte BE als Kopie mitgeführt werden, oder nichtmal das....


    Die Idee stammt nicht von mir sondern von einem netten Herrn in Grün, der mir das mal gesagt hat, papiere braucht er nicht die ist ja von 75 wenn ich sie habe ist schön, aber die sollte ich lieber zuhause haben.....


    er kann ja fix durchfunken..... schwubs tat es und alles war prima.....




    wäre über eine belegbare Antowrt von irgendoher sehr dankbar:)

  • Die Diskussion ist eigentlich müssig. MuZ hat mit der rechtlichen Aussage einfach recht.


    Wahrscheinlich ist es wirklich von der jeweils örtlichen Polizei abhängig, ob die mit den Kopien klar kommen oder nicht. Mir sind die Originalpapiere zum mitführen einfach zu schade und habe deswegen immer die Kopien dabei. Ich habe bisher dafür auch noch nie eine Strafe zahlen müssen. Allerdings kenne ich auch viele der hiesigen Polizisten durch die Oldtimerei, Motorrad-Sicherheitstrainings etc. etc. Die wissen und aktzeptieren wahrscheinlich einfach, dass ich ein kleiner verrückter bin. :whistling:


    Gerade bei den Leihfahrzeugen von uns sind mir einfach schon zu oft Papiere verschwunden und neue Papiere zu bekommen ist nicht überall so günstig, wie bei den älteren Simmen vor '92.

    Ein Motorrad ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat aufzusteigen.


    Frei interpretiert nach einem Spruch von Walter Röhrl.

  • Letzlich geht es doch nur um die technischen Daten, die aus der BE -egal ob alt oder neu-hervorgehen...und damit verbunden die Überprüfbarkeit hinsichtlich der Fahrerlaubnis.


    Natürlich müssen Originale mit geführt und ausgehändigt werden!


    Aber ich bin mir zu 100% sicher, dass kein halbswegs "vernünftiger" Wachtmeister wegen einer Kopie Ärger macht, wenn man die Sachlage erklärt, nämlich, dass einem die ori. Dokumente zu wertvoll sind, als dass man sie im Normalbetrieb verschleißt.


    Ich persönlich-auch meine Kollegen- habe(n) noch nie (!) ein Verwarnungsgeld erhoben, weil man mir eine Kopie der BE für Oldies (nicht Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung) vorgelegt hat.


    Falls Ihr angehaltet werdet, erklärt ganz freundlich die Sachlage und alles ist in Butter!


    Viele Grüße


    Mattes

    Geiler als original-geht nicht!

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