Schmerzensgeld/Schadenersatz?

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  • Dass du vom Fach bist steht zwar im Profil, aber nicht im Beitrag :rolleyes:


    1) er braucht nicht unbedingt einen Anwalt, um Schmerzensgeld einklagen zu können, es wäre aber auf jeden Fall besser


    2) Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz wird in einem Adhäsionsverfahren geklärt


    3) da dies im Zusammenhang mit einer Straftat steht, wird es keine ausergerichtliche Einigung geben


    Problem bei der ganzen Sache ist, dass der andere Beteiligte ersteinmal behaupten kann, dass er lediglich gebremst hat. Ohne Zeugen bist du da ganz schnell als Unfallverursacher mit im Boot. Die Spurenlage wird da ganz mau aussehen.


    Auch von mir. Anwalt.

  • also das er sagt das er lediglich gebremst hat kommt zu 100% nicht in frage, da er ja quer über die straße kam...und hat dies auch bei der polizei angegeben...
    und zwecks rechtsschutzversicherung muss ich ma schauen ob wir sowas haben...
    und erstma sehn was morgen der arzt noch sagt...
    abba danke bis hierher


  • Mit 23 jüngster Anwalt den ich kenne ;)


    Ich darf mich ja auch rechtfertigen


    1.) Schmerzensgeld ohne Anwalt ist wie Popcorn anner Kirmes .. kriegste zu wenig..
    Da die Versicherer kein Druckmittel bekommen, seitens des Anwalts.


    2.) Der Unfallgegener kann sich natürlich außergerichtlich einigen warum sollte dies Verboten sein?
    Denn erst wenn außergerichtlich keine Einigung über die Höhe des Schmerzensgeld erzielt, muß halt das Gericht damit beauftragt werden, dann komm der § 287 ZPO zum Einsatz. ;)


    Grüße
    die Pampelmuse

  • So, dann schreibe ich mal wieder eine Stellungnahme :D


    1) habe ich auch so gemeint; nicht erforderlich, aber als Laie unmöglich da gerecht wegzukommen


    2/3) Wahrscheinlicher ist die ganze Sache doch, wenn dies gleich zusammen geklärt wird, außergerichtlich etwas anfangen bringt doch nichts, da die Versicherungen mit involioert sind und es um erhebliche Summen geht. Sind ja nichtmal 50€ wegen einer Lackschramme.

  • Nochmal zu Punkt 2 und 3 :P


    Die Frage ist ja wieviel Schuld trägt wer?
    Das muss erstmal geklärt werden und wenn das geklärt ist wirst du den schaden an deiner kiste auch ohne Probleme erstattet bekommen..
    Nur wenn einer der Seiten damit nicht zufrieden ist dann gehts erst vors Gericht..
    aber eigentlich wird das vom Versicherer alles geklärt..

  • Hi,
    ich kann mich der Aussage von Auxburger nur anschliessen. Schreibe und sage nix öffentlich bevor die Sache geklärt ist und überlasse ALLES einem Anwalt.

  • Nochmal zu Punkt 2 und 3 :P


    Die Frage ist ja wieviel Schuld trägt wer?
    Das muss erstmal geklärt werden und wenn das geklärt ist wirst du den schaden an deiner kiste auch ohne Probleme erstattet bekommen..
    Nur wenn einer der Seiten damit nicht zufrieden ist dann gehts erst vors Gericht..
    aber eigentlich wird das vom Versicherer alles geklärt..

    Wir haben hier bei der Geschichte 2 unterschiedliche Dinge. Einmal haben wir die Straftat, die der Autofahrer begangen hat und dann haben wir noch dern Schaden, der an Moped und Fahrer entstanden ist.


    Die fahrlässige Körperverletzung wird gerichtlich geklärt. Danach besteht gleich die Möglichkeit die Schadensersatzansprüche gerichtlich klären zu lassen

    http://www.ra-fuesslein.de/Adhaesionsverfahren.html</a>

  • Lass den Gutachter doch erstmal klären wer überhaupt die Schuld hat ;)


    Und ja der Versicherer wird einiges dafür tun sich außergerichtlich zu einigen (Wenn die Sachlage eindeutig ist)
    Da der Versicherer im Falle einer gerichtlichen Niederlage Anwälte, Gerichtskosten.. ect. bezahlen muss..


    Grüße
    die Pampelmuse


  • Ein Beratungsgespräch kostet hier in meiner Stadt Fünfzig Euro..


    Und? Scheinbar hast du keinen Bezug dazu was es eventuell kosten kann wenn man versucht in Eigenregie, gerade bei möglicherweise bleibenden Schäden zu agieren. Mein letzter Unfall ist schon etwas her, aber da musste man mit ausgefülltem Unfallbogen der Polizei, die dort eine erste Schuldeinschätzung vornahm, beim Anwalt gar nichts bezahlen. Sollte es hinterher raus kommen, dass du Schuld hast müsstest du es natürlich begleichen.
    Hilft dem TO natürlich nichts aber wie kann ich mich im Straßenverkehr bewegen ohne eine RSV zu haben????

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