Angehalten mit NVA Seitentasche

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  • Der linke passt nur noch ran,wegen Auspuff
    es sei denn du hast den kurzen von der s 83 dran ,dann passen beide

  • Ich bin mir aber nicht sicher...sicher bin mir nur, dass man max. 20 Liter zusätzlich zum Fahrzeugtank aus dem Ausland einführen darf...



    jawoll genau so isses,und auch nur 20l von dem Kraftstoff mit dem das Kraftfahrzeug fährt.Und auch nicht in 4x5l Kanistern,Nein 1 20l Kanister muss es sein!!!



    :b_wink:


  • is übrigens nen alter ossiblechkanister - nix DIN, aber triotzdem erlaubt ;)


    Guck ma genau drauf. Wenn nich DIN druffsteht, steht da was von TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen). Das war das ostdeutsche Gegenstück zur DIN u is auch heute noch vollkommen legal. Mehr dazu in der Wikipedia


    Tante Edith sagt mir grade, nachdem ich ma inner Garage nachgeguckt hab, dass auf meinem 5l-DDR-Kanister nix weiter draufsteht als "Kraftstoff", "5 l" und "Feuergefährlich" :?:


    Gruss


    Mutschy

    Einmal editiert, zuletzt von mutschy ()

  • auf beiden die bei mir im flur stehen:


    oben:


    Kraftstoff
    5 Liter


    mitte:


    BfW


    TGL
    4368


    unten:
    Feuergefährlich


    8)

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

    Einmal editiert, zuletzt von Trollaxt ()

  • und selbst wenn da garnichts draufsteht isst mir wurst :lookaround:


    werd bei gelegenheit mal gucken und berichten ob wat draufsteht









    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

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