Angehalten mit NVA Seitentasche

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  • Mahlzeit,


    ein bekannter von mir rief mich gerade an und sagte das er angehalten wurde auf den Heimweg von der Arbeit (allgemeine Verkehrskontrolle).
    Er hat alles brav vorgezeigt(Führerschein, Papiere), war alles wunderbar.Der Polizist schaute sich das Moped genau an und fing an seine Seitentasche am Moped zu bemängeln,
    er sagte das es verboten sei damit zu fahren, weil das Fahrzeug nur einseitig belastet ist und die gefahr zu groß ist das er damit stürzt wenn ihn starker
    Wind seitlich erfasst.Der bekannte sagte zu dem Polizisten das er nichts in der Tasche drin hat, danach sagte er das sie nicht richtig befestigt ist,
    obwohl sie gut fest mit Kabelbinder angemacht ist.


    Hat von euch schon jemand solche erfahrung gesammelt?? Gibt es zu der Aussage von dem Polizisten auch ein gesetzestext??
    Frage nur deshalb weil ich selbst seid Jahren mit dieser Tasche fahre und nie probleme hatte bei Kontrollen.



    Gruß
    René
    :b_wink:

  • dat is quark
    seitentaschen dürfen auch einseitig befestigt und beladen sein


    mein ganzer SGT ist selbstgeschweißt aus nem ehemaligen computertisch
    weiß nicht warum der polizist an der tasche umhermäkelt?
    haben die bei euch immer so viel langeweile?








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Hi
    Ja das ist langeweile von denen und weil sie wohl nichts gefunden haben :D .
    Hatte letztens das gleich wo ich mit den Auto unterwegs war und angehalten wurde.Kamen sie erst mit : Die Reifen sind aber runter.Ich sagte nur : Sehe ich anders :biglaugh: .Und dann meinte einer das wegen meinen CB Funker PL Sockel auf den Kofferraum meine ABE erloschen wäre.Da bin ich dann die Deck hoch gegangen.Nach meinen fragen wo das stehen würde hatte er es sehr eilig ins sein Auto zu kommen :rolleyes: .


    Wie gesagt die haben große langeweile :lol: .

  • Es mag sein, das beim Befestigen von "Zubehör" einige Grundsätze beachtet werden sollten (Kabelbinder hätte ich bsp.-weise nicht verwendet), aber gesetzlich ist meines Wissens soetwas nicht festgelegt.
    An meiner NVA habe ich die Tasche lediglich mit reissfesten Gurten und Ösen verzurrt, meinen 10l (!) Kanister auf der anderen Seite habe ich nach vorn und hinten mit einem U-Eisen gesichert, zur horizontalen Neigung auch nur mit einem Zurrgurt.


    Wahrscheinlich hatten die nur gerade wieder Langeweile. Vorhin hatte mir eine Freundin auch wieder erzählt, sie sei kontrolliert worden und auf die Frage, weshalb, meinten die Polizisten lediglich, weil sie ein auswärtiges Kennzeichen hätte. :a_zzblirre: :a_zzblirre:


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Laß den Pozilist seinen Namen und das Revier unter den Mängelschein schreiben damit der Tüv das Revier und den Pozilist aufklären kann was er da für Sche.... fabriziert.Das spricht sich in den Kreisen rum und einer steht mit nem feueroten Kopf da.

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

  • Laß den Pozilist seinen Namen und das Revier unter den Mängelschein schreiben damit der Tüv das Revier und den Pozilist aufklären kann was er da für Sche.... fabriziert.Das spricht sich in den Kreisen rum und einer steht mit nem feueroten Kopf da.

    Wenn das immer so einfach ginge. :whistling: Oft geht der Schuss auch nach hinten los, denn Menschen und Tiere verhalten sich so ziemlich gleich, werden sie in die Enge getrieben. Die Kollegen werden zudem auch zusammenhalten.


    Hat er denn nen Mängelschein bekommen? Wenn nicht, dann Wayne..... ;)


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Einen Mängelschein hat er nicht bekommen, ich finde das nur lächerlich.
    Mein bekannter wollte die natürlich gleich Abbauen, hab gesagt der soll die dran lassen.
    Wenn man danach geht dürften die Fahrräder auch nicht mit Seitentaschen fahren,
    ich hätte den Polizisten nach dem Gesetzestext gefragt davon haben wir ja genügend in Deutschland.


    Gruß
    René
    :b_wink:

  • Ob man sich einen oder zwei Koffer/Taschen dranbrezelt ist Banane .
    Wo man was sagen kann ist wenn sowas fest am Fahrzeug verschraubt wird .
    Dann ist es Eintragungpflichtig .
    Aber wenn ein Träger dran ist wo man sowas mit wenigen Hangriffen
    befestigen oder lösen kann , ohne Werkzeug , ist alles gut .
    Wobei Kabelbinder da grenzwertig sind , weil man sie ohne
    Werkzeug nicht abbekommt ...

    Wenn Gott gewollt hätte das Mopeds sauber sind wäre Spüli im Regen.


    Schmierung : 1 : 80 , mineralisch
    Getriebe : SAE80/90 , mineralisch GL4
    Zündkerze : B8HS / B9HS , W3AC / W2AC
    Luft v.&h.: 2,5

  • Absoluter Humbug! Mein Rekord steht bei 53 kg aufm Seitengepäckträger (Trabant-Motor), Brausekästen hol ich grundsätzlich so:



    Bisher haben alle nur geguckt :search: , aber gemeckert hat noch keiner :D


    Gruss


    Mutschy

  • Genauso ist es richtig:
    Lediglich die Befestigung und die Einhaltung der Gewichte ist interessant, nicht, ob die Ladung ein- oder beidseitig transportiert wird!
    Und die Einrichtung muss natürlich bauartgeprüft sein...
    Aber bei der Polizei ist es wie überall: es gibt Gute, es gibt Schlechte, es gibt Vorlaute und Stille, genauso wie Kackenhauer und Großkotze und "auf-den-Busch-Klopfer"...
    Das ist aber auch gut so, sonst hättet Ihr ja nix mehr zu mosern :dma_smile2:
    Grüße
    Mattes

    Geiler als original-geht nicht!

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