Schmerzensgeld/Schadenersatz?

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  • Hallo!
    Ich hatte gestern einen Unfall und zwar ist folgendes ich fuhr auf einer vorfahrtstraße und der vor mir fahrende pkw wollte rechts in die straße abbiegen, musste aber warten weil ein anderer autofahrer aus der nebenstraße ausbiegen wollte...in dem moment als der vor mir fahrende einbog wollte ich links vorbei...in diesem moment fuhr dieser jedoch rückwärts los weil er in die gegenüberliegende einfahrt wollte...ich konnte nichmehr wirklich bremsen weil ich anschlag gefahren bin und bin ihm quer reingerutscht, sein hinterrad auf meinem, sprich ich lag halb unterm auto. jedenfalls hab ich jetzt nen angebrochenen halswirbel und nen angebrochenen rückenwirbel und renne mit halskrause rum...am moped is glaub fast alles breit...fußrastenbrücke abgeknackt, bremshebenl hochgebogen endurostreben krumm, streben zum obergurt krumm (infolge dessen vllt auch rahmen krumm?) herzkasten breit, auspuff aus der krümmermutter gerissen, kerze abgebrochen, schalthebel krumm...


    die polizei meinte das mein unfallgegner die hauptschuld trägt..
    nun hat mein arzt zu mir gesagt das es möglicherweise sein kann das ich nie mehr schwer heben kann und ewig probleme mit meinen rücken haben könnte...
    ich hoffs zwar nich aber wir werden sehn..
    jetzt meine eigentlich frage...kann ich meinen unfallgegner auf schadensersatz/schmerzensgeld verklagen? wenn ja wie geht das von statten und an wen muss ich mich wenden?
    bilder vom möp lad ich die woche noch hoch...
    mfg toni

  • 1. Das da oben versteht kein Mensch. Wenn du Hilfe suchst schreibe bitte leserlich.
    2. Die Polizei ist nicht berechtigt eine Aussage über die Schuld zu treffen. Die dürfen nur den Sachverhalt aufnehmen.
    3. Such dir 'nen Anwalt. Das ist (wenn du nicht Schuld bist) kostenlos, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis

  • Uh das klingt ja böse...
    Erstmal alles Gute für dich.
    Lass dir am besten von deinem Arzt bescheinigen wie schwer deine Verletzungen sind und welche Folgeschäden das mit sich zieht. Damit dann zu dem Anwalt deines Vertrauens.
    Dieser wird sich dann von der Polizei die Unfallanzeige besorgen und dann stehen deine Chancen nicht schlecht da noch ne Stange Geld rauszuholen.
    Eine Auflistung der beschädigten Teile inkl. der Liste mit Neuanschaffungspreis dazulegen (die Versicherung des verschuldeten zahlt im Regelfall einen Teil).
    Aber wie gesagt, lass alles am Besten über den Anwalt laufen, der weiß schon wie man da rangehen muss.
    Hoffe ich konnte dir helfen.

  • 1. Das da oben versteht kein Mensch. Wenn du Hilfe suchst schreibe bitte leserlich.


    im grunde hast du zwar recht... bedenke aber daß stiffler durchaus noch unter schock stehen kann nach diesem unfall...

    Zitat

    2. Die Polizei ist nicht berechtigt eine Aussage über die Schuld zu treffen. Die dürfen nur den Sachverhalt aufnehmen.
    3. Such dir 'nen Anwalt. Das ist (wenn du nicht Schuld bist) kostenlos, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.


    dem kann ich nur zustimmen. am besten latschte zur nächsten adac-stelle oder rufst die an und fragst die nach nem kompetenten anwalt in deiner nähe. desweiteren alles vom arzt mitgeben lassen und den guten von der schweigepflicht entbinden, akten von der polizei liefern lassen, etc... der anwalt wird dir dies aber auch nochmal detailliert erklären können.


    ansonsten noch gute besserung, du hast schwein gehabt daß keine querschnittslähmung draus geworden ist... dein möp dürfte kompletter kernschrott sein. apropros möp: ich hoffe du hattest winterreifen drauf. und ich hoffe für dich daß du kein tuning dran hattest und das möp echnisch in ordnung und straßentauglich war (bremsen!) sonst kann es passieren daß dein unfallgegner mit nem kompetenten anwalt den spieß umdreht und du am ende noch blechen darfst.... mal ganz von so achen wie erlaubte geschwindigkeit und abstand abgesehen...


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • da hilft wirklich nur ein Anwalt bei der Undurchsichtigen Sache. Nur was ich nicht verstehe das er recht einbog und gleichzeitig dann wieder rückwärts fuhr?

  • Immer diejenigen die übertreiben ... X( du kannst schreiben was du willst und sagen was du willst.. vorrausgesetzt du sitzt nicht vor Gericht oder beldeidigst irgendjemanden ;)


    Also ich bin vom Fach :D Steht im Profil..


    bezüglich des Schadens an deiner Kiste haftet die Versicherung des Unfallgegners..


    Jetzt zum Problem!


    Ich hoffe deine Ellis oder du haben ne Rechtsschutzversicherung?!
    Ansonsten musst du erst die Kosten selber tragen aber aufjedenfall musst du zum Anwalt um weitere Ansprüche (Schmerzensgeld..ect..) geltend zu machen.


    Ich denke das es im Beidseitigen Interesse liegt das Aussergerichtlich zu lösen. Was nicht bedeutet das du nicht zum Anwalt gehen solltest.. ;)
    Also geh erstmal zum Anwalt und schreib mal bitte was er dazu sagt.. :P


    würd mich mal intressieren wie so ein Fall ausgeht ;)


    Beste Grüße
    Die Pampelmuse

  • Ich sag's jetzt nochmal deutlicher: Kopf zu, der Anwalt redet, sonst niemand. Das gilt auch für Internetforen!

    Müssen wir uns jetzt von dir den Mund verbieten lassen? ?(
    Mit Sicherheit nicht ;)



    stiFFler


    Im großen und ganzem ist zu sagen, das derjenige der Schuld hat den Geschädigten zu entschädigen hat. In voller Hinsicht.


    Das bedeutet im Klartext das du hinsichtlich des Materiellen Schaden Geld erwarten kannst und ebenso auch dein persönliches Leid "entschädigt" wird!
    Wie hoch die Summe für dein persönliches Leid beträgt wird dir der Anwalt sagen können. Das ganze läuft jedoch fast nie ohne Klage ab :i_troest:



    Gruß und gute Besserung, Nico

  • Müssen wir uns jetzt von dir den Mund verbieten lassen?


    Es ist ausgesprochen dämlich, die eigenen Unsicherheiten zum Unfallhergang öffentlich breitzutreten und herumzudiskutieren. Da hängt eine Menge Geld dran - und wie man sieht, können auch Sachbearbeiter von Versicherungen und gegnerische Anwälte das Internet bedienen.


    Deswegen: Solange der Fall nicht abschließend entschieden ist, hält man als Geschädigter ebenso wie als potenziell Mitschuldiger konsequent die Klappe, und überlässt ausnahmslos alles Reden und Schreiben dem Anwalt.

  • Bei der Schwere Deiner Verletzungen solltest Du darauf achten das der Fall nicht endgültig geschlossen wird, um Spätfolgen die eventuell erst in ein paar Jahren auftreten noch geltend machen zu können.

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • ich hab mir ma sein moped angeschaut...böse sache....breitlenker is drauf, hat aber ABE dazu...


    naja wie das mit den winterreifen ist, ist sone frage...winterreifenpflicht ist ja nur bei entsprechenden straßenverhältnissen...und es war an dem tag trocken und die straße war nur nass...


    einen andren kumpel hatte man vor 3 jahren ma die vorfahrt genommen...er hatte schien und wadenbein gesplittert und hatte ne schiene mit 11 schrauben drinne...hat auch schmerzensgeld bekommen, ne ganze menge sogar....ich werd den mal fragen wie das abgelaufen is

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